Arbeitslosengeld II (Hartz IV) - Sozialhilfe
Ich vertrete Sie bei Problemen mit dem Jobcenter. Über 40 Prozent der Bescheide, die im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") erlassen werden, sind fehlerhaft. Dies ist schon generell unter sozial- wie rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar.
Konkret unterlaufen in der Praxis besonders häufig folgende Fehler: Anrechenbares Einkommen und ggf. Vermögen werden falsch ermittelt mit der Folge, dass Leistungen nicht in der gesetzlichen Höhe erbracht bzw. zu Unrecht gänzlich abgelehnt werden. Es ergehen unrechtmäßige Rückforderungs- und Erstattungsbescheide. Die Kosten der Unterkunft werden nicht in der gesetzlich vorgesehenen Höhe geleistet. Bestehende Mehrbedarfe werden nicht anerkannt. Es erfolgen ungerechtfertigte Sanktionen durch die Jobcenter.
Ebenso bearbeite ich Fälle im Bereich der Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem SGB XII. Erfahrungsgemäß unterlaufen auch hier häufig Fehler bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und Vermögens, was auch in diesem Bereich dazu führt, das Grundsicherungsleistungen nicht in der zutreffenden Höhe oder auch gar nicht erfolgen.
Zahlreiche Fälle vertrete ich auch im Bereich des sogenannten "Unterhaltsregresses", wenn Angehörige von Sozialhilfebedürftigen durch die Grundsicherungsträger wegen der Zahlung von "Elternunterhalt" in Anspruch genommen werden.