Selbständige Betreiberin eines Kamps-Backshops ist rentenversicherungspflichtig

Rentenversicherungspflicht Selbständiger

Schließt eine Backwarenkette mit einer selbstständigen Kauffrau einen „Partner- und Systemvertrag“, wonach der Kauffrau ein schlüsselfertig eingerichteter Backshop überlassen wird, dessen Mieter die Backwarenkette ist, und sie vertraglich verpflichtet ist, alle Backwaren von der Backwarenkette zu beziehen, so ist die Kauffrau rentenversicherungspflichtig. Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Durch die Bindung an nur einen Auftraggeber bleibt ihr kein nennenswerter unternehmerischer Spielraum. 

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2008, Az.: L 8 R 585/05



Übersicht Übersicht: News


Erwerbsminderung - Schwierigkeiten bei Arbeitsplatzsuche wegen Leistungseinschränkung  zurueck: Erwerbsminderung - Schwierigkeiten bei Arbeitsplatzsuche wegen Leistungseinschränkung vor: Arbeitsunfall bei Betriebsfeier Arbeitsunfall bei Betriebsfeier


Letztes Update 25.06.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Selbständige Betreiberin eines Kamps-Backshops ist rentenversicherungspflichtig | Seite einem Freund senden: Selbständige Betreiberin eines Kamps-Backshops ist rentenversicherungspflichtig

Zurück zur Startseite