Wir vertreten Sie im Bereich des Schwerbehindertenrechts.
Streitig ist in diesem Bereich praktisch vor allem, ob
die Voraussetzungen der Schwerbehinderung (das Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50) und/oder
die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Merkzeichen
erfüllt sind.
Sofern der behandelnde Arzt die Beantragung der Feststellung des Schwerbehindertenstatus bzw. der Anerkennung eines Merkzeichens stützt, ist ein rechtliches Vorgehen gegen einen ablehnenden Bescheid des Versorungsamtes stets sinnvoll.