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Streckenposten bei Motorsport-Rallye unfallversichert

Unfallversicherung

Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 28.05.2009 (S 3 U 202/06) einem Kläger, der als Streckenposten bei einer Motorsport-Rallye durch das Fahrzeug eines Rallyeteilnehmers schwer verletzt und infolgedessen gehbehindert wurde, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen:

Tatbestand:

In Streit steht die Anerkennung und Entschädigung des Ereignisses vom 14.10.2000 als Arbeitsunfall.

Der 1973 geborene Kläger ist gelernter Energieelektroniker und war zum Zeitpunkt des Unfalles Mitglied des Motor Sport Clubs (MSC) H. e. V., einem Ortsclub im ADAC Hessen-Thüringen e. V., mit Sitz in J-Stadt, dessen Vorsitzender zum Zeitpunkt des Unfalles der Zeuge F. war. Am 13. und 14.10.2000 nahm der Kläger an der 41. Rallye XY. als Streckenposten teil. Veranstalter war der Motor Sport Club C-Stadt e. V., der Beigeladene in vorliegendem Verfahren.

Im Rahmen dieses Rennens kam es am 14.10.2000 um 19:10 Uhr zu einem Verkehrsunfall, als ein Rallyeteilnehmer infolge überhöhter Geschwindigkeit von der Strecke abkam und in die Absperrung geriet. Dabei wurden u. a. ein Zuschauer getötet, der Kläger als Streckenposten erlitt schwere Verletzungen, im Wesentlichen eine Hüftgelenksluxationsfraktur mit Acetabulum-Trümmerfraktur, Abbruch des Trochanter Major und Schädigung des Plexus lumbosacralis links und Sprengung des Iliosakralgelenkes, ein Schädel-Hirn-Trauma I. Grades sowie eine Weichteilverletzung links gluteal. Aufgrund einer sich entwickelnden posttraumatischen Hüftkopfnekrose musste der Kläger schließlich mit einer linksseitigen Hüft-TEP versorgt werden. Nach dem SGB IX ist ein Grad der Behinderung von 50 sowie eine erhebliche Beeinträchtigung der Beweglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr (Merkzeichen G) anerkannt.

Mit Anwaltsschreiben vom 19.02.2003 zeigte der Kläger das Ereignis bei der Beklagten an und beantragte Entschädigung als Arbeitsunfall. Auf dem entsprechenden Fragebogen gab er an, die Verletzung in seiner Tätigkeit als Sportwart der Streckensicherung erlitten zu haben. Es handele sich um eine freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit, die Einteilung erfolge durch die Wertungsprüfungsleitung. Nicht jedes Vereinsmitglied könne diese Tätigkeit ausüben, man benötige einen Lehrgang zum Sportwart der Streckensicherung. Durch Bescheid vom 05.12.2005 lehnte die Beklagte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus Anlass des Ereignisses vom 14.10.2000 ab, da der Unfall sich nicht während einer versicherten Tätigkeit ereignet habe und auch die Voraussetzungen des §
2 Abs. 2 SGB VII nicht vorlägen. Der fristgerecht eingelegte Widerspruch wurde durch Widerspruchsbescheid vom 26.07.2006 als unbegründet zurückgewiesen.

Der Kläger hat hiergegen am 28.08.2006 vor dem Sozialgericht Gießen Klage erhoben. Im Hinblick auf das sozialrechtliche Haftungsprivileg hat das Gericht durch Beschluss vom 18.12.2006 den Motor Sport Club C-Stadt e. V. beigeladen. Der Kläger hat zahlreiche Arztbriefe zur Akte gereicht, das Gericht hat außerdem bei der Stadtverwaltung C-Stadt die Unterlagen bezüglich der Genehmigung und Durchführung der 41. XY. Rallye beigezogen, sowie die Akte der Staatsanwaltschaft NM. gegen die Unfallverursacher. Darin sind u. a. die "Richtlinien für Rallye-Leiter, DMSB-Rallye-Reglement 2001 für Automobil-Rallyes" enthalten. Der Beigeladene hat eine Liste der teilnehmenden Fahrer vorgelegt, der MSC H. e. V. hat die aktuelle Satzung zur Akte gereicht. Die Beklagte hat einen Telefonvermerk über ein Gespräch mit dem Sportsekretär des ADAC Hessen-Thüringen, dem Zeugen E., vom 23.04.2008 sowie eine Kopie des Internetauftritts des MSC H. e. V. vorgelegt.

Der Kläger trägt vor, entgegen der Auffassung der Beklagten sei der Unfall in keiner Weise Ausfluss der Mitgliedschaft in einem Motorsportverein. Die Tätigkeit als Streckenposten sei in keiner Weise durch eine mitgliedschaftliche Verpflichtung geprägt. Er sei unter keinem denkbaren Gesichtspunkt dazu verpflichtet gewesen, als Streckenposten an der Rallye teilzunehmen.

Der Kläger beantragt,
den Bescheid der Beklagten vom 05.12.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.07.2006 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, unter Anerkennung des Ereignisses vom 14.10.2000 als Versicherungsfall gemäß §
2 Abs. 2 SGB VII ihm für die Unfallfolgen gesetzliche Entschädigungsleistungen dem Grunde nach zu erbringen.

Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.

Die Beklagte hält die getroffenen Feststellungen für zutreffend. Man müsse davon ausgehen, dass es bei den einzelnen Vereinen einen Pool von Streckenposten gebe, die sich gegenseitig bei derartigen Veranstaltungen aushelfen würden, und dass die einzelnen Motorsportvereine sogenannte Partnerschaften bildeten, so dass der Kläger im Rahmen einer solchen Partnerschaft zur Förderung des Vereinszweckes bei dem Motor Sport Club C-Stadt e. V. tätig geworden sei.

Der Beigeladene schließt sich dem Vortrag sowie dem Antrag des Klägers an.

In der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2009 hat das Gericht die Zeugen E. und F. gehört. Der Zeuge E. hat eine vertragliche Verpflichtung des MSC H. e. V. zur Stellung von Streckenposten für den MSC C-Stadt e. V. nicht bestätigen können, der Zeuge F. hat eine Verpflichtung, dem Veranstalter einer Rallye einen Streckenposten zur Verfügung zu stellen, ausdrücklich verneint.

Zum Sach- und Streitstand, insbesondere zu den Aussagen der beiden Zeugen, wird auf die Gerichtsakte und die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die beigezogenen Gerichtsakten der Vorverfahren verwiesen.

Entscheidungsgründe:

Die insbesondere form- und fristgerecht vor dem zuständigen Gericht erhobene Klage ist zulässig und begründet.

Der angegriffene Bescheid der Beklagten ist aufzuheben, denn er ist rechtswidrig. Der Kläger war im Zeitpunkt des Unfalles versichert.

Versicherungsfälle in der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, §
7 Abs. 1 SGB VII. Nach § 8 Abs. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).

Zur Annahme eines Arbeitsunfalls ist es somit erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer solchen versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität). Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, muss wertend entschieden werden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der nach dem Gesetz der Unfallversicherungsschutz reicht. Maßgebend ist, ob die zum Unfall führende Handlung der versicherten Tätigkeit dienen sollte und ob diese Handlungstendenz des Versicherten durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 5 RdNr. 5, 6 m. w. N.). Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte und damit grundsätzlich leistungsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus den §§
2, 3 und 6 SGB VII.

Vorliegend steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme für die Kammer fest, dass der Kläger bei der Ausübung einer versicherten Tätigkeit verunfallt ist, so dass die Beklagte Entschädigungspflichten trifft. Der Kläger stand bei der Tätigkeit als Streckenposten, in der er verunfallte, nach §
2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, denn er war "wie ein Beschäftigter" für den MSC C Stadt e. V. tätig.

§
7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) definiert Beschäftigung als die nicht selbstständige Tätigkeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSG, Urteil vom 19.08.2003 in SozR 4-2700 § 2 Nr. 1).

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis des Klägers zum MSC C-Stadt e. V. im obigen Sinne lag zwar nicht vor, denn es bestand kein auf den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses gerichteter Wille, vielmehr erfolgte die Tätigkeit des Klägers als freiwilliger Helfer.

Wie sich aus Anhang IV-Sicherheitsbestimmungen für Automobil-Rallyes, Art. 2 der Richtlinien für Rallyeleiter, DMSB-Rallye-Reglement 2201 ergibt, war der Kläger als Sportwart der Streckensicherung ("Streckenposten") jedoch den Weisungen des Wertungsprüfungsleiters (WP-Leiter) unterlegen und dieser wiederum dem Leiter der Streckensicherung (LS) weisungsgebunden. Der MSC C-Stadt e. V. war außerdem aufgrund der Auflagen in der behördlichen Genehmigung zur Durchführung des Rennens ausdrücklich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Streckenposten einzusetzen. Bei Nichterfüllung wäre die Genehmigung zur Austragung des Rennens erloschen. Demzufolge musste der Rennausrichter die entsprechende Anzahl Streckenposten stellen. Hätte er dies nicht über freiwillige, unentgeltlich tätige Mitarbeiter wie den Kläger oder Mitglieder des DRK, der Feuerwehren etc. erreichen können, wäre die entgeltliche Beschäftigung von Arbeitnehmern als Sicherungskräften erforderlich geworden.

Der Kläger zählte demnach zum Kreis der Versicherten nach §
2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, so dass ein Leistungsanspruch gegen die Beklagte resultiert.

Nach §
2 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 des SGB VII sind Personen versichert, die wie Beschäftigte tätig werden. Ein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" setzt voraus (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 5/04 R; Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R), dass es sich um eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz), die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht und nicht auf einer Sonderbeziehung z. B. als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied beruht. Eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen ist nicht erforderlich. Ohne Bedeutung für den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII ist weiter, ob der Verletzte gegen ein Entgelt oder aus ideellen Gründen handelte (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2, 34.7).

Die Mitgliedschaft in einem Verein schließt dabei grundsätzlich die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses und damit auch eine versicherte Tätigkeit wie ein Beschäftigter nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 13.08.2002,
B 2 U 29/01 R; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2, 34.32). Es ist jedoch nach der Rechtsprechung des BSG danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung nur auf Mitgliedschaftspflichten beruht, oder ob es sich um Arbeitsleistungen handelt, die außerhalb dieses Rahmens verrichtet werden. Nach den Zeugenaussagen ist in vorliegendem Fall jegliche Verpflichtung zur Tätigkeit als Streckenposten beim MSC C-Stadt e. V. aufgrund der Mitgliedschaft des Klägers im MSC H. e. V. zu verneinen.

Der Zeuge E. konnte hierzu keine Angaben machen, da ihm konkrete Abmachungen dieser Art im Rahmen seiner Tätigkeit nicht bekannt geworden sind. Seine bloße Vermutung, es könne mündliche Absprachen geben, wurden vom Zeugen F. glaubhaft widerlegt. Ausdrücklich hat der Zeuge E. aber darauf hingewiesen, dass es keine Verpflichtung eines Vereins gebe, einem anderen Verein z. B. Streckenposten zur Verfügung zu stellen. Aus der bloßen Tatsache, dass ein Fahrer des MSC H. e. V. an dem Rennen teilgenommen habe, resultiere keine Verpflichtung für diesen Verein, einen Streckenposten deswegen für das Rennen zu stellen. Es gebe Veranstaltungsserien im Kartsport, das sei der sogenannte Kart-Youngster-Cup, da sei es so, dass ein Verein, der einen Fahrer stelle, einen Streckenposten zur Verfügung stellen müsse. Das gebe es aber nur in diesem speziellen Fall und man könne dies nicht übertragen. Der Zeuge E. kannte auch keine anderen Fälle, wo dies galt.

Der Zeuge F. hat hierzu ausdrücklich ausgesagt, dass es keine Verpflichtung gebe, dem Veranstalter einen Streckenposten zur Verfügung zu stellen, nur weil der eigene Club einen Fahrer bei der Rallye teilnehmen ließ. Er hat weiter ausgeführt: "Die Beziehung zwischen dem aktiven Fahrer und dem Verein besteht letztlich deshalb, weil dieser dann unter erleichterten Bedingungen an derartigen Veranstaltungen teilnehmen kann. Die Lizenz erhält er etwas erleichtert. Das hat dann z. B. zur Folge, wenn er gegen eine Wertung vorgehen will, dann muss das über den Verein gehen. Er kann das nicht ohne unsere Zustimmung machen. Aber es ist auf keinen Fall so, dass der Verein, der einen Fahrer dort fahren hat, auch in irgendeiner Form für die Streckensicherung verpflichtet ist. Die Partnerschaft mit dem MSC C-Stadt e. V. bestand infolge der Grenzöffnung. Das war eine Beziehung, um dem Club zu helfen im Rahmen des Motorsportes. Es gab zumindest während der Zeit meiner Vorstandstätigkeit dort keine Verpflichtung zur Hilfeleistung. Hinsichtlich der Streckenposten war es so, dass diese Streckenposten auch nicht offiziell vom Verein angefordert wurden, und das müsste ja bei solchen Anfragen an den Verein erfolgen, sondern dass da jedes Mal telefoniert wurde, ob man nicht aushelfen könne und man dann die Adressen weitergereicht hat. Ich war selber Streckenposten und habe an dieser Eisenachrallye teilgenommen und das war dann so, dass mich der Sportwart angerufen hat und gefragt hat, hast du Zeit, und wenn man dann Zeit gehabt hat, hat man sich getroffen und ist dort hingefahren. Das war bei den anderen nicht anders."

Anders als in dem vom LSG Baden-Württemberg zu entscheidenden Fall (Urteil vom 22.02.2007, L 10 U 229/04; Revision beim BSG anhängig unter B 2 U 7/07) bestand somit für den Kläger keinerlei Verpflichtung, die Tätigkeit als Sportwart der Streckensicherung für den MSC C-Stadt e. V. auszuüben. Dies ergibt sich für das Gericht schlüssig aus den vorstehend zitierten glaubhaften Aussagen der beiden Zeugen E. und F ...

Eine "Verpflichtung" wäre im Übrigen auch dann anzunehmen, wenn die Verrichtung nicht über das hinausgehen würde, was Vereinssatzung, Beschlüsse der Vereinsorgane oder allgemeine Vereinsübung als generelle Arbeitsverpflichtungen der Vereinsmitglieder festlegen. Zu den auf allgemeiner Vereinsübung beruhenden Mitgliedspflichten zählen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG im Allgemeinen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden wie z. B. allgemeine Arbeitseinsätze zur Pflege der Vereinsanlage etc.

Hebt der Verein bestimmte Personen dadurch aus dem Kreis seiner Mitglieder heraus, dass er ihnen ehrenamtliche Vereinsfunktionen überträgt, so treffen diese Funktionäre auch qualitativ und quantitativ andere Mitgliedspflichten als "einfache" Vereinsmitglieder. Gleiches gilt dann, wenn der Verein von bestimmten "einfachen" Mitgliedern die Ausführung gefährlicher und besondere Fachkunde erfordernde Arbeiten verlangt. Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich der Vereinsübung allein wesentlich ist, ob der Verein erwarten kann, dass bestimmte Aufgaben von geeigneten Mitgliedern wahrgenommen werden und geeignete Mitglieder regelmäßig der Erwartung des Vereins auch nachkommen (BSG, Urteil vom 24.03.1998,
B 2 U 13/97 R in SozR 3-2200 § 539 Nr. 41).

Auch dies war hier nicht der Fall bezüglich einer Tätigkeit des Klägers als Streckenposten bei einem Rennen des MSC C-Stadt.

Zum einen hatte der Kläger nach Auffassung des Gerichts als Sportwart der Streckensicherung keine herausgehobene Stellung innerhalb seines Vereines, so dass ihn aus einer solchen besonderen Position heraus eine Verpflichtung getroffen hätte, sich dem MSC C-Stadt e. V. als Streckenposten zur Verfügung zu stellen.

Der Kläger war zwar im MSC H. e. V. Mitglied, und die Tätigkeit als Streckenposten ließe sich unter den in der Satzung des Vereins festgelegten Zwecken und Zielen des Clubs "Förderung des Motorsportes" subsumieren.

Allerdings ergab sich aus den in dieser Satzung niedergelegten Zielen und Aufgaben keinerlei Verpflichtung zu wie auch immer gearteten Helfertätigkeiten bei Motorsportveranstaltungen befreundeter Vereine. Die Tätigkeit des Klägers gegenüber dem MSC C-Stadt e. V. stellte sich zu keinem Zeitpunkt als die Erfüllung von Vereinspflichten resultierend aus seiner Mitgliedschaft im MSC H. e. V. dar.

Hierzu hat der Zeuge F. glaubhaft ausgesagt: "Es ist so, dass wir die Ausbildung zum Sportwart nicht an die Verpflichtung oder die Erwartungshaltung geknüpft hatten, dass die Leute dann unbedingt auch für uns als Streckenposten eingesetzt werden mussten. Natürlich war es wünschenswert. Wir waren ja auch in einem Motorsportverein. Aber es kam vielfach vor, dass die Leute nach dieser Ausbildung niemals als Streckenposten tätig waren. Der Verein erwartet nicht, dass die Ausgebildeten dann als Streckenposten tätig werden."

Zum anderen war der Kläger nicht einmal Mitglied im ADAC Hessen-Thüringen, so dass ein Tätigwerden im Rahmen mitgliedschaftlicher Verpflichtungen dem ADAC gegenüber als übergeordneter Organisation, wie vom LSG Baden-Württemberg diskutiert, hier ohnehin ausscheidet.

Somit bestand weder eine Verpflichtung des Klägers zur Tätigkeit als Streckenposten aufgrund seiner Mitgliedschaft im Verein MSC H. e. V. noch aufgrund der Tatsache, dass er dort eine Ausbildung zum Sportwart der Streckensicherung erfahren hatte, noch aufgrund sonstiger Mitgliedschaften, etwa im ADAC als übergeordnete Organisation, so dass das Gericht davon überzeugt ist, dass sich der streitige Unfall im Rahmen einer Versicherung nach §
2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ereignet hat.

Aufgrund des durch die Unfallfolgen dauerhaft erheblich beeinträchtigten Gesundheitszustandes des Klägers sowie der Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit und der hieraus dem Kläger aufgrund des Unfallereignisses zustehenden Leistungen konnte eine Verurteilung dem Grunde nach gemäß §
130 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erfolgen.



Die leicht gekürzte Wiedergabe betrifft einen bestimmten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzten.


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Invaliditätsentschädigung - Verjährung (10.05.2009)
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Eingliederungsvereinbarung - Sanktion bei Nichtantritt einer Eingliederungsmaßnahme (05.05.2009)
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Private Pflegepflichtversicherung - Gutachten (24.04.2009)
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Erwerbsminderungsrente: Gutachten im Gerichtsverfahren (23.04.2009)
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Klage vor dem Sozialgericht: Prüfung der Klageabsicht (18.04.2009)
Sozialgerichtliches Verfahren Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Opferentschädigungsgesetz: Kein Anspruch einer Frau, die sich nicht von gewalttätigem Partner trennt, obwohl dies möglich ist (18.04.2009)
Opferentschädigung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Rente wegen voller Erwerbsminderung auch bei unspezifischen Erkrankungsanzeichen (16.04.2009)
Erwerbsminderungsrente Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Kosten der Unterkunft: Wehrdienstleistender mit Zimmer in elterlicher Wohnung wird nicht berücksichtigt (16.04.2009)
Arbeislosengeld II Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Reine Sterbegeldversicherungen sind kein einzusetzendes Vermögen (16.04.2009)
Sozialhilfe Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Kindergeld: Auslandsstudium schließst Berechtigung nicht aus (10.04.2009)
Familienlastenausgleich Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Arbeitslosenhilfe: Anrechnung auf Arbeitslosengeld II zulässig? (08.04.2009)
Arbeitslosengeld Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Schwerbehinderung – Diabetes Mellitus (07.04.2009)
Schwerbehindertenrecht Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Arbeitslosengeld wird bei tarifvertraglich geregeltem Lohnverzicht nicht höher bemessen (07.04.2009)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.03.2009 - L 18 AL 141/08
 
Krankenversicherung: Studenten über 30 Jahre sind nur in Ausnahmefällen pflichtversichert (06.04.2009)
LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.02.2009 - L 9 KR 230/06
 
Rentenversicherungsträger: Feststellungsklage gegen Krankenkasse möglich (05.04.2009)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2009, Az.: L 1 KR 555/07
 
Mobilitätshilfen - Arbeitsförderung (03.04.2009)
BSG, Urt. v. 27.01.2009, B 7/7a AL 26/07 R
 
Untätigkeitsklage (27.03.2009)
Behörde muss sich an Bevollmächtigten wenden.
 
Kurzsichtigkeit Laseroperation (18.03.2009)
Private Krankenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können sich nicht freiwillig in der Arbeitslosenpflichtversicherung versichern (13.03.2009)
LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.01.2009, Az.: L 19 AL 72/07
 
Gesellschafter-Geschäftsführer Unfallversicherung (09.03.2009)
Beitragspflicht Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Juniorchef kann nach 10-jähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im elterlichen Betrieb nicht rückwirkend als Selbständiger eingestuft werden (05.03.2009)
Bayerisches LSG, Urt. v. 11.12.2008, L 4 KR 340/06
 
Hartz IV: Angemessene Unterkunft in Ballungsräumen (21.02.2009)
BSG, Urt. v. 19.02.2009 - 4 AS 30/08 R -
 
Elterngeld: Verletztengeld wird bei Bemessung des Elterngeldes nicht berücksichtigt (21.02.2009)
Sozialgericht Berlin v. 02.02.2009, S 2 EG 28/08
 
Einstiegsgeld: Voraussetzungen (21.02.2009)
LSG Berlin-Brandenburg v. 19.12.2008, L 32 AS 499/07
 
Krankentagegeld - Nettoeinkommen: Falschangabe führt nicht in jedem Falle zu Anspruchsverlust (19.02.2009)
Krankenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Kein Arbeitsunfall, wenn Lehrerin auf Klassenfahrt beim Duschen ausrutscht (18.02.2009)
Aufsichts- und Fürsorgepflicht begründet keinen Versicherungsschutz rund um die Uhr
 
Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung durch die Krankenkasse (14.02.2009)
LSG Hessen v. 04.12.2008, Az.: 1 KR 219/06
 
Hinterbliebenenbetriebsrente – Anrechnung eigenen Einkommens (11.02.2009)
Rentenversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Hartz IV: Zinsloses Darlehen darf nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden (11.02.2009)
Einkommen und Vermögen im Rahmen des SGB II
 
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung kein Einkommen im Rahmen von Hartz IV (11.02.2009)
LSG Rheinland-Pfalz v. 25.11.2008, L 3 AS 118/07
 
Arbeitslosengeld: Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers muß bei Antragstellung nicht vorgelegt werden (07.02.2009)
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2008 - L 12 AL 185/05 -
 
Arbeitslosengeld – Kein Anspruch, wenn Nebentätigkeit 15-Stunden-Grenze überschreitet (02.02.2009)
BSG, Urt. v. 29.10.2008, Az. B 11 AL 52/07 R
 
Jugendhilfe: Klage gegen Kostenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung (30.01.2009)
OVG Niedersachsen, v. 20.01.2009, ME 3/09
 
Leistungsgerechte Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten (30.01.2009)
BSG v. 29.01.2009, B 3 P 6/08
 
Kein Bonus für Verzicht auf medizinische Leistungen (30.01.2009)
Gesetzliche Krankenkasse
 
Anspruch auf Krankengeld (29.01.2009)
Rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich
 
Abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig (28.01.2009)
BSG v. 27.01.2009, B 14/11b AS 9/07
 
Kraftknoten-Sicherungssystem muss von gesetzlicher Krankenkasse gewährt werden (23.01.2009)
BSG, Urt. v. 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R
 
Pflegestufe: Rückstufung nur bei wesentlicher Änderung des Pflegebedarfs rechtmäßig (20.01.2009)
LSG Schleswig-Holstein v. 14.11.2008, L 10 P 3/07
 
Kein Arbeitsunfall bei privatem Streit (20.01.2009)
Türsteher – Gesetzliche Unfallversicherung
 
Neue Behandlungsmethode bei tödlicher Erkrankung (20.01.2009)
Krankenkasse muß Kosten vorläufig übernehmen
 
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente, LSG Rheinland-Pfalz v. 31.10.2008, L 4 R 288/08 (17.01.2009)
Negativeinkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindern Hinzuverdinest nicht
 
Meniskusschaden bei Profi-Handballspieler ist Berufskrankheit (16.01.2009)
Berufskrankheitenverordnung - Unfallversicherung
 
Kfz-Schlosser – Verweisungsberuf des Kfz-Kundendienstberaters ausgeschlossen (15.01.2009)
Berufsunfähigkeitsrente gemäß § 240 SGB VI
 
Aufklärungs- und Beratungspflicht der Rentenversicherung (14.01.2009)
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
 
Rettungswagen - Kosten (09.01.2009)
Keine Kostenerstattung, wenn Versicherter Beförderung verweigert
 
Kindergeld und Hartz IV (Alg II) (08.01.2009)
Kindergeld für volljähriges Pflegekind wird Kindergeldberechtigtem als Einkommen zugerechnet
 
Krankengeld für selbständige Erwerbstätige (08.01.2009)
Kein Krankengeldanspruch bei Negativeinkünften
 
Rentenausschuss der Unfallkasse fehlerhaft besetzt: Bescheid rechtswidrig (07.01.2009)
LSG Berlin-Brandenburg v. 18.11.2008, L 2 U 321/08
 
Rechtsanwalt Heimbach bei Harry hilft! (06.01.2009)
Streit um Kostenübernahme durch Krankenkasse
 
Anspruch auf rechtliches Gehör (06.01.2009)
BSG, Beschluß vom 02.10.2008, B 9 VS 3/08 B
 
Umschulung einer ehemaligen Tänzerin zur Heilpraktikerin (06.01.2009)
Kostenübernahme durch Rehabilitationsträger - einstweiliger Rechtsschutz
 
Verletztenrente - Gesundheitsstörung als Unfallfolge (06.01.2009)
Kausalität - Überwiegende Wahrscheinlichkeit
 
Pflegegeld - Rechtzeitige Zahlung (06.01.2009)
Keine Kontogutschrift zum Monatsersten erforderlich
 
Pflegestufe - Einstweiliger Rechtsschutz (06.01.2009)
Höherstufung bei drohendem erheblichem Gesundheitsrisiko
 
Pflegebedürftige Kinder - Anspruch auf Gartenzugang (06.01.2009)
Pflegekasse muss barrierefreien Zugang bezuschussen
 
Deckenliftanlage als Hilfsmittel (06.01.2009)
Krankenversicherung - Pflegeversicherung
 
Unfallversicherung - Weg zu privater Spielgruppe (06.01.2009)
Wegeunfall - fremde Obhut
 
Meniskusschaden Berufskrankheit bei Fliesenleger (06.01.2009)
Ofenbauer mit Ofenmaurer und Ofensetzer gleichzustellen
 
Ordnungsgeld bei Nichterscheinen zum sozialgerichtlichen Erörterungstermin (29.12.2008)
Festsetzung eines Ordnungsgeldes kann unzulässig sein
 
Bildungsgutschein zur Ausbildung als Krankepfleger (29.12.2008)
Sprachliche Voraussetzungen
 
Rentennachzahlung ist Einkommen und kein Vermögen (23.12.2008)
Hartz IV - Leistungskürzung
 
24-Stunden-Behandlungspflege ist schwerkrankem Kind zu gewähren (23.12.2008)
Im Eilverfahren erfolgt keine Überprüfung etwaiger Zeitabzüge
 
Prozesskostenhilfe - einstweiliger Rechtsschutz (23.12.2008)
PKH muß bei nicht fernliegender Erfolgsaussicht gewährt werden
 
Weiterbildungskosten bei Weiterbildungsförderung (13.12.2008)
Unterhaltsgeld
 
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit: Kürzungen bei vorzeitigem Bezug und Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren verfassungsgemäß (11.12.2008)
BVerfG, Beschl. v. 11.11.08, 1 BvL 3/05 u.a.
 
Rechtsanwalt Heimbach bei Harry hilft! (10.12.2008)
Streit um Kostenübernahme durch Krankenkasse
 
Bezieher von Arbeitslosengeld sind gesetzlich krankenversichert (09.12.2008)
Kein Anspruch auf gerichtliche Feststellung
 
Sportunfall in „Kaderschmiede“ ist unfallversichert (06.12.2008)
LSG Sachsen-Anhalt, v. 17. April 2008, L 6 U 143/03
 
Übernahme der Kosten der Unterkunft auch bei geringer Überschreitung der Angemessenheitsgrenze (06.12.2008)
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
 
Wohnen in Großstadt rechtfertigt höhere Kosten der Unterkunft (06.12.2008)
Hartz IV (Alg II)
 
Zinseinnahmen aus Sparvertrag sind Einkommen (06.12.2008)
Hartz IV (Alg II): Einkommen und Vermögen, BSG v. 30.09.08, B 4 AS 57/07 R
 
Rentnenkürzung ab 2009 (06.12.2008)
Einheitlicher Krankenkassenbeitrag
 
Nachweis geringfügiger Beschäftigung, 50-Tage-Regelung (02.12.2008)
LSG NRW v. 14.08.2008, L 16 (4,5) R 84/06
 
Hartz IV: Kosten für Schönheitsreparaturen unterfallen den Kosten der Unterkunft (02.12.2008)
BSG v. 19.03.08, B 11b AS 31/06 R
 
Nachzahlung befristeter Erwerbsminderungsrenten (02.12.2008)
Überprüfungsantrag auf Grundlage BSG v. 24.10.1996, 4 RA 31/96
 
Pflegeversicherung: Kein Leistungsanspruch bei täglichem Grundpflegebedarf von nur 16 Minuten (22.11.2008)
Pflegebedürftigkeit Pflegestufe I
 
Krankengeld für Selbständige entfällt ab dem 01.01.2009 (22.11.2008)
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
 
Feststellung des Grades der Behinderung (21.11.2008)
Sachverständiger darf nicht wegen Begutachtung in anderer Angelgenheit abgelehnt werden
 
Kindergeld: Bestandskräftiger ablehnender Bescheid kann nicht allein wegen späterer Rechtsprechung des BVerfG aufgehoben werden (21.11.2008)
BFH v. 30.09.08, III B 206/07
 
Kosten der Unterkunft (Hartz IV) Tilgungsleistungen für Eigentumswohnung werden übernommen, wenn für Erhalt der Wohnung unabdingbar (21.11.2008)
BSG v. 18.06.2008, B 14/11b AS 67/06 R
 
Brustverkleinerung: Krankenkasse muss Kosten nicht übernehmen (21.11.2008)
Krankenversicherung
 
Geschiedenen-Witwenrente entfällt bei Ehescheidung nach dem 01.07.1977 (21.11.2008)
Versorgungsausgleich - gesetzliche Rentenversicherung
 
Hartz IV: Kosten der Unterkunft (KdU) BSG v. 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06 R (21.11.2008)
Bis zu 50 qm große Wohnung für alleinstehenden Alg-II-Empfänger angemessen
 
Arbeitslosengeld - Sperrzeit (21.11.2008)
Sperrzeit bei Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsverlängerung
 
Familienhafte Mitarbeit: Ehegatten-Arbeitsvertrag kann Sozialversicherungspflicht begründen (21.11.2008)
Abhängige Beschäftigung bei Abführung von Lohnsteuer und Verbuchung der Entgelte als Betriebsausgabe
 
Anrechnung der Praxisgebühr auf den Vergütungsanspruch des Arztes (21.11.2008)
Eingabefehler gehen zu Lasten des Arztes
 
Keine Versorgungsehe bei ernsthafter Heiratsabsicht (18.11.2008)
Witwenrente u. Witwerrente
 
Existenzgründungszuschuss für selbständige Tätigkeit im Ausland (14.11.2008)
Grenzpendler haben Anspruch
 
Krankengeld: Künstler und Publizisten nach Künstlersozialversicherungsgesetz weitergehend geschützt als andere Selbstständige (13.11.2008)
Freier Journalist gewinnt beim Bundessozialgericht, BSG v. 06.11.08, B 1 KR 35/07 R
 
Rettungssanitäter - Arbeitslosigkeit - Kurzzeitgrenze (11.11.2008)
BSG v. 29.10.08, B 11 AL 44/07 R, zur 15-Stunden-Grenze
 
Arbeitslosigkeit - 15-Stunden-Grenze (11.11.2008)
BSG v. 29.10.08, B 11 AL 52/07 R, zur Kurzzeitgrenze
 
Diskjockey nicht in Künstlersozialversicherung versichert (11.11.2008)
Künstlersozialversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Kur: Kostenerstattung bei unrechtmäßiger Verweigerung (11.11.2008)
Gesetzliche Krankenversicherung
 
Krankenversicherung auch bei unberechtigtem Alg II-Bezug (11.11.2008)
BSG v. 24.06.2008, B 12 KR 19/07 R
 
Unfall bei Einweisung für Tätigkeit in Transportunternehmen (10.11.2008)
Arbeitsunfall - Gesetzliche Unfallversicherung
 
Erwerbsminderung bei Notwendigkeit mehrfacher Pausen (10.11.2008)
Erwerbsminderungsrente
 
Selbständiger Fitnesstrainer - Rentenversicherung (10.11.2008)
Rentenversicherungspflicht bei Tätigkeit in fremden Sportstudios
 
Kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei Vermögen in Höhe von ca. DM 167.000 (10.11.2008)
BSG, Urt. v. 29.05.08, Az. B 11a/7a AL 74/06 R
 
Impfschaden bei Schluckimpfung gegen Polio (OVP-Imfpung) (10.11.2008)
Impfschadensversorung auch nach dem 01.01.1998, BSG v. 02.10.08, B 9/9a VJ 1/07 R
 
Kindergeld für ein zu 25 % in der Erwerbsfähigkeit behindertes Kind in Berufsausbildung (10.11.2008)
Revision der Familienkasse beim Bundesfinanzhof, Az.: III R 5/08
 
Gelomyrtol forte: Krankenkasse muss Kosten nicht erstatten (09.11.2008)
BSG, Urt. v. 06.11.08, B 1 KR 6/08 R
 
Zweitausbildung: Kein Anspruch auf Hartz IV (09.11.2008)
BSG v. 30.09.08, B 4 AS 28/07 R
 
Eigenheimzulage nicht bedarfsmindernd bei Hartz IV (08.11.2008)
BSG v. 30.09.08, B 4 AS 19/07 R
 
Künstlersozialversicherung: Entgelte für Entwicklung einer Ballettdarbietung in Moskau (04.11.2008)
Künstlersozialversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Feststellung der Erhöhung des Grades der Behinderung (23.10.2008)
Anspruch auch ohne unmittelbare Verbesserung der rechtlichen u. wirtschaftlichen Situation
 
Hartz IV bei BAföG-förderungsfähiger Ausbildung (10.10.2008)
SGB-II Leistungen können ausnahmsweise gewährt werden
 
Dynamic GPS-Soft-Orthese: Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse (30.09.2008)
Cerebralparese, Gangstörung, Hilfsmittel
 
Unfallrente nach ungeklärtem Überfall (25.09.2008)
Unfallversicherung - Beweislast
 
Gegenüber Firmennachfolger besteht kein Anspruch auf Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen (23.09.2008)
LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.08.2008, L 4 R 366/07
 
Alg II darf versagt werden, wenn Hilfeempfänger keine Kontoauszüge vorlegt (20.09.2008)
Datenschutz bei Hartz IV, BSG v. 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R
 
Prozeßkostenhilfe: Antragsteller kann unterbliebene Mitwirkung nachholen (15.09.2008)
§§ 73a, 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG)
 
Ehemals Montanbeschäftigte können ungekürzte Altersrente beziehen (14.09.2008)
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
 
Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen darf nicht als Einkommen angerechnet werden (13.09.2008)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGB XII
 
Hartz IV - Hilfebedürftigkeit trotz Vermögens (13.09.2008)
Härtefall bei Gefährdung der Altersvorsorge
 
Familienbetrieb - Anspruch auf Feststellung der Rentenversicherungspflicht (13.09.2008)
Gesetzliche Rentenversicherung
 
Kein Arbeitsunfall, wenn vorbestehende Herzkrankheit todesursächlich (03.09.2008)
Unfallversicherung, gesetzliche
 
Hartz IV: Eilverfahren Sozialgericht (03.09.2008)
Existenzielle Notsituation
 
Keine Versorgungsehe, wenn schwer kranker Ehepartner an Akutererignis stirbt (25.08.2008)
Witwenrente, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.7.2008, L 8 R 583/08
 
Arbeitsvermittler darf selbst erdachte Abkürzungen verwenden (15.08.2008)
Kein Anspruch auf Löschung aus Verwaltungsakte - Klage unzulässig
 
Künstlersozialversicherung - Falschangaben und Folgen (15.08.2008)
Mitwirkungspflichten des Berechtigten, KSVG
 
Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrente rechtmäßig (14.08.2008)
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seit heute wieder einheitlich
 
Kosten der Unterkunft werden bei ungenehmigtem Wohnungswechsel nicht automatisch gestrichen (14.08.2008)
Alg II (Hartz IV), KdU
 
Alg II trotz Barabfindung von 30.000 EURO (13.08.2008)
Hilfebedürftigkeit (Hartz IV)
 
Privater Zuschuss für Autokauf kein Einkommen (12.08.2008)
Alg II (Hartz IV)
 
Krankengeld für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (11.08.2008)
BSG v. 14.12.2006, B 1 KR 11/06 R
 
Künstlersozialversicherung - Musiklehrer (11.08.2008)
Musikunterreicht für Babys unterfällt dem KSVG
 
Pflegebedürftige: Recht auf freie Wahl der Pflegeperson (08.08.2008)
Pflegeversicherung - Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen
 
Auszubildende auch bei geringfügigem Einkommen versicherungspflichtig (07.08.2008)
Unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu Minijobbern gerechtfertigt
 
Keine Alg-II-Kürzung bei Krankenhausaufenthalt (07.08.2008)
Verpflegung kein Einkommen
 
Rundfunkgebührenbefreiung nur bei Ausschluss von der Teilnahme an jedweder öffentlichen Veranstaltung (18.07.2008)
Schwerbehindertenrecht, Merkzeichen Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Unfallversicherung – Vorerkrankung (01.07.2008)
Private Unfallversicherung, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin
 
Krankenkasse: Höhe der Beiträge (27.06.2008)
Fiktive Schätzung der Einnahmen unzulässig
 
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - frühzeitiger Rentenbeginn trotz Fristversäumnis (27.06.2008)
Beratungspflichten des Rentenversicherungsträgers
 
Erwerbsminderung Verweisungstätigkeit - konkrete Benennung bei Leistungseinschränkung (27.06.2008)
Erwerbsminderungsrente
 
Selbständiger Visagist - keine Rentenversicherungspflicht (27.06.2008)
Vermutungen reichen für Rentenversicherungspflicht nicht aus
 
Entschädigungsrecht - Opferentschädigung (26.06.2008)
Entschädigung bei angriffsbedingter Selbstschädigung
 
Sperrzeit bei mangelhafter Aufklärung über Meldepflicht (26.06.2008)
Arbeitslosengeld
 
Arbeitsunfall bei Betriebsfeier (25.06.2008)
Abgrenzung zu Privatfeier
 
Selbständige Betreiberin eines Kamps-Backshops ist rentenversicherungspflichtig (25.06.2008)
Rentenversicherungspflicht Selbständiger
 
Erwerbsminderung - Schwierigkeiten bei Arbeitsplatzsuche wegen Leistungseinschränkung (25.06.2008)
Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung
 
Heimkehrerentschädigung Ost – Entschädigung für ehemalige Kriegsgefangene im Beitrittsgebiet (21.06.2008)
Entschädigung auf den 01.07.2008 vorgezogen
 
Reisekostenrücktrittsversicherung Stornierung der Reise bei Erkrankung (20.06.2008)
Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin
 
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (17.06.2008)
Ansprüche gegenüber der Straßenverkehrsbehörde
 
Kfz-bezogene Steuervorteile für schwerbehinderte Menschen (17.06.2008)
Steuerliche Nachteilsausgleiche
 
Kraftfahrzeughilfe als Rehabilitationsleistung (16.06.2008)
Anspruch auf Kfz-Hilfe in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
 
Wohnungshilfe bei unfallbedingter Behinderung (16.06.2008)
Gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung
 
Umbaumaßnahmen bei Pflegebedürftigkeit (16.06.2008)
Pflegekassen leisten Zuschüsse
 
Unfallversicherung – Vorerkrankung (30.05.2008)
Private Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Pflegereform zum 1. Juli 2008 (26.05.2008)
Änderungen und Verbesserungen
 
Ersatzzeiten in der Rentenversicherung (15.05.2008)
Beweisanforderungen
 
Leistungseinschränkung bei Straftat (15.05.2008)
BSG, Urt. v. 18.03.2008, B 2 U 1/07 R
 
Nothelfer sind unfallversichert (14.05.2008)
Gesetzliche Unfallversicherung
 
Niederlassungsfreiheit in der EG - Sozialversicherungsbeiträge (11.03.2008)
BSG v. 27.2.2008, B 12 KR 23/06 R
 
Eigenbaunachweis bei Bauvorhaben (03.03.2008)
Beitragsbescheide gerichtlich voll nachprüfbar
 
Profisportler als Werbespotdarsteller Künstler? (26.01.2008)
Künstlersozialversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
 
Arbeitsunfall Beweislast (21.01.2008)
BSG Urt. v. 04.09.2007 B 2 U 28/06 R
 
Rentenbeginn - Rentenantrag (21.01.2008)
Folgen "verspäteten" Rentenantrages
 
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