Zahnersatz mit Implantaten bei entsprechender Vorschädigung

Krankenversicherung, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Ein gesetzlich Krankenversicherter, der an einer Strahlenkaries erkrankt ist, welche dazu geführt hat, dass für einen Zahnersatz mittels einer Brücke allein infrage kommende Pfeilerzähne vorgeschädigt sind und durch Beschleifen eine geringere Lebensdauer aufweisen würden, so hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Versorgung mit Implantaten. Dies ist erst recht so, wenn durch den implantatgestützten Zahnersatz eine Kiefergelenksüberlastung vermieden werden kann.

LSG Baden-Württemberg v. 15.12.2009, L 11 KR 4668/09

Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

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Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Sozialrecht
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