Unfallversicherung - Weg zu privater Spielgruppe
Wegeunfall - fremde Obhut
Eltern, die auf ihrem Weg zur Arbeit ihr Kind in eine private Spielgruppe bringen, sind unfallversichert. Die Betreuung eines zweijährigen Kindes in einer musikalisch ausgerichteten Spielgruppe fällt unter den Begriff der fremden Obhut. Der Versicherungsschutz setzt nicht voraus, dass beide Elternteile berufstätig sind.
Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 28.10.2008, Az.: L 17 U 45/07
Letztes Update 06.01.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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