Arbeitslosengeld - Sperrzeit
Sperrzeit bei Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsverlängerung
Ein Arbeitnehmer, dem fristlos gekündigt wird, weil er eine Woche später als vereinbart aus dem Urlaub zurückkehrt, muß hinsichtlich seines Arbeitslosengeldanspruchs eine 12-wöchige Sperrzeit hinnehmen.
Der Arbeitnehmer hatte aus dem Urlaub in Thailand eine Postkarte mit folgendem Inhalt an seinen Betrieb geschickt:
"Hallo! Die besten Grüße an Familie L. und die Belegschaft senden euch K. und W.! Komme eine Woche später, bitte haben Sie, Herr L. und Herr K. , Verständnis. Bis Montag, den 1.12.2001. Gruß K.!"
Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 26.07.2007, Az.: L 9 AL 217/03
Letztes Update 21.11.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Dr. Robert Heimbach 2008 |

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