Rentenversicherungsträger: Feststellungsklage gegen Krankenkasse möglich

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2009, Az.: L 1 KR 555/07

Ein Rentenversicherungsträger kann Feststellungsklage gegen die Krankenkasse als Einzugsstelle erheben, um feststellen zu lassen, dass eine Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist. Der Streitwert für solche Feststellungsklagen beträgt regelmäßig EUR 5.000,00.



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Letztes Update 05.04.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Rentenversicherungsträger: Feststellungsklage gegen Krankenkasse möglich | Seite einem Freund senden: Rentenversicherungsträger: Feststellungsklage gegen Krankenkasse möglich

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