UnfallversicherungGesetzliche UnfallversicherungWir vertreten Sie in allen unfallversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Zwar entscheiden sich solche Ursächlichkeitsfragen oftmals nach medizinischen Gesichtspunkten. Jedoch sind negative Bescheide der Unfallversicherungsträger in vielen Fällen rechtlich angreifbar. Der Versicherte muß lediglich die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Ursächlichkeit beweisen, wohingegen der Unfallversicherungsträger hinsichtlich der Tatsache, daß eine anderweitige Ursache kausal ist, voll beweispflichtig ist! Dieser Gesichtpunkt wird in den Bescheiden der Unfallversicherungsträger oftmals nicht gewürdigt bzw. verschleiert. Die Bescheidungs-Praxis der Unfallversicherungsträger erweist sich oftmals als äußerst rigide und gleichzeitig rechtlich fehlerhaft. Die Einlegung von Rechtsmitteln ist daher häufig erfolgversprechend. |