Wegeunfall – Fahrgemeinschaft

BSG v. 12.01.2010 B 2 U 36/08 R

Das Bundessozialgericht hat in folgendem aktuell entschiedenen Fall das Vorliegen eines unfallversicherten Wegeunfalles bejaht:

Ein Schüler nahm zunächst eine Person über eine Teilstrecke des Schulweges auf dem Motorrad mit, setzte diese dann in der Nähe der Schule ab und fuhr sodann einen weiteren Ort an, um eine andere Person abzuholen. Auf diesem Weg ist er verunglückt. Es handele sich um eine privilegierte Fahrgemeinschaft, die unabhängig von dem gewählten Verkehrsmittel auch bei sukzessiver Mitnahme der Teilnehmer bestehen kann. Unerheblich sei insoweit eine dadurch entstehende Verlängerung des Fahrweges. Da das Fahrziel bei der ersten Fahrt nicht erreicht gewesen sei (ein Absetzen hat vorher stattgefunden), habe auch kein Pendeln vorgelegen.

Bundessozialgericht, Urt. v. 12.01.2010, B 2 U 36/08 R

Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

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