Unfallversicherung Ausschlussfristen bei privater Versicherung
Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
Bei der privaten Unfallversicherung ist die Erbringung von Invaliditätsleistungen an die Einhaltung bestimmter (häufig übersehener!) Ausschlussfristen gebunden.
Abgesehen davon, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres (u.U. längstens innerhalb von 3 Jahren) nach dem Unfall eingetreten sein muss, ist jedenfalls erforderlich, dass
- die Invalidität innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt wird
- die Invalidität innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht wird
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen, deren Versäumung sich in aller Regel fatal auswirkt, nämlich den Verlust der Ansprüche bereits aus formalen Gründen zur Folge hat.
Wir beraten und vertreten Sie gern.
Dr. Robert Heimbach
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht
Friedrichstr. 90
10117 Berlin
Tel.: 030-91703620
Letztes Update 18.05.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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