Schwerbehindertenrecht

Grad der Behinderung - Merkzeichen

Wir vertreten Sie im Bereich des Schwerbehindertenrechts.

Streitig ist in diesem Bereich praktisch vor allem, ob

  • die Voraussetzungen der Schwerbehinderung (das Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50) und/oder 
  • die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Merkzeichen

erfüllt sind.

Sofern der behandelnde Arzt die Beantragung der Feststellung des Schwerbehindertenstatus bzw. der Anerkennung eines Merkzeichens stützt, ist ein rechtliches Vorgehen gegen einen ablehnenden Bescheid des Versorungsamtes stets sinnvoll.

Vergleiche auch die Artikel: Behinderung, Grad der Behinderung, Schwerbehinderung, Merkzeichen, Integrationsamt, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Verschlimmerungsantrag, Chancen der Anspruchsdurchsetzung

Letztes Update 20.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Schwerbehindertenrecht | Seite einem Freund senden: Schwerbehindertenrecht

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