Unfallversicherung Invaliditätszusatzversorgung bei angeborener Krankheit - Ausschlussklausel unwirksam
BGH v. 26.09.2007, IV ZR 252/06
Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung
"Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder
überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher
Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist
unwirksam.
Dies ist der Leitsatz des vielversprechenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2007, Az. IV ZR 252/06. Der Schutz der meisten Kinderinvaliditätsversicherungen wird hierdurch deutlich verbessert, vgl. auch den Artikel der Stifung Warentest.
Der Wortlaut der Entscheidung kann hier nachgelesen werden.
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Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com