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Zuzahlungen Krankenversicherung

Zuzahlungsregeln - Belastungsgrenzen


In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte Zuzahlungen leisten:


Die zu leistenden Zuzahlungen betragen 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 EUR, höchstens 10 EUR und niemals mehr als die Kosten des Mittels.

Als Zuzahlungen bei stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 EUR erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zahlung 10% der Kosten sowie 10 EUR je Verordnung.

Allerdings sind Belastungsgrenzen festgelegt: Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, daß für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben – mit Ausnahme der Zuzahlung zu Fahrtkosten – keine Zuzahlungen zu leisten. Für Familien gibt es Kinderfreibeträge. Zuzahlungsfrei sind auch die meisten Leistungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen.



Titel: Zuzahlungen Krankenversicherung Zuzahlungen Krankenversicherung
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Letztes Update 09.01.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 | Seite drucken: Zuzahlungen Krankenversicherung | Seite einem Freund senden: Zuzahlungen Krankenversicherung


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