Depression, Burn-Out, Umschulung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Veröffentlicht am 11. April 2019 - 23:25Durch ein aktuelles, hier einsehbares Urteil hat das Sozialgericht Berlin entschieden, dass eine ehemalige Storemanagerin, die wegen chronifizierter Depression bzw. Burn-Out-Syndrom ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, gegen die Rentenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) hat.
Die Rentenversicherung hat den Anspruch auf eine LTA schon dem Grunde nach abgelehnt, da sie die Klägerin medizinisch noch für in der Lage hielt, ihren alten Beruf auszüben.