Arbeitsunfall
Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt Leistungen, wenn ein Versicherter infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erlitten hat.
Das sind insbesondere Unfälle, die Beschäftigte bei ihrer Arbeitstätigkeit erlitten haben.
Der Kreis der gesetzlich Unfallversicherten ist allerdings nicht auf Beschäftigte beschränkt, sondern sehr viel weiter. Oftmals sind Menschen gesetzlich unfallversichert, ohne dies zu wissen.
Die „Beschäftigung“ setzt in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht notwendig Entgeltlichkeit der Tätigkeit voraus. Auch wer z.B. als freiwilliger Umzugshelfer tätig wird, kann unter Umständen unfallversichert sein. Erst recht sind Minijobber bei ihrer Arbeit unfallversichert, auch dann, wenn der Arbeitgeber ihre Tätigkeit noch nicht bei der Unfallversicherung (bzw. auch noch nicht bei der Minijobzentrale) angemeldet hat.
Unfallversichert sind auch Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, Schüler während des Schulbesuchs und Studierende, und viele andere.