Schwerbehinderung

Behinderung / Schwerbehindertenrecht


Nicht bei jeder Behinderung liegt Schwerbehinderung vor.

Die Schwerbehinderung setzt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 voraus.

Die (beim Versorgungsamt zu beantragende) Feststellung, daß ein Mensch schwerbehindert ist, bringt eine Vielzahl von Vergünstigungen mit sich, u.a. Steuernachlässe, einen besonderen Kündigungsschutz, Preisnachlässe etc. .

Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung, und zwar selbst dann, wenn der GdB weniger als 30 beträgt oder ein GdB nicht festgestellt werden kann.

Vergleiche zum Thema auch Behinderung, Grad der Behinderung, Integrationsamt, Merkzeichen, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Rehabilitation



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Letztes Update 09.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Schwerbehinderung | Seite einem Freund senden: Schwerbehinderung

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