Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung

Ich berate und vertrete Sie, wenn Sie als Arbeitgeber von einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung betroffen sind. 

Die Rentenversicherungsträger prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen. 

Im Ergebnis solcher Betriebsprüfungen kommt es immer wieder dazu, dass über einen längeren Zeitraum (hohe) Beitragsnachforderungen gestellt werden, die durch Säumniszuschläge noch weiter erhöht werden. 

Anlass für Nachforderungen ist eine abweichende Einschätzung der Rentenversicherung über den Umfang und die Höhe der im Prüfzeitraum zu „verbeitragenden“ Arbeitsentgelte.

Hier liegen oftmals sozialversicherungsrechtliche Statusfragen zugrunde, etwa betreffend freie Mitarbeiter (Scheinselbständigkeit), Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Familienmitglieder, Vorstände, das (Nicht-)Vorliegen geringfügiger Beschäftigung, Künstlersozialabgabepflichten, die (Nicht-) Befreiung angestellter Freiberufler von der Rentenversicherungspflicht, sowie die Krankenversicherungspflicht bislang privat krankenversicherter Mitarbeiter bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze. 

Ich berate Sie und vertreten Sie im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren. 

Beitragsbescheide sind grundsätzlich sofort vollziehbar, Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes anordnen zu lassen.