Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Wir vertreten Sie in allen unfallversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Streitig sind im Bereich der Unfallversicherung praktisch meist Kausalitätsfragen, insbesondere die Frage, ob der Schaden des Versicherten wirklich auf einem Arbeitsunfall, Wegeunfall bzw. einer Berufskrankheit beruht, oder aber anderweitige Ursachen hat.
Zwar entscheiden sich solche Ursächlichkeitsfragen oftmals nach medizinischen Gesichtspunkten. Jedoch sind negative Bescheide der Unfallversicherungsträger in vielen Fällen rechtlich angreifbar.
Der Versicherte muß lediglich die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Ursächlichkeit beweisen, wohingegen der Unfallversicherungsträger hinsichtlich der Tatsache, daß eine anderweitige Ursache kausal ist, voll beweispflichtig ist! Dieser Gesichtpunkt wird in den Bescheiden der Unfallversicherungsträger oftmals nicht gewürdigt bzw. verschleiert.
Die Bescheidungs-Praxis der Unfallversicherungsträger erweist sich oftmals als äußerst rigide und gleichzeitig rechtlich fehlerhaft. Die Einlegung von Rechtsmitteln ist daher häufig erfolgversprechend.
Siehe auch folgende Artikel: Unfallversicherung (gesonderter Beitrag), Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufskrankheit, Verletztengeld, Verletztenrente, Chancen der Anspruchsdurchsetzung
Letztes Update 20.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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