Unfall

Gesetzliche Unfallversicherung

Ist man in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und erleidet man einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, so gewährt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (dies sind meist die Berufsgenossenschaften) unter anderem Verletztengeld, Verletztenrente und Waisenrente. Außerdem werden die Kosten der Heilbehandlung übernommen, die mit dem Arbeitsunfall bzw. der Berufskrankheit im Zusammenhang stehen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind oftmals vergleichsweise attraktiv.

Hat man, gleich in welcher Situation, einen Unfall erlitten, sollte man immer (!) bedenken, dass möglicherweise Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.

Der Kreis der gesetzlich Unfallversicherten ist denkbar weit. Viele Menschen sind unfallversichert, ohne dies zu wissen. Der Begriff des "Arbeitsunfalls" greift insoweit oftmals zu kurz. Versichert sind (neben vielen anderen) z.B. auch Personen die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten und Blutspender.
Auch wer sich auf dem Weg zu der versicherten Tätigkeit befindet, ist versichert (sog. Wegeunfall).
Der "klassische" Unfallversicherte ist - wie in den anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung auch - der abhängig Beschäftigte. Im Rahmen der Unfallversicherung ist allerdings eine Entgeltlichkeit der Tätigkeit nicht erforderlich! Auch wer als z.B. für einen Freund als freiwilliger Umzugshelfer tätig wird, ist gesetzlich unfallversichert.
Letztes Update 30.11.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Unfall | Seite einem Freund senden: Unfall

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