Verletztengeld

Gesetzliche Unfallversicherung


Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung und ist wie das Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung) eine Entgeltersatzleistung.

Voraussetzung ist, dass der Versicherte infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit) arbeitsunfähig ist oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann. Des weiteren muß unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder auf Entgeltersatzleistungen bestanden haben.



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Letztes Update 09.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Verletztengeld | Seite einem Freund senden: Verletztengeld

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