Künstlersozialversicherung

Selbständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu einem günstigen Beitrag in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung versichert. Zuständig ist die Künstlersozialkasse

Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie als Künstler oder Publizist künstlersozialversichert sein wollen. Ebenso vertrete ich Sie, wenn Sie von Beitrags(nach)forderungen betroffen sind oder nach Befreiungsmöglichkeiten von der Künstlersozialversicherungspflicht suchen. Selbstverständlich vertrete ich Künstler und Publizisten bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus der Renten-, Kranken, und Pflegeversicherung.

Ich vertrete Unternehmen, bei denen Künstlersozialabgabe erhoben wird. Betroffen sind sind nicht nur die „klassischen“ Verwerter künstlerischer bzw. publizistischer Leistungen, sondern sämtliche Unternehmer die „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen.“

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Einhaltung der Künstlersozialabgabepflicht, bei Betriebsprüfungen oder in gesonderten Anfrageverfahren. Diese haben immer wieder hohe Nachforderungen zur Folge. 

Ich berate und vertrete Sie hier umfassend, sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im anschließenden Klageverfahren.