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Zeckenbiss – Borreliose
Unfallversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin
Einem Unfallversicherten steht aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag wegen der Folgen eines Zeckenbisses kein Anspruch auf Invaliditätsleistung zu, wenn eine unfallbedingte dauernde Beeinträchtigung nicht innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt wurde. Die Diagnose einer Borreliose stellt keine Feststellung einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten dar, da eine Borreliose bei medikamentöser Behandlung zumeist folgenlos ausheilt.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. v. 07.04.2009, - I-4 U 39/08
Die Darstellung ist verkürzt und kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.
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Dr. Robert Heimbach Rechtsanwalt Friedrichstr. 90 10117 Berlin Tel.: 030-91703620 kanzlei@ra-heimbach.com
Letztes Update 10.05.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |  | 
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