Verschlimmerungsantrag

Schwerbehindertenrecht


Einen „Verschlimmerungsantrag“ sollten sie stellen, wenn bei Ihnen neue Leiden aufgetreten sind bzw. bestehende Leiden sich verschlimmert haben, so daß eine neue Festsetzung des Grades der Behinderung (GdB) angezeigt ist.

Hat das Versorgungsamt den GdB auf entsprechenden Antrag hin nicht in der begehrten Höhe feststellt, so kann erwogen werden, einfach einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, statt gegen den ablehnenden Bescheid Rechtsmittel einzulegen. Oft erweist sich dies als der verfahrensökonomischere Weg. 

Klicken Sie auf: Formular . Sie erhalten dann als pdf-Datei ein Antragsformular (des Berliner Versorgungsamtes LAGeSo), das Sie sich ausdrucken und ausfüllen können.

Beim Verschlimmerungsantrag sollen nur die Behinderungen angegeben werden, die sich verschlimmert haben bzw. die neu hinzugekommen sind. Es ist sinnvoll, sogleich in Kopie die entsprechenden aktuellen ärztlichen Befundberichte beizulegen.



Titel: Verschlimmerungsantrag Verschlimmerungsantrag
Begriff(e): Verschlimmerungsantrag Verschlimmerungsantrag
Interne Suche: Verschlimmerungsantrag Verschlimmerungsantrag
Übersichtsseite: Verschlimmerungsantrag Sozialrecht von A-Z: Übersicht


Verletztenrente  vorheriger Begriff: Verletztenrente naechster Begriff: Wegeunfall Wegeunfall


Letztes Update 23.06.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Verschlimmerungsantrag | Seite einem Freund senden: Verschlimmerungsantrag

Zurück zur Startseite