Wohnungswechsel - Zustimmung der BehördeKeine automatische Streichung der Unterkunftskosten bei "ungenehmigtem" neuem MietvertragWill ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) die Wohnung wechseln, so soll er nach dem Gesetz vor Abschluss des neuen Mietvertrages die Zusicherung der Behörde (Jobcenter bzw. ARGE) einholen. Tut er dies nicht, so kann die Bewilligung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) aufgehoben werden, wenn der Wohnungswechsel unangemessen und der Hilfeempfänger diesbezüglich grob fahrlässig war. Ein ungenehmigter Wohnungswechsel führt allerdings nicht automatisch zur Aufhebung der Bewilligung der KdU. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, |