Aussteuerung

Die Beendung der Zahlung von Krankengeld wegen Zeitablaufs nennt man Aussteuerung.

Meist weist die Krankenkasse den Versicherten rechtzeitig auf die bevorstehende Aussteuerung hin. 

Wegen des nach Aussteuerung (vermeintlich) eintretenden „Versorgungslochs“ machen Versicherte oftmals erhebliche Sorgen und sind verunsichert. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen.

Hier eine Orientierung:

Nach der Aussteuerung kann neben einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen (auch bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis!).

Ist der Versicherte so stark in seinem Leistungsvermögen eingeschränkt, dass er den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur nicht mehr zur Verfügung steht, ist das Arbeitslosengeld nach dem Gesetz trotz fehlender Verfügbarkeit "nahtlos" zu gewähren. 

Hier treten immer wieder Streitigkeiten mit der Arbeitsagentur auf über die Frage, ob eine entsprechende Leistungsminderung medizinisch vorliegt. Des Weiteren kommt es immer noch vor, dass die Agentur das nahtlose Arbeitslosengeld bereits nach erstmaliger Ablehnung einer parallel beantragten Erwerbsminderungsrente ablehnt. Dies ist falsch. Nach gefestigter Rechtsprechung ist der relevante Zeitpunkt der rechtskräftige Abschluss des Rentenverfahrens.