Unfallversicherung - Weg zu privater Spielgruppe

Wegeunfall - fremde Obhut

Eltern, die auf ihrem Weg zur Arbeit ihr Kind in eine private Spielgruppe bringen, sind unfallversichert. Die Betreuung eines zweijährigen Kindes in einer musikalisch ausgerichteten Spielgruppe fällt unter den Begriff der fremden Obhut. Der Versicherungsschutz setzt nicht voraus, dass beide Elternteile berufstätig sind.

Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 28.10.2008, Az.: L 17 U 45/07



Übersicht Übersicht: News


Meniskusschaden Berufskrankheit bei Fliesenleger  zurueck: Meniskusschaden Berufskrankheit bei Fliesenleger vor: Deckenliftanlage als Hilfsmittel Deckenliftanlage als Hilfsmittel


Letztes Update 06.01.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Unfallversicherung - Weg zu privater Spielgruppe | Seite einem Freund senden: Unfallversicherung - Weg zu privater Spielgruppe

Zurück zur Startseite