Wegeunfall

Unfallversicherung, gesetzliche

Wer auf dem Hin- oder Rückweg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte einen Unfall erleidet (Wegeunfall) genießt den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vgl. den gleichnamigen Artikel Wegeunfall.



Titel: Wegeunfall Wegeunfall
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Letztes Update 19.11.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Wegeunfall | Seite einem Freund senden: Wegeunfall

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