Rentenversicherung
Ich berate Sie in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ich vertrete Ihre Interessen, wenn die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente (Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) ablehnt. In meiner Praxis zeigt sich, dass die Ansprüche meiner Mandanten im Widerspruchsverfahren bzw. Klageverfahren häufig durchgesetzt werden können.
Ich berate Sie darüber, welche Renten (Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten) Sie wann und unter welchen Voraussetzungen beziehen können, und kläre die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten für Sie, z.B. die Möglichkeiten einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente, Wahl zwischen Rentenarten.
Ich überprüfe Ihren Rentenbescheid. Immer wieder zeigt sich, daß die im Versicherungsverlauf enthaltenen rentenrechtlichen Zeiten unzutreffend bewertet wurden, was dann eine fehlerhafte Rentenberechnung zur Folge hat.
Voraussetzung für eine Rentenzahlung in voller Höhe ist ein lückenloser Versicherungsverlauf. Ich führe für Sie eine Kontenklärung durch.
Beziehen Sie eine Rente, gleich welcher Art, so berate ich Sie über die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes.
Ebenso berate ich Sie über die Möglichkeiten des Rentenbezuges im Ausland.
Ein weiteres großes Betätigungsfeld ist die Vertretung in Statusfeststellungsverfahren sowie bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung.