Selbständiger Visagist - keine RentenversicherungspflichtVermutungen reichen für Rentenversicherungspflicht nicht ausIst jemand als als selbständiger Visagist und Einzelhändler mit Kosmetikprodukten, tätig, so besteht kein Hinweis darauf, dass er diese Kriterien erfüllt. Bloße Vermutungen, die auf nur einen Auftraggeber hinweisen, reichen für eine Rentenversicherungspflicht nicht aus. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.02.2008, Az. L 22 R 1780/06
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