"Hallo! Die besten Grüße an Familie L. und die Belegschaft senden euch K. und W.! Komme eine Woche später, bitte haben Sie, Herr L. und Herr K. , Verständnis. Bis Montag, den 1.12.2001. Gruß K.!"
Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 26.07.2007, Az.: L 9 AL 217/03