Verfahrensfehler - sozialgerichtliches VerfahrenBSG, Beschl. v. 25.01.2011, B 5 R 261/10 BDies ist der Leitsatz des oben genannten aktuellen Beschlusses des Bundessozialgerichts. Durch die Entscheidung wird die Funktion des Sachvortrages als Kernstück der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht betont (im konkreten Verfahren ging es um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente) . Der Sachvortrag und soll insbesondere sicherstellen, dass sowohl die beisitzenden Richter als auch die Beteiligten zeit- und inhaltsgleich erfahren, welche Tatumstände der vortragende Richter für wesentlich hält. Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 E-Mail: kanzlei@ra-heimbach.com
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