Aktuelles

CDK 4/6-Inhibitor Ribociclib und Letrozol im Off-Label-Use bei Ovarialkarzinom bewilligt

Das Sozialgericht Berlin hat in einer aktuell ergangenen einstweiligen Anordnung entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse für eine Versicherte, die an einem fortgeschrittenen Ovarialkarzinom leidet, (vorläufig) die Kosten für eine Krankenbehandlung mit dem CDK 4/6-Inhibotor  Ribociclib und dem Aromatasehemmer Letrozol  zu übernehmen hat.

Merkzeichen G - Schwerbehinderung

Das Merkzeichen „G“ kann ein schwerbehinderter Mensch nach der recht sperrigen gesetzlichen Formulierung beanspruchen, wenn er infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Ursache muss eine Behinderung sein, die das Gehvermögen einschränkt.

Prostatakrebs Schwerbehinderung Aberkennung und Herabstufung

Bei Prostatakrebs wird durch das Versorgungsamt auf Antrag eine Schwerbehinderung festgestellt, zumindest über die Dauer einer Heilungsbewährung. Der Zeitraum der Heilungsbewährung beträgt mindestens 2 Jahre. Ab einem Tumorstadium (zum Zeitpunkt der Entfernung) von mindestens T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0, beträgt die Heilungsbewährung 5 Jahre.

Versorgungsämter nehmen den vermeintlichen "Ablauf" von "Heilungsbewährungsfristen" oftmals zum Anlass, die Schwerbehinderung wieder abzuerkennen oder herabzustufen.

Schwerbehinderung bei Prostatakrebs

Wer an einem malignen Prostatatumor erkrankt ist, hat einen Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Bei einem Tumorstadium von höher als T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0 beträgt der GdB wenigstens 80.

Ist eine dauerhafte Hormonbehandlung erforderlich, beträgt der GdB ungeachtet des Tumorstadiums wenigstens 60.

Depression, Burn-Out, Umschulung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Durch ein aktuelles, hier einsehbares Urteil hat das Sozialgericht Berlin entschieden, dass eine ehemalige Storemanagerin, die wegen chronifizierter Depression bzw. Burn-Out-Syndrom ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, gegen die Rentenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) hat. 

Die Rentenversicherung hat den Anspruch auf eine LTA schon dem Grunde nach abgelehnt, da sie die Klägerin medizinisch noch für in der Lage hielt, ihren alten Beruf auszüben.

Witwenrente - Versorgungsehe auch bei kurzer Ehedauer widerlegbar

Auch wenn eine Ehe in Kenntnis einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung eines Ehegatten geschlossen wird und dieser weniger als 4 Monate nach der Eheschließung verstirbt, ist die Vermutung des Bestehens einer Versorgungsehe widerlegt, wenn im konkreten Einzelfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Beweggründe, die nicht von einer Versorgungsabsicht für den hinterbliebenen Ehegatten getragen waren, mindestens gleichwertig für die Heirat waren, vgl.

Schwerbehindertenausweis - Fristablauf ändert nichts an Schwerbehinderteneigenschaft

Ab einem Grad der Behinderung von 50 besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises durch die Versorgungsbehörde. 

Nach der gesetzlichen Regelung ist die Gültigkeit des Ausweises für die Dauer von längstens 5 Jahren zu befristen. Der Ausweis kann unbefristet ausgestellt werden, wenn eine Neufeststellung des Grades der Behinderung nicht zu erwarten ist.

Verschlimmerungsantrag - Schwerbehindertenrecht

Hat die Versorgungsbehörde bereits schwerbehindertenrechtliche Feststellungen getroffen – also z.B. einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) oder ein Merkzeichen zuerkannt – und ist der Betroffene der Ansicht, dass sein Gesundheitszustand künftig eine höhere schwerbehindertenrechtliche Bewertung erfordert, kann ein sogenannter „Verschlimmerungsantrag“ gestellt werden.

Chronische Schmerzen, Erwerbsminderungsrente, Parteigutachten § 109 SGG

Das hier nachzulesende Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, macht deutlich, dass es sich für Betroffene lohnt, Erwerbsminderungsrentenansprüche gerichtlich durchzusetzen und hierbei Durchhaltevermögen zu zeigen und nicht vorzeitig aufzugeben, so schwer dies auch fallen mag, wenn man an einer chronifizierten Erkrankung - im entschiedenen Fall einer chronischen Schmerzkrankheit - leidet.

Schwerbehinderung, Herabsetzung des GdB, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.1.2017, L 13 SB 3/16

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.1.2017, L 13 SB 3/16:

[...]

"Die Beteiligten streiten über die Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB).

Mit Bescheid vom 7. Dezember 2004 hatte der Beklagte bei der Klägerin für die Behinderung

Teilverlust der Brust links, Erkrankung der Brust links (Heilungsbewährung)

Taxiunternehmer als Omnibusfahrer selbständig, Sozialgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 23.1.2017, Az.: S 111 KR 903/13

Führt ein selbständiger Taxiunternehmer für ein Busunternehmen Fahrten mit dessen Omnibussen durch, ist die Busfahrertätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig, wenn die Fahrten nicht nach Weisung und in Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Busunternehmens erfolgen.

Private Unfallversicherung: Plötzlichkeit Unfallereignis bei Dekompressionkrankheit Taucher

Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (hier:§ 1 Abs. 3 AUB 2008) liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Davon können auch Ereignisse umfasst sein, die sich objektiv nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes ereigneten, wenn sie für den Betroffenen unerwartet, überraschend und unentrinnbar sind.

Schwerbehinderung bei Depression

Bestehen unstreitig erhebliche Funktionsbeeinträchtigungen, die einen Einzel-Grad der Behinderung von 40 begründen, und tritt eine rezidivierende Depression hinzu, die mindestens mit einem Einzel-Grad von 20 zu bewerten ist und in ihren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft keine Überschneidungen mit den übrigen Funktionseinschränkungen aufweist, ist eine weitere Anhebubng des Grades der Behinderung auf 50 geboten. 

Merkzeichen G bei psychischer Behinderung, Fibromyalgie

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch psychische Störungen, die sich auf das Gehvermögen auswirken, auch dann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen können, wenn die psychische Störung mit Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind.

Krankengeld: Erleichterter Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Der Krankengeldbezug hat sich erleichtert. § 46 SGB V ist gändert worden.

Der Krankengeldanspruch beginnt am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und nicht mehr erst am Tag danach.

Läuft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und ist der Versicherte weiterhin krank, muss er dies spätestens am nächsten Werktag ärztlich feststellen lassen.

Geschäftsführer Familiengesellschaft "Kopf-und-Seele", "Schönewetterselbständigkeit"

Die Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführer ist nicht selbständig, wenn es an einer im Gesellschaftsrecht wurzelnden Rechtsmacht des Geschäftsführers fehlt, ihm unangenehme Weisungen zu verhindern. Dies gilt selbst dann, wenn der Geschäftsführer aufgrund besonderer Rücksichtnahme in einem Familienunternehmen faktisch weitgehende Befugnisse hat und über eine faktische Weisungsfreiheit verfügt. Das Bundessozialgericht hat die Anwendung des „Kopf-und-Seele“-Prinzips in zwei Urteilen abgelehnt und sich auf seine Rechtsprechung zur „Schönwetter-Selbständigkeit“ (BSGE 111, 257) berufen.

Schwerbehindertenrecht Klage Zulässigkeit

Bei der Klage gegen eine Verwaltungsentscheidung – hier die Entscheidung des Berliner LAGeSo in einer Schwerbehindertensache –
sind  die Anforderungen gem. § 92 des Sozialgerichtsgesetztes bereits dann erfüllt, wenn der Kläger die angegriffene Entscheidung so bezeichnet, dass das Gericht sie und damit auch den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens von sich aus ermitteln kann.

Merchandiser/Rackjobber selbständig

Das Bundessozialgericht hat die Tätigkeit eines Studenten, der im Rahmen eines Projektvertrages als Merchandiser/Rackjobber tätig war, als sozialversicherungsfrei eingestuft. Das Gericht hat herausgestrichen, dass die Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit von den Umständen des konkreten Einzelfalles in seinem tatsächlichen und vertraglichen Kontext abhängt. Die Rentenversicherung darf sich bei einem Statusfeststellungsbescheid nicht darauf berufen, dass ein "bestimmtes Berufsbild"  allgemein typischerweise als abhängige Beschäftigung einzustufen sei.

Private Pflegeversicherung: medicproof Gutachten sind MDK-Gutachten gleichgestellt BSG v. 22.4.2015, B 3 P 8/13 R

Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit in der sozialen und privaten Pflegeversicherung

Private und soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung folgen übereinstimmenden Grundsätzen. Auch die Begutachtung als Grundlage für die Einstufung der Betroffenen in eine der drei Pflegestufen muss nach dem Willen des Gesetzgebers nach übereinstimmenden Maßstäben erfolgen.

Künftig sind im sozialgerichtlichen Verfahren Gutachten des Dienstleisters "MedicProof" wie solche des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu behandeln.

Unfall bei Basketballspiel der Hochschulmeisterschaften gesetzlich versichert

Die Teilnahme an dem Basketballspiel der Deutschen Hochschulmeisterschaften gehörte zur Aus- und Fortbildung iS von § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB VII des als Student an der Universität M. eingeschriebenen Klägers. Der Versicherungsschutz Studierender ist nicht auf rein studienfachbezogene Verrichtungen begrenzt. Die gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen erstrecken sich vielmehr über die Berufsvorbereitung hinaus auch auf die soziale Förderung und Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Hierzu gehört der allgemeine Hochschulsport.

Unfallversicherung Student Hochschulsport: Skiunfall im Ausland kann Arbeitsunfall sein

Der Unfallversicherungsschutz der Studierenden während der Aus- und Fortbildung an einer Hochschule umfasst auch die Teilnahme immatrikulierter Studenten an dem von der Universität organisierten Hochschulsport. Eine von der Hochschule den Studierenden angebotene und in dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführte sportliche Betätigung steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Künstlersozialabgabe OHG

Die Zahlungen an eine OHG (im entschiedenen Fall eine als offene Handelsgesellschaft betriebene Werbeagentur) „unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe, weil sie nicht als Entgelt für Werke oder Leistungen von „selbständigen Künstlern“ im Sinne § 25 KSVG anzusehen sind.

Merkzeichen „aG“ Restgehvermögen

Die Versorgungsämter verfahren bei der Zuerkennung des Merkzeichens aG insbesondere in Großstädten mit immer beschränkterem Parkraum inzwischen recht rigide.  Einen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens aG haben schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Dies sind nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen solche Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Schwerbehinderung soziale Anpassungsschwierigkeiten

Nach Teil B3.7 der Versorgungsmedizinverordnung (VersmedV) sind schwere psychische Störungen, z. B. eine schwere Zwangskrankheit, mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten mit einem Wert von 50 bis 70 und mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten mit einem Wert von 80 bis 100 zu bewerten. Die Klägerin leidet, was zwischen den Beteiligten auch nicht im Streit ist, an solchen schweren Störungen; zwischen den Beteiligten ist allein streitig, ob diese zu mittelgradigen oder bereits zu schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten führen.

Harnblasenkrebs Berufskrankheit BK 1301, p-Chloranilin

Die Berufskrankheit Nr. 1301 ist auch bei Exposition gegenüber sogenannten K 2-Stoffen (erwiesene karzinogene Wirkung gegenüber Tieren) anzuerkennen.  Für die Kausalität zwischen der kanzerogenen Noxe p-Chloranilin und der Harnblasenerkrankung ist es nicht erforderlich, exakte Expositionsmengen nachzuweisen. Es genügt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung keine anderweitigen Ursachen ernsthaft in Betracht kommen.  So das bemerkenswerte Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/M, das allerdings nocht nicht rechtskräftig ist.

Schwerbehinderung Neurose Persönlichkeitsstörungen, Traumen

Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen sind gemäß Teil B 3.7 der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinverordnung mit folgenden (Einzel-) Graden der Behinderung zu bewerten: "Leichtere psychovegetative und psychische Störungen: 0-20 Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische und phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen: 30-40.  Schwere Störungen (z.B.

Künstlersozialabgabe Kommanditgesellschaft (Costa Cordalis)

Gewinnzuweisungen an die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sind keine Entgelte für künstlerische Leistungen, auch wenn sie teilweise auf einer künstlerischen Tätigkeit der Gesellschafter beruhen (Leitsatz). Die Ausnutzung solcher rechtlich nicht verbotener Gestaltungsmöglichkeiten ist auch dann zulässig, wenn dies zu einer Umgehung der Zielvorstellungen des Künstlersozialversicherungsgesetztes führt (vgl. Pressemitteilung des BSG zu dem Urteil).

Schwerbehindertenrecht - Feststellung des Grads der Behinderung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Änderung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Bestandskraft - Abschmelzung

Die bestandskräftige Feststellung eines überhöhten GdB kann nur nach den Vorschriften der §§ 44 ff. SGB X korrigiert werden. Kann die Feststellung eines zu hohen GdB nicht mehr zurückgenommen werden, kommt eine Abschmelzung des überhöhten GdB entsprechend § 48 Abs 3 SGB X in Betracht. Die Anwendung des § 48 Abs 3 SGB X im Schwerbehindertenrecht setzt voraus, dass durch einen Verwaltungsakt festgestellt worden ist, inwiefern die bislang geltende Feststellung des GdB rechtswidrig ist. So die Leitsätze eines verfahrensrechtlich bemerkenswerten Urteils des Bundessozialgerichts.

Aussteuerung

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wird Krankengeld längstens für 78 Wochen (innerhalb einer "Blockfrist" von je drei Jahren), gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an gezahlt, vgl. Dauer des Krankengeldbezugs. Die Beendung der Zahlung von Krankengeld wegen Zeitablaufs wird auch als „Aussteuerung“ bezeichnet. Meist weist die Krankenversicherung den Versicherten rechtzeitig auf die bevorstehende Aussteuerung hin. Häufig fordert sie den Versicherten auf, einen Rehabilitationsantrag bzw. Rentenantrag (Erwerbsminderungsrente) zu stellen.

Beamte Schwerbehinderung Gleichstellung

Behinderte Menschen, die zwar nicht schwerbehindert sind, aber über einen Grad der Behinderung von mindestens 30 verfügen, können einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stellen und so einen recht effektiven arbeitsrechtlichen Schutz erlangen, vgl. hier.

Auch betroffene Beamte stellen den Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit! Dies ergibt sich aus § 73 SGB IX, wonach Arbeitsplätze alle Stellen sind, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer berufliche Eingestellte beschäftigt werden.

Asbest Lungenkrebs Kehlkopfkrebs

Lungenkrebs und Kehlkopfkrebs stellen gemäß Nr. 4104 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung in folgenden Fällen eine Berufskrankheit dar: 

- in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)

- in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder

- bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren - 25x106 [(Fasern/m3) x Jahre] - 

Asbest Berufskrankheit Asbestose Pleura

Neben der Asbeststaublungenerkrankung (Abestose) stellen gemäß Nr. 4103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung ausdrücklich auch durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura eine Berufskrankheit dar. Immer wieder stellen Unfallversicherungsträger eine Berufskrankheit nach Nr. 4103 fest, verneinen aber - meist auf der Grundlage eines pneumologischen Gutachtens - die für die Gewährung einer Verletztenrente erforderliche Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20%. Hier ist den Betroffenen zu raten, die mit der Asbestose bzw.

Asbest Berufskrankheit Nr. 4105 d. Anl. 1 zur BKV

Durch Asbest verursachte Berufskrankheiten haben praktisch eine hohe Bedeutung. 

Neben einer Asbestose und Pleuraerkrankung bzw. Lungen und Kehlkopfkrebs stellt auch das durch Asbest verusachte Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards (Herzbeutel) eine Berufskrankheit dar gemäß Nr. 4105 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). 

Wirbelsäule Berufskrankheit

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass der Tatbestand der Berufsfkrankheit Nr 2109 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung für das Vorliegen der beruflichen Einwirkungen folgende Voraussetzungen beinhaltet:

1. Das Tragen von schweren Lasten auf der Schulter ist bei Lastgewichten von 50 kg und mehr erfüllt.

Schwerbehinderung Feststellung auch rückwirkend möglich

Die Feststellung des Grades der Behinderung für Zeiten vor der Antragstellung ist möglich, wenn ein besonderes Interesse hierfür glaubhaft gemacht wird. Hierfür reicht aus, dass der Antragsteller glaubhaft macht, dass er für den betreffenden Zeitraum rückwirkend konkrete steuerrechtliche Vorteile (insbesondere Freibeträge nach § 33b EStG) tatsächlich erlangen kann, so das Bundessozialgericht in seiner praktisch sehr relevanten Entscheidung. 

Gerichtsbescheid - Berufung prozessuale Besonderheiten

Eine prozessuale Besonderheit im sozialgerichtlichen (wie übrigens auch im verwaltungs- und finanzgerichtlichen) Verfahren ist, daß das Gericht über die Möglichkeit verfügt, statt durch Urteil durch Gerichtsbescheid zu entscheiden. Diese Möglichkeit dient der Entlastung der Gerichte. Voraussetzung ist, daß die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Gerichtsbescheide werden in der Praxis durch die Sozialgerichte recht häufig erlassen.

Sozialversicherungsbeiträge GmbH-Geschäftsführer Deliktshaftung

Die Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, erstreckt sich auf den Vorsatz des beklagten Geschäftsführers; diesen trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast. Dies ist der Leitsatz einer bemerkenswerten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, BGH, Urt. v. 18.12.2012, Az.: II ZR 220/10.

Merkzeichen T (Telebusberechtigung)

Das Sozialgericht Berlin hat in einem von uns erstrittenen Beschluss dem Antragsteller das Merkzeichen T im Wege der einstweiligen Anordnung zuerkannt. Einstweiliger Rechtsschutz wird in Schwerbehindertensachen eher selten gewährt. Im vorliegenden Verfahren mißachtete das Versorgungsamt jedoch, daß dem Antragsteller bereits bestandskräftig das Merkzeichen aG zuerkannt worden war. Ist das Merkzeichen aG zuerkannt, besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf die Telebusberechtigung.

Pensionskasse Beiträge Krankenkasse, wenn Versicherungsverhältnis privat weitergeführt wird

Nach Auffassung der Kranken- und Pflegekassen unterliegen Zahlungen der Pesionskasse einer Beitragsspflicht auch dann, wenn der Betroffene das Versicherungsverhältnis bei der Pensionkasse nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis privat fortgeführt hat.
Dies ist jedoch zweifelhaft.

Erwerbsminderungsrente Verweisungstätigkeit Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

Erwerbsminderungsrente: Das Bundessozialgericht hat klarstellende Worte zum Erfordernis der Benennung einer Verweisungstätigkeit ausgesprochen: Das Sozialgericht Gotha hatte den Rentenversicherungsträger verurteilt, dem Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit zu gewähren. Beim Kläger liege eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vor, denn bei einem Zustand nach Amputation des linken Unterarms könne er die nur als Prothese vorhandene linke Hand allenfalls als Beihand einsetzen; eine Verweisungstätigkeit könne ihm nicht benannt werden.

Witwenrente Versorgungsehe Beweis Ausforschungsantrag

Das Bundessozialgericht hat den Anspruch auf Witwenrente in folgendem Fall bestätigt: Die im Jahre 1939 geborene Klägerin war mit dem im selben Jahr geborenen Versicherten bereits zwischen 1986 bis zur Scheidung im Jahre 1993 verheiratet. Im Mai 2002 wurde bei dem Versicherten eine Krebserkrankung diagnostiziert. Seit Juni 2003 wohnte er wieder mit der Klägerin zusammen; beide heirateten im Mai 2004 (nach einer eine Woche zuvor erfolgten Anmeldung) beim Standesamt erneut. Im April 2005 verstarb der Versicherte an Krebs.

Filmproduktion Sozialversicherungspflicht ärztliche Fachberaterin

In einem von uns erstrittenen Urteil hat das Sozialgericht Berlin festgestellt, daß die Tätigkeit einer ärztlichen Fachberaterin für eine bestimmte Filmproduktion nicht sozialversicherungspflichtig ist. Eine Ärztin, die eine Beratungsfirma für Film- und Fernsehproduktionen betreibt, hatte sich im Rahmen eines "Stabvertrages" gegenüber einer Filmproduktionsgesellschaft zu einer medizinischen Beratung (Krankenhausszenen etc.) für eine bestimmte Filmprodution verpflichtet.

Online-Journalist Künstlersozialversicherung

Ein Online-Journalist unterliegt auch dann der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), wenn er seine Einkünfte nicht vornehmlich durch das Verfassen journalistischer Texte erzielt, sondern durch den Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Website, so das Bundessozialgericht, Urteil vom 21.07.2011, Az.: B 3 KS 5/10 R Im entschiedenen Fall betrieb der Kläger seit 1996 einen Fachinformationsdienst zum Thema Internet.

Zusatzbeiträge Krankenkassen Sonderkündigungsrecht Hinweispflicht

Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, so verpflichtet § 175, Abs. 4, Satz 6 u. 7 SGB V die Krankenkasse, auf das Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft im Fall der Erhebung von Zusatzbeiträgen hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.

Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel zum Erschließen des Nahbereichs

Das Bundessozialgericht hat in einem bemerkenswerten Urteil vom 18.05.2011 eine Krankenkasse dazu verurteilt, einer an einer sog. spina bifida leidenden schwerbehinderten Versicherten ein Rollstuhlbike als Hilfsmittel zur Erschließung des Nahbereichs zu gewähren. Das Urteil enthält auch wichtige Ausführungen zur Definition des "Nahbereichs". Im folgenden die tragenden Erwägungen (vgl. Terminbericht Nr.

Schwerbehinderung Rückdatierung

In einem wichtigen Urteil vom 07.04.2011 Az.: B 9 SB 3/10 R hat das Bundessozialgericht dem besonderen Interesse schwerbehinderter Menschen an einer rückwirkenden Feststellung der Schwerbehinderung Rechnung getragen. Eine über den Zeitpunkt der der Antragstellung hinaus zurückwirkende Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) müsse bereits dann geprüft werden, wenn der Betroffene ein Feststellungsinteresse glaubhaft macht. Ein solches besteht jedenfalls dann, wenn mit der Feststellung eine vorteilhafte Position verbunden ist, etwa der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente.

Betreutes Wohnen Unterkunftskosten Arbeitslosengeld II

Eine nicht abdingbare, mit dem Mietvertrag gekoppelte Pauschale für Grundserviceleistungen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens gehört zu den Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II. Dies ist der Leitsatz eines bemerkenswerten Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.11.2010, L 12 AS 1520/09, das den Grundsicherungsträger zur Übernahme der Pauschale von EUR 100,00 für den Grundservice als Teil der Unterkunftskosten verurteilte.

Barcodelesegerät - Blinde können Anspruch gegen Krankenkasse haben

Grundsätzlich kann ein Barcodelesegerät (elektronisches Produkterkennungssystem mit Sprachausgabe) ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung zum Behinderungsausgleich für hochgradig sehbehinderte Versicherte sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erblindung nicht schon bei Geburt, sondern erst im späteren Verlauf des Lebens (im entschiedenen Streitfall: im Jahre 2005) aufgetreten ist. Allerdings ist immer zu prüfen, ob die Versorgung auch "im Einzelfall" erforderlich ist und ob ggf.

Verfahrensfehler - sozialgerichtliches Verfahren

Unterbleibt in der mündlichen Verhandlung die Darstellung des Sachverhalts, so liegt auch dann ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, wenn die ehrenamtlichen Richter vorab über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden sind und die anwesenden Beteiligten auf den Sachvortrag verzichten. Dies ist der Leitsatz des oben genannten aktuellen Beschlusses des Bundessozialgerichts. Durch die Entscheidung wird die Funktion des Sachvortrages als Kernstück der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht betont (im konkreten Verfahren ging es um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente) .

CITY BKK Wechsel in neue Krankenkasse

Anläßlich der Schließung der Krankenkasse CITY BKK und der CITY BKK Pflegekasse zum 01.07.2011 herrscht bei vielen betroffenen Versicherten Verunsicherung darüber, ob sie ihr freies Wahlrecht zu anderen Krankenkassen effektiv ausüben können, und wie sie ihr Wahlrecht gegebenenfalls durchsetzen können, wenn die Krankenkasse (und Pflegekasse), bei der die Neuaufnahme beantragt wird, dies verweigert. Zunächst einmal ist anzumerken, daß nach anfänglichem "Chaos" der reibungsfreie Wechsel nunmehr grundsätzlich in den meisten Fällen praktisch gewährleistet ist.

Krankenversicherung - Versicherungspflicht wegen Bezuges von Arbeitslosengeld II

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ausnahmsweise besteht die Versicherungspflicht unter anderem jedoch dann nicht, wenn der Betroffene unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder wenn er weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und hauptberuflich selbständig tätig war. In diesen Fällen muss der Betroffene die Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen, hat jedoch gegen das Jobcenter/die ARGE einen Anspruch auf Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen.

Erwerbsminderungsrente Abschläge auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß

Der langanhaltende Streit über die Rechtmäßigkeit der Abschläge wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht endgültig beendet: Die Abschläge sind verfassungsgemäß: "Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI in der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 (BGBl I S. 1827) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60.

Lotto Hartz IV-Empfänger

Erhebliches Aufsehen hat eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln erregt, durch welche es der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) untersagt wurde, Hartz-IV-Empfängern «die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen», wozu Sportwetten zählen. Ungeachtet dessen, daß die Entscheidungsgründe (noch) nicht veröffentlicht sind, dürfte das mediale Aufsehen, das die Entscheidung - verständlicherweise - verursacht hat, größer sein als ihre praktischen Auswirkungen.

Fibromyalgie - Rente - Erwerbsminderung

Menschen, die an Fibromyalgie und den häufig parallel auftretenden insb. rheumatischen Erkrankungen leiden, können oftmals ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen bzw. haben ihren Arbeitsplatz bereits aufgegeben. Spätestens, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, ist an den gegen den Rentenversicherungsträger bestehenden Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderungsrente zu denken. Oftmals erteilen die Krankenkassen rechtzeitig vor der Aussteuerung einen entsprechenden Hinweis.

Fibromyalgie – Krankengeld – Aussteuerung

Da es sich bei der Fibromyalgie und den parallel auftretenden Leiden um chronische Erkrankungen handelt, treten hier meist langandauernde Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf, während derer die Betroffenen bei der Krankenkasse Krankengeld beziehen. Der Anspruch auf Krankengeld ist bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung zeitlich nicht unbegrenzt. Das Krankengeld wird längstens für 78 Wochen (innerhalb einer "Blockfrist" von je drei Jahren), gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an gezahlt.

Fibromyalgie – Schwerbehinderung

Wer an Fibromyalgie bzw. parallel auftretenden – meist rheumatischen – Krankheiten leidet, hat oftmals einen Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung. Zuständig für die Feststellung des schwerbehindertenrechtlichen Grades der Behinderung (GdB) sind die Versorgungsämter. Erfahrungsgemäß unterlaufen hier gerade beim Fibromyalgie-Syndrom bei der Zuerkennung des GdB Fehler, die sich für die Antragssteller nachteilig auswirken. Die Fibromyalgie wird bei der Bestimmung des (Einzel-) GdB gar nicht oder unzutreffend berücksichtigt, indem sie z.B.

Fibromyalgie – Erwerbsminderungsrente

Menschen, die an Fibromyalgie und den häufig parallel auftretenden insb. rheumatischen Erkrankungen leiden, können oftmals ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen bzw. haben ihren Arbeitsplatz bereits aufgegeben. Spätestens, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, ist an den gegen den Rentenversicherungsträger bestehenden Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderungsrente zu denken. Oftmals erteilen die Krankenkassen rechtzeitig vor der Aussteuerung einen entsprechenden Hinweis.

Fibromyalgie – Rechtsansprüche

Wir vertreten bundesweit zahlreiche Mandantinnen und Mandanten, die an einem Fibromyalgie-Syndrom leiden, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Renten- und Krankenversicherungsträger, die Arbeitsagentur, Versorgungsämter und gegebenenfalls Arbeitgeber. Fibromyalgie ist eine schwere chronische Erkrankung. Sie tritt häufig parallel zu anderen (insbesondere rheumatischen) Erkrankungen auf und ist mit oft dauerhaften und schweren Schmerzen in den verschiedensten körperlichen Bereichen, insbesondere in der Muskulatur, an den Sehenansätzen und Gelenken verbunden.

Direktversicherung Beiträge Krankenkasse: Bundesverfassungsgericht hebt BSG-Urteil auf!

Die Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalleistungen betrieblich geschlossener Lebensversicherungsverträge ist in bestimmten Fällen verfassungswidrig, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer in die Stellung des Versicherungsnehmers eingerückt ist und die Versicherungsprämien selbst gezahlt hat.

Arbeitslosengeld-II Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung?

Für eine analoge Anwendung des § 5 Abs 5a S 1 SGB 5 auf Bezieher von Arbeitslosengeld II, die zuletzt privat krankenversichert waren, aber diesen Schutz schon mehrere Monate vor Beginn des Arbeitslosengeld-II-Bezuges verloren haben, ist mangels einer Regelungslücke kein Raum. Leitsatz des Urteils des Sozialgerichts Berlin vom 13.09.2010, Az. S 166 KR 527/10.

Kraftfahrzeughilfe

Regelleistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs 1 KfzHV) dürfen nicht unter Verweis auf die Möglichkeit der Nutzung eines kostengünstigeren Beförderungsdienstes, der vom Rehabilitationsträger selbst gefördert wird, abgelehnt werden. Leitsatz des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Berlin vom 27.09.2010, Az.: S 70 AL 1185/07 Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns

Künstlersozialabgabepflicht nicht bei Honoraren an Kommanditgesellschaft

Klägerin, Rechtsnachfolgerin der SPAR Handels-AG, hatte zum Zwecke der Eigenwerbung Werbeaufträge an Einzelkünstler, Publizisten und Werbefirmen erteilt, unter anderem einer Werbefirma, die die Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) hatte. Die Künstlersozialkasse stellte die Künstlersozialabgabepflicht der Klägerin fest und war der Auffassung, dass (unter anderem) die an die KG gezahlten Honorare bei der Bemessung der Künstlersozialabgabe zu berücksichtigen seien, wogegen sich die Klägerin wandte.

Schwerbehinderung Depression

Versorgungsmedizinische Grundsätze

Seelische Leiden sind nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bei der Feststellung des Grades der Behinderung zu berücksichtigen. Sie spielen nach unserer Erfahrung bei der Beurteilung der medizinischen GdB-Voraussetzungen eine wichtige Rolle.

Je nach Ausprägung kann allein eine seelische Erkrankung zu einer Schwerbehinderung führen, z.B. bei schwerer Zwangskrankheit oder psychotischen Störungen.

Posttraumatische Belastungsstörung Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität

Auch bei vorbestehenden psychiatrischen Erkrankungen können die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zumindest vorübergehend ihre wesentliche Mitursache in einer auf den Unfall zurückzuführenden posttraumatischen Belastungsstörung haben. (Leitsatz) Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.08.2010, L 2 U 614/08

Beitragshaftung für Nachunternehmer im Baugewerbe

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Baugesellschaft nicht für die Beitragsschulden eines bei der Erstellung eines Bauwerkes eingesetzten zahlungsunfähig gewordenen Nachunternehmens bei der beklagten Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu haften hatte. Beitragspflichtig in der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich auch, wer bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im Baugewerbe der Beitragshaftung nach § 28e Abs 3a bis 3f SGB IV unterliegt.

Musikinstrumentenbauer - Künstlersozialversicherung

Ein Musikinstrumentenbauer kann der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung unterfallen. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Bereits im Jahr 1998 (Urt. v. 24.6.98, B 3 KR 13/97 R) entschied das Bundessozialgericht, dass die Eintragung in die Handwerksrolle nicht per se die Künstlereigenschaft ausschließt. Es kommt allein darauf an, ob die handwerklich-technische Berufsausübung im Vordergrund steht, oder ob der Berufsausübende darüber hinausgehend künstlerisch wirkt.

Sozialgerichtliches Verfahren Revisionszulassung

Lässt der Einzelrichter die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu, ist ein Verfahrensfehler nicht anzunehmen, wenn er der Sache keine nennenswerte Breitenwirkung beimisst und die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer Einzelrichterentscheidung auch für den Fall der Zulassung der Revision erklärt haben. Bundessozialgericht, Urt. v. 03.12.2009, Az.: B 11 AL 38/08 R (Leitsatz) Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

Berufskrankheit - Hinterbliebene

Der Klage eines Sonderrechtsnachfolgers auf Feststellung, eine weitere Gesundheitsstörung sei Folge einer Berufskrankheit des Versicherten, fehlt das Feststellungsinteresse, wenn aus der begehrten Feststellung keine Ansprüche auf (weitere) Geldleistungen erwachsen können. Bundessozialgericht, Urteil v. 12.01.2010, Az.: B 2 U 21/08 R (Leitsatz) Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

Witwenrente – Versorgungsehe - Widerlegung

Witwen oder Witwer haben nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwenrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

Reha-Maßnahme - Arbeitsunfall

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundessozialgericht das Vorliegen eines Arbeitsunfalles bei einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik bejaht: Die Klägerin rutschte in der Reha-Klinik (in der ihre gesetzliche Krankenkasse ihr eine stationäre Reha-Leistung erbrachte),nachdem sie aufgrund ärztlicher Verordnung in der Bäderabteilung von einem Physiotherapeuten auf einem bettartigen Massagegerät behandelt worden war, beim Verlassen des Geräts weg, fiel und brach sich den linken Oberschenkel.

Kehlkopfkrebs Berufskrankheit Nr. 4104

Der Begriff „Kehlkopfkrebs“ im Sinne der Berufskrankheit 4104 oder einer Wie-Berufskrankheit umfasst keine Erkrankungen, die außerhalb des Kehlkopfes entstanden sind. Dies ist ein ein Leitzsatz des Urteils des Bundessozialgerichts v. 12.01.2010, Az B 2 U 21/08 R (im entschiedenen Fall war der Versicherte an einem Karzinom der Mandeln verstorben) Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

Übergangsgeld auch bei ambulanten Leistungen zur medizinischen Reha

1. Ein Übergangsgeldanspruch besteht bei ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch dann, wenn die Leistung nur wenige Stunden in der Woche erfolgt und daneben eine vollschichtige Beschäftigung ausgeübt werden kann bzw. könnte. Wegen des Bestehens des Übergangsgeldanspruchs ruht im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten der Krankengeldanspruch in diesem Fall nach § 49 Abs. 1 Nr 3 SGB 5. 2. Solange gemeinsame Vereinbarungen der Rehabilitationsträger über die Abgrenzung der Leistungen zum Lebensunterhalt und anderer Entgeltersatzleistungen gemäß § 13 Abs.

CRPS – Chronisches regionales Schmerz(Pain)syndrom.

Stellt sich infolge eines Arbeitsunfalls ein CRPS ein, so kann dies grundsätzlich Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründen, insbesondere auf Verletztenrente. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Vorliegen eines CRPS im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden muss. Es reicht nicht aus, dass mehr für als gegen die Diagnose eines CRPS spricht. In einem aussagekräftigen medizinischen Sachverständigengutachten muss insoweit eine Abgrenzung des CRPS von Pseudodystrophien, d. h.

Krankenversicherungspflicht wegen Rentenbezuges - Geschäftsunfähigkeit

Das Bundessozialgericht hat zu der Frage Stellung bezogen, ob und ab wann die Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Rentenbezuges bei Geschäftsunfähigkeit des Rentners erfüllt sind: Die Klägerin war bis 1998 zuletzt wegen Bezugs von Arbeitslosengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig gewesen.

Beitragspflicht Krankenversicherung private Rente

Der Betrag einer kapitalisierten privatrechtlichen Rente kann in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig sein, soweit dies in der Satzung der Krankenkasse vorgesehen ist. Dies hat das BSG in einem aktuellen Urteil bestätigt:Die aufgrund eines vom Kläger abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrages ausgezahlte Leistung war nach der Satzung der beklagten Krankenkasse eine beitragspflichtige Einnahme.

Ehrenamt - Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung

Das Bundessozialgericht hat entschieden dass ein stellvertretender Landrat (eines bayerischen Landkreises), der als solcher ehrenamtlich tätig ist und Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze erhält, in dieser Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei ist:Nach dem SGB III sind versicherungsfrei ehrenamtlich tätige Bürgermeister und Beigeordnete. Von dem Begriff "Beigeordneter" sind ehrenamtlich Tätige erfasst, die im kommunalen Bereich auf der Leitungsebene aufgrund eines Wahlamtes ehrenamtlich tätig sind.

Krankenversicherungspflicht entfällt bei Anspruch auf Krankenhilfe nach dem SGB VIII

Ein Anspruch auf Krankenhilfe nach dem SGB VIII stellt eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall dar. Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für solche Personen, die nicht anderweitig versichert sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), besteht daher für den Krankenhilfeberechtigten nicht. Unerheblich ist, dass die Leistungen nach dem SGB VIII im Gegensatz zu den Leistungen der Sozialhilfe im Gesetz nicht ausdrücklich als Leistungen genannt sind, die die Versicherungspflicht ausschließen.

Wegeunfall – Fahrgemeinschaft

Das Bundessozialgericht hat in folgendem aktuell entschiedenen Fall das Vorliegen eines unfallversicherten Wegeunfalles bejaht:Ein Schüler nahm zunächst eine Person über eine Teilstrecke des Schulweges auf dem Motorrad mit, setzte diese dann in der Nähe der Schule ab und fuhr sodann einen weiteren Ort an, um eine andere Person abzuholen. Auf diesem Weg ist er verunglückt. Es handele sich um eine privilegierte Fahrgemeinschaft, die unabhängig von dem gewählten Verkehrsmittel auch bei sukzessiver Mitnahme der Teilnehmer bestehen kann.

Pflegestufe: Negative Feststellung möglich

Eine Klage, die auf die Feststellung einer niedrigeren Pflegestufe gerichtet ist (z.B. Zuordnung zur Pflegestufe I statt Pflegestufe II) kann als negative Feststellungsklage zulässig sein, auch wenn keine höhere Versicherungsleistung begehrt wird, sondern der Betroffene sich gegen eine Zuvielzahlung der vollstationären Pflege nach Pflegestufe II wendet. Das Feststellungsinteresse kann in einem solchen Fall darauf beruhen, dass der Betroffene ein niedrigeres Heimentgelt zahlen will. Klagebefugt sind sowohl die Krankenkasse als auch der Betroffene selbst.

Entgeltumwandlung Pkw – Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Das klagende Unternehmen gewährte Arbeitnehmern die Entlohnung einerseits in Form von Barlohn und andererseits im Wege einer (arbeitsrechtlich zulässigen) Entgeltumwandlung in Form eines Pkw, den es den Arbeitnehmern überließ und dessen Wert es in Rechnung stellte. Für die Berechnung der Steuer und der Sozialversicherungsbeiträge legte das Unternehmen zum einen den Betrag des Barlohns und zum anderen den Wert der überlassenen Kraftfahrzeuge als Sachbezug mit 1 vH des Preises entsprechend der steuerrechtlichen Regelung für die Überlassung eines Kfz zugrunde.

AG-Vorstand: freiwillige Versicherung ausgeschlossen

Der Kläger war als alleiniger Aktionär und alleiniges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft selbständig tätig. Das Bundessozialgericht bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass er trotz des selbständigen Tätigkeit kein Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung hat. Für eine selbständige Tätigkeit bestehe das Recht zur freiwilligen Versicherung nicht, wenn eine vergleichbare Tätigkeit, ausgeübt in Form der abhängigen Beschäftigung, nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei wäre.

Hinterbliebenenrente aus Unfallversicherung

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil über den Hinterbliebenenrentenanspruch der Witwe eines Versicherten befunden, der als Schweißer gearbeitet hatte und an einem Bronchialkarzinom verstorben war. Bei den Schweißarbeiten hatte die Einwirkung von Nickeloxyd, Chromat, Asbest und ionisierenden Strahlen bestanden, sodass unter anderem das Vorliegen der Berufskrankheiten (BKen) Nrn. 1103, 4109 und 2402 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung in Betracht kam.

Berufskrankheiten, Übergangsleistung

Dem Entstehen von Berufskrankheiten wird nach dem Gesetz wie folgt vorgebeugt: Besteht für Unfallversicherte die Gefahr, daß eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, haben die Unfallversicherungsträger dieser Gefahr mit allen geeigneten Mitteln entgegenzuwirken. Ist die Gefahr gleichwohl nicht zu beseitigen, haben die Unfallversicherungsträger darauf hinzuwirken, daß die Versicherten die gefährdende Tätigkeit unterlassen.

Zahnersatz mit Implantaten bei entsprechender Vorschädigung

Ein gesetzlich Krankenversicherter, der an einer Strahlenkaries erkrankt ist, welche dazu geführt hat, dass für einen Zahnersatz mittels einer Brücke allein infrage kommende Pfeilerzähne vorgeschädigt sind und durch Beschleifen eine geringere Lebensdauer aufweisen würden, so hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Versorgung mit Implantaten. Dies ist erst recht so, wenn durch den implantatgestützten Zahnersatz eine Kiefergelenksüberlastung vermieden werden kann.LSG Baden-Württemberg v.

Digitales Hörgerät kann bei starker Schwerhörigkeit von der Krankenkasse beansprucht werden

Eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit besteht bei etwa 5% aller Hörgeräteträger und damit bei ca. 125.000 Personen in Deutschland. Unter anderem unter Hinweis auf diesen Sachverhalt und damit verbundene potentielle Kosten verweigerte eine Krankenkasse dem an hochgradiger Schwerhörigkeit leidenden krankenversicherten Kläger die Übernahme der Kosten für ein digitales Hörgerät. Das Bundessozialgericht gab dem Kläger in einem wegweisenden Urteil recht.

Angestellter Jurist ohne anwaltsspezifische Tätigkeit rentenversicherungspflichtig

Ist ein Rechtsanwalt bei dem Unternehmen angestellt und für dieses anwaltsspezifisch tätig, wird er von der Rentenversicherungspflicht befreit. Als sog. Syndikusanwalt (Firmenanwalt) kann er in ein berufsständisches Versorgungswerk eintreten. Ein angestellter Jurist hingegen, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig. (Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts)Die wiedergegebene Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall und kann eine Rechtsberatung in anderen Fällen nicht ersetzen.

Negative Feststellung der Pflegestufe möglich

Pflegeversicherung Heimkosten

Will sich der Pfegebedürftige bzw. die Krankenkasse dagegen wenden, dass wegen zu hoher Pflegestufe ein zu hohes Heimentgelt gezahlt wird, so besteht die Möglichkeit eine (Feststellungs-) Klage zu erheben, die auf die Zuordnung einer niedrigeren Pflegestufe gerichtet ist. Die Rechtsprechung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2009, L 10 P 10/09) hat die Zulässigkeit einer solchen Klage, insb. das Feststellungsinteresse, ausdrücklich bejaht.

Franchisenehmer Rentenversicherungspflicht

Selbständig Tätige unterfallen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine wichtige Ausnahme hiervon ist die Rentenversicherungspflicht Selbständiger gemäß § 2 SGB VI. Hiernach sind unter anderem sog. „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ rentenversicherungspflichtig, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400 EUR im Monat übersteigt.

Rentenversicherungspflicht selbständiger Handelsvertreter

Selbständig Tätige unterfallen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine wichtige Ausnahme hiervon ist die Rentenversicherungspflicht Selbständiger gemäß § 2 SGB VI. Hiernach sind unter anderem sog. „arbeitnehmerähnliche Selbständige“ rentenversicherungspflichtig, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400 EUR im Monat übersteigt.

DSDS-Juroren sind Künstler, BSG v. 01.10.2009, Az. B 3 KS 4/08 R

Der Rechtsstreit über die Verpflichtung der RTL Television GmbH zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe (KSA) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) auf Honorare der Jury-Mitglieder – u.a. D. Bohlen – der Fernsehshow „Deutschland sucht den Superstar (DSDS)“ ist letztinstanzlich entschieden: Das Bundessozialgericht bestätigte durch Urteil vom 1.10.2009, Az.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Ausschluss aus Versicherung bei Beitragsverzug

Wer drei Monate mit seinen Beiträgen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Verzug gerät, verliert den Versicherungsschutz auch ohne Mahnung der Bundesagentur für Arbeit. Eine 56-jährige selbstständige Frau hatte drei Monate lang die fälligen Beiträge in Höhe von 25 Euro monatlich zu ihrer freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt, weil sie zu Beginn ihrer Selbstständigkeit in finanzielle Nöte geraten war und zudem unter psychischen Problemen litt.

Wegeunfall: Wer streitet, unterbricht seinen unfallversicherten Heimweg

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat ein bemerkenswertes Urteil zu der Frage erlassen, ab wann der Unfallversicherte den unmittelbaren Weg von/zur Arbeitsstelle verlässt und damit den Wegeunfallschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung verliert. Folgend wird die entsprechende Pressemitteilung des LSG NRW vom 13.10.2009 wiedergegeben: „Wer als Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeit einem Autofahrer den Weg versperrt, um ihn wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

LWS-Erkrankung: Berufskrankheit Nr. 2108

Die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit (zumal wegen Schädigung der Wirbelsäule) setzt eine sorgfältige Darlegung der konkret bestehenden Schäden voraus. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit wegen einer Lendenwirbelsäulenerkrankung (BK Nr.

Diabetes Mellitus - Schwerbehinderung

In einem bemerkenswerten aktuellen Urteil (vom 28.08.2009, Az.: L 13 SB 294/07) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, auch dann als Schwerbehinderte anerkannt werden können, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet.

Örtlich zuständiges Sozialgericht, wenn Wohnsitz etc. unbekannt

In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist für die Klageerhebung das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der sozialversicherte Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort hat. Das Sozialgerichtsgesetz enthält keine ausdrückliche Regelung für den Fall, dass diese Orte unbekannt sind. Das Bundessozialgericht hat diese Frage durch aktuellen Beschluss vom 02.04.2009 B 12 SF 8/08 S entschieden.

Verletztengeld nach Arbeitslosigkeit weiterzugewähren

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: L 31 U 505/08) bestätigt, dass ein Bauhelfer, der bei dieser Tätigkeit einen Arbeitsunfall erlitten hatte und sich während des Verletztengeldbezuges arbeitslos gemeldet hatte, auch nach Eintritt der Arbeitslosigkeit weiterhin einen Anspruch auf Gewährung von Verletztengeld hat.Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe lediglich zur Folge, dass nun nicht mehr auf die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit als Bauhelfer abzustellen sei, sondern auf allgemein und abstrakt vorkommende Tätigkeiten als Bauhelfer.

Streckenposten bei Motorsport-Rallye unfallversichert

Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 28.05.2009 (S 3 U 202/06) einem Kläger, der als Streckenposten bei einer Motorsport-Rallye durch das Fahrzeug eines Rallyeteilnehmers schwer verletzt und infolgedessen gehbehindert wurde, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zugesprochen: Tatbestand:In Streit steht die Anerkennung und Entschädigung des Ereignisses vom 14.10.2000 als Arbeitsunfall.Der 1973 geborene Kläger ist gelernter Energieelektroniker und war zum Zeitpunkt des Unfalles Mitglied des Motor Sport Clubs (MSC) H. e.

Altersteilzeit – Sperrzeit entfällt bei wichtigem Grund

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe entfällt, wenn die Aufgabe aus wichtigem Grund erfolgt ist. Ein wichtiger Grund für die Vereinbarung von Altersteilzeit kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.07.2009 (Az. B 7 AL 6/08 R) insbesondere darin liegen, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber beabsichtigt, nahtlos nach Ende der Altersteilzeit Altersrente zu beziehen und deshalb prognostisch von einem sicheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben auszugehen ist.

Hartz IV – Tilgungsraten für Eigentumswohnung

Tilgungsraten für eine Eigentumswohnung sind im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz IV) regelmäßig nicht vom Grundsicherungsträger (ARGE/JobCenter) zu übernehmen, da es sich hierbei um Beträge handelt, die der Vermögensbildung dienen und somit nicht dem Zweck der Grundsicherung unterfallen. Ausnahmsweise kommt eine Leistungsübernahme dann in Betracht, wenn eine Selbsthilfe in Form einer Tilgungsaussetzung oder -streckung nicht möglich ist und ohne (Teil-) Übernahme der Tilgungsraten ein Verlust der Immobilie droht.

Rentenversicherung: Medizinische Reha auch bei Altersteilzeit

Teilhabeleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach dem Gesetz unter anderem nicht für Versicherte erbracht, die eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird. Befindet sich der Versicherte allerdings in der passiven Phase eines Altersteilzeitmodells, so handelt es sich bei diesem aufgestockten Entgelt gerade nicht um Leistungen für Personen, die dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und durch betriebliche Versorgungsleistungen auf die Altersrente hingeführt werden.

Reha-Antrag: Klage gegen Aufforderung der Krankenkasse, Reha-Leistungen zu beantragen, hat aufschiebende Wirkung

Die Klage gegen eine Aufforderung, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen, hat aufschiebende Wirkung: „Die Krankenkasse kann ohne Schwierigkeiten ... die sofortige Vollziehung des Aufforderungsbescheides ... anordnen, wenn sie im öffentlichen Interesse eine vorläufige Krankengeldweiterzahlungs-Pflicht trotz Fristablauf in Folge der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfes vermeiden will.

Unterhalt ist anrechenbares Einkommen nur in Höhe der tatsächlichen Unterhaltszahlung

Ein Hilfebedürftiger, der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) bezieht und zugleich gegen einen Elternteil einen Unterhaltsanspruch hat, braucht sich diesen Unterhaltsanspruch bei der Leistungsberechnung grundsätzlich nur in der Höhe als Einkommen anrechnen lassen, in der er die Unterhaltszahlung tatsächlich erhält. Unerheblich ist, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag vereinbart worden ist. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.04.2009, L 5 AS 81/07 

Bergmannsbronchitis: Rückwirkende Anerkennung vor bisherigem Stichtag möglich, Neuregelung ab 01.07.2009

Ab dem 01.07.2009 ist die Berufskrankheit „Bergmannsbronchitis“ (Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau) auch dann als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn die Erkrankung bereits vor dem bisherigen Stichtag 1. Januar 1993 eingetreten und einem Unfallversicherungsträger bis zum 31. Dezember 2009 (!) bekannt geworden ist. Wer seine Erkrankung erstmals melden will, kann dies bis zum 31. Dezember 2009 tun, entweder bei der Bergbau-Berufsgenossenschaft selbst oder über seinen Arzt.

Lungenfibrose - Berufskrankheit, Neuregelung ab 01.07.09

Ab dem 01. Juli 2009 ist in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in die Lungenfibrose in bestimmten Fällen als Berufskrankheit bezeichnet. Die Krankheitsbezeichnung nach der neuen Nr. 4115 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung lautet wörtlich: „Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen – (Siderofibrose)“. Leiden Versicherte am 1. Juli 2009 an einer Krankheit nach Nummer 4115 der Anlage 1, ist diese auf Antrag als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der Versicherungsfall nach dem 30. September 2002 eingetreten ist.

Lungenkrebs - Asbest - Berufskrankheit, Neuregelung ab 01.07.09

Ab dem 01. Juli 2009 ist in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Erkrankung an Lungenkrebs in bestimmten Fällen des Einwirkung von Asbestfaserstaub berücksichtigt. Die Krankheitsbezeichnung nach der neuen Nr. 4114 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung lautet wörtlich: „Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage 2 entspricht“. Leiden Versicherte am 1.

Lungenkrebs - Berufskrankheit (Kohlenwasserstoff-Einwirkung), Neuregelung ab 01.07.2009

Ab dem 01. Juli 2009 ist in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Erkrankung an Lungenkrebs durch Einwirkung aromatischer Kohlenwasserstoffe berücksichtigt. Die Krankheitsbezeichnung nach der neuen Nr. 4113 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung lautet wörtlich: „Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren [(µg/m³) x Jahre]“. Leiden Versicherte am 1.

Benzol - Berufskrankheit, Neuregelung ab 01.07.09

Ab dem 01. Juli 2009 sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Erkrankungen des Blutes durch Benzol berücksichtigt. Die Krankheitsbezeichnung nach der neuen Nr. 1318 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung lautet wörtlich: „Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol“. Leiden Versicherte am 1. Juli 2009 an einer Krankheit nach Nummer 1318 der Anlage 1, ist die Krankheit auf Antrag als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der Versicherungsfall vor diesem Tag eingetreten ist.

Gonarthrose ist Berufskrankheit ab 01.07.2009

Ab dem 01. Juli 2009 ist die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) um das Krankheitsbild der Gonarthrose (Kniegelenkarthrose) erweitert. Die Krankheitsbezeichnung ist in der neuen Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung enthalten und lautet wörtlich: „Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13 000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht“. Die rückwirkende Anerkennung ist gemäß § 6 Abs.

Berufskrankheiten-Verordnung zum 01. Juli 2009 erweitert

Ab dem 01. Juli 2009 ist die Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) um weitere fünf Krankheitsbilder erweitert worden, unter anderem die Gonarthrose (Kniegelenkarthrose). Des weiteren wird für die „Bergmannsbronchitis“ die rückwirkende Anerkennung möglich. Im Folgenden wird der Text wiedergegeben, mit dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hierüber am 26.06.2009 auf seiner Internetseite http://www.bmas.de/ informiert hat:
„Berufskrankheitenrecht verbessert

Neue Unterkunft - Anspruch auf Abschluss eines neuen Mietvertrages

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen Leistungsträgers (JobCenter/ARGE) einholen. Der Leistungsträger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen (Mietkosten) für die neue Unterkunft angemessen sind. Ein Umzug ist erforderlich, wenn der Wunsch nach einer neuen Wohnung auf einem plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund beruht, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde.

Unfall - Invalidität – Ganzkörperverbrennung

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung kann in Ausnahmefällen die Geltendmachung der Invalidität auch bereits in einer zeitnah erstatteten Unfallanzeige liegen, wenn in ihr Verletzungsfolgen genannt sind, die notwendigerweise zu einer Invalidität führen. Werden Ganzkörperverbrennungen 3. Grades mitgeteilt, ist dies auch als Geltendmachung von Invalidität anzusehen. Oberlandesgericht Stuttgart, Urt. v. 14.05.2009 - 7 U 174/08 - Die Darstellung ist verkürzt und kann eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Sozialgerichtsverfahren: Beendigung durch Beteiligte setzt eindeutige Prozesserklärung voraus

Eine auf die Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens gerichtete Prozesserklärung muss eindeutig, klar, unmissverständlich und bedingungslos ausgesprochen werden, um wirksam zu sein. Hieran fehlt es, wenn sich aus der Erledigungserklärung des Prozessbevollmächtigten nicht eindeutig ergibt, auf welches Verfahren sich die Erklärung bezieht.

Reiserücktrittskostenversicherung - Krankheit - Reisestornierung

Tritt ein Versicherungsfall ein, so trifft den Versicherten die Obliegenheit den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei Reiseunfähigkeit muss der Versicherte daher die Reise rechtzeitig stornieren. Unterzieht sich der Versicherte einem Amputationseingriff und verzögert sich die Heilung zwei Monate vor Reisebeginn derart, dass eine Nachoperation erforderlich wird, so ist der Versicherte spätestens zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, seinen Versicherer darüber zu informieren, dass er die Reise nicht antreten können wird.

Reiserücktrittskostenversicherung - Reisestornierung bei Reiseunfähigkeit

Ein Versicherungsfall der Reiserücktrittskostenversicherung ist eingetreten, wenn der Versicherte nach einer Operation mit anschließendem stationärem Krankenhausaufenthalt reiseunfähig ist. Den Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag (Schadensminderungspflicht) entspricht es, dass der Versicherte die Reise bei Reiseunfähigkeit storniert. Nimmt der Versicherte die Stornierung im Vertrauen auf eine baldige Heilung nicht vor und treten dann Komplikationen auf, die einen Reiseantritt unmöglich machen, so kann der Versicherte nach einem Urteil des LG Coburg v.

Auslandskrankenversicherung – Akute unerwartete Erkrankung

Eine Auslandskrankenversicherung muss dann nicht für eine im Ausland erfolgte Behebung von Komplikationen nach einer Operation in Deutschland am Vortag einer Reise einstehen, wenn die vereinbarten Versicherungsbedingungen eine akute und unerwartete Erkrankung voraussetzen und die versicherte Person das Krankenhaus entgegen dem Rat der Ärzte auf eigenen Wunsch verlassen hat, obwohl es objektive Anhaltspunkte für das Auftreten von Komplikationen gab. In diesem Fall ist zwar immer noch eine akute Erkrankung gegeben, diese ist aber nicht mehr unerwartet im Sinne der Vertragsbedingungen.

Örtlich zuständiges Gericht bei Klagen aus Versicherungsvertrag

Gemäß § 215 des Versicherungsvertragsgesetzes in der ab dem Jahr 2008 geltenden Fassung ist für Klagen des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat (für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht sogar ausschließlich zuständig). Dies gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Stendal (Beschl. v. 30.04.2009 – 23 O 432/08 –) ab Inkrafttreten der neuen Gerichtsstandsregel auch für Altverträge.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – Vergleichsberuf – Beweislast

Macht der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Berufsunfähigkeit geltend und nimmt er nach der Geltendmachung eine neue berufliche Tätigkeit auf, so trägt er (der Versicherungsnehmer) die Beweislast dafür, dass es sich bei der aufgenommenen Tätigkeit nicht um einen Vergleichsberuf handelt.

Kabelanschluss – Kosten der Unterkunft

Zu den tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der Unterkunftskosten i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gehören auch Nebenkosten, soweit sie erstens in § 2 Betriebskosten-Verordnung aufgeführt sind, und zweitens der Mieter zur Bestreitung der Aufwendungen hierfür mietvertraglich verpflichtet ist. Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse gehören im Grundsatz zu den umlagefähigen Nebenkosten, die nach der mietrechtlichen Betriebskosten-Verordnung auf den Mieter überwälzt werden dürfen. Sie können damit Kosten der Unterkunft (KdU) i.S des § 22 Abs 1 SGB II sein.

Abfindung – Einkommen

Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung ist beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Arbeitgeber die Abfindung – wie im konkret entschiedenen Fall – erst auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des früheren Arbeitnehmers zahlt und die Zahlung daher in einen Zeitraum fällt, in dem der arbeitslos gewordene Arbeitnehmer Arbeitslosengeld II bezieht, auf das die Abfindung als bedarfsminderndes Einkommen anzurechnen ist.

Erhaltungsaufwandpauschale – Unterkunftskosten

Als tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft gem. § 22 SGB II kommen auch Kosten in Betracht, die für konkrete Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen bei einem vom Hilfebedürftigen selbstgenutzten Eigenheim anfallen. Solche Aufwendungen müssen konkret getätigt worden sein. Eine regelmäßige bedarfserhöhende Berücksichtigung für unbestimmte zukünftige Erhaltungsaufwendungen in Form eine Erhaltungsaufwandspauschale hat der Grundsicherungsträger nicht zu tragen. Bundessozialgericht, Urt.

Anhörungsrüge - Frist

Wer an einem sozialgerichtlichen Verfahren beteiligt ist und durch eine in dem Verfahren ergangene gerichtliche (End-)Entscheidung beschwert ist, kann eine sogenannte „Anhörungsrüge“ erheben, wenn das Gericht den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat, und wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist. Die Anhörungsrüge muß innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben werden.

Witwenrente - Versorgungsehe - Beweisregeln

Verstirbt ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, bevor die Ehe (Lebenspartnerschaft) mindestens ein Jahr lang geschlossen war, sieht das Gesetz eine Vermutung dafür vor, dass der Zweck der Ehe die Versorgung des Hinterbliebenen war. Diese Vermutung kann widerlegt werden. Ein Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente besteht dann auch, wenn die Ehe kürzer als ein Jahr angedauert hat. Gegen eine Versorungsehe spricht der plötzliche Tod eines Ehegatten durch ein unvorhersehbares Ereignis (Unfall) oder eine akut auftretende Erkrankung.

Lichtsignalanlage für Schwerhörige: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.02.2009, L 1 KR 201/07

Eine hochgradig schwerhörige Krankenversicherte hat einen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage für den Einsatz in ihrer häuslichen Wohnung. Eine Lichtsignalanlage stellt eine technische Hilfe dar, die mit dem Wohngebäude nicht fest verbunden ist, sondern aus beweglichen Einzelteilen (Blitzlampen, Kabel, Vibrationskissen, Sender) besteht, die jederzeit von ihrer Verbindung mit Telefonanlage und Türklingel wieder gelöst werden können und damit zum Ausgleich der Behinderung eines Schwerhörigen in jeder Wohnung geeignet sind.

Arbeitsunfall – Weihnachtsfeier

Die Teilnahme an einer Weihnachtsfeier ist eine unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallende Tätigkeit, wenn die Feier unter anderem von der Autorität der Verwaltungsleitung getragen wird. Dies ist der Fall, wenn die Feier unter von der Behördenspitze (mit-) organisiert wurde und der Hauptamtsleiter seine Mitarbeiter zur Teilnahme eingeladen hatte. Stürzt ein Teilnehmer der Weihnachtsfeier auf dem Heimweg, kann er daher Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Wegeunfall) haben. Landessozialgericht Sachsen, Urt. v.

Invaliditätsentschädigung - Verjährung

In der privaten Unfallversicherung wird die Verjährung des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung durch Klageerhebung (Leistungsklage) nur im Umfang des bezifferten Antrags gehemmt. Daran ändert sich nichts, wenn sich nach Ablauf der Verjährungsfrist ein höherer als der klageweise geltend gemachte Invaliditätsgrad etwa aufgrund einer Beweisaufnahme ergibt: Es geht grundsätzlich zu Lasten des Klägers, dass er die Höhe seiner Forderung nicht überschaut und den Ausgang einer sachverständigen Begutachtung nicht sicher einschätzen kann. Bundesgerichtshof, Urt. v.

Zeckenbiss – Borreliose

Einem Unfallversicherten steht aus einem privaten Unfallversicherungsvertrag wegen der Folgen eines Zeckenbisses kein Anspruch auf Invaliditätsleistung zu, wenn eine unfallbedingte dauernde Beeinträchtigung nicht innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt wurde. Die Diagnose einer Borreliose stellt keine Feststellung einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten dar, da eine Borreliose bei medikamentöser Behandlung zumeist folgenlos ausheilt.Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. v.

Verwertung Lebensversicherung, BSG v. 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R -

Bei langjährig Selbstständigen kann eine Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen wegen Vorliegens eines Härtefalls ausscheiden, wenn eine Kumulation von Umständen vorliegt. Das Vorliegen eines Härtefalls ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Selbstständige nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Verwertung der Lebensversicherungsverträge vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich in der Form auszuschließen, wie das Gesetz es fordert.

Merkzeichen „aG“: Berufsausübung wird berücksichtigt

Bei der Zuerkennung des Merkzeichens „aG" sind neben der medizinisch zu beurteilenden Wegefähigkeit auch der Zweck des begehrten Merkzeichens im Rahmen der Berufsausübung zu berücksichtigen. Bei einem stark gehbehinderten selbständigen Steuerberater kann deshalb die durch die Zuerkennung erleichterte Berufsausübung auch entsprechend mitberücksichtigt werden, weil er für die enge Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Mandanten teilweise auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist. Sozialgericht Stuttgart, Urt. v.

Eingliederungsvereinbarung - Sanktion bei Nichtantritt einer Eingliederungsmaßnahme

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg vertritt in einer bemerkenswerten Entscheidung (Urteil v. 18.02.2009 - L 3 AS 3530/08) die Auffassung, dass die Verletzung von Obliegenheiten aus einer Eingliederungsvereinbarung nur nach § 31 Abs. 1 SGB II sanktioniert werden kann; diese Vorschrift erfasst nicht den bloßen Nichtantritt einer Eingliederungsmaßnahme. § 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II stellt nach Auffassung des Gerichts gegenüber § 31 Abs. 1 SGB II keinen Auffangtatbestand dar, sondern erfasst nur Obliegenheitsverletzungen, die zeitlich dem Bezug von Alg II vorgelagert sind.

Private Pflegepflichtversicherung - Gutachten

An die Feststellungen des vom Versicherer beauftragten ärztlichen Sachverständigen zu den Anspruchsvoraussetzungen oder zur Höhe des Schadens sind der Versicherer und der Versicherte (nur) dann gebunden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen des Pflegeversicherungsvertrages (MB/PPV) so vereinbart worden ist. Die Feststellungen des ärztlichen Sachverständigen sind allerdings dann nicht verbindlich, wenn sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen, wobei auf den Sachstand und die Erkenntnismittel zum Zeitpunkt der Begutachtung abzustellen ist.

Erwerbsminderungsrente: Gutachten im Gerichtsverfahren

Macht der Kläger im sozialgerichtlichen Verfahren einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend und kommen die Gutachter verschiedener Fachgebiete (Innere Medizin/Rheumatologie, Orthopädie/Schmerzmedizin, Neurologie/Psychiatrie, Gynäkologie und Dermatologie) jeweils zu völlig unterschiedlichen Beurteilungen des Leistungsvermögens, so darf das Gericht einen Beweisantrag auf medizinische Gesamtbeurteilung der durch verschiedene Erkrankungen bedingten Funktionsstörungen nicht ablehnen. Bundessozialgericht, Beschl. v.

Klage vor dem Sozialgericht: Prüfung der Klageabsicht

Bei der Prüfung, ob ein Betroffener gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erheben wollte, wird grundsätzlich "großzügig" verfahren. In folgendem Fall hat allerdings das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eine Klageerhebung ausgeschlossen: Die Behörde (ARGE) hatte den prozessual erfahrenen Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Klagefrist darauf hingewiesen, dass ein weiterer Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid nicht zulässig sei und nunmehr nur die Möglichkeit der Klageerhebung bleibe. Gleichwohl ist eine Klageeinreichung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erfolgt.

Opferentschädigungsgesetz: Kein Anspruch einer Frau, die sich nicht von gewalttätigem Partner trennt, obwohl dies möglich ist

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.02.2009 - L 11 VG 38/08 - Tatbestand:Streitig ist ein Anspruch der Klägerin auf Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).Die 1973 geborene Klägerin trat nach Abschluss einer Fachhochschulausbildung 1992 in den Dienst der früheren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA); sie ist Verwaltungsoberinspektorin. Ebenfalls seit 1992 hatte die Klägerin eine Beziehung zu dem 1971 geborenen Herrn TS (im Folgenden: S.).Seit Mitte der 90er Jahre trank S.

Rente wegen voller Erwerbsminderung auch bei unspezifischen Erkrankungsanzeichen

Eine Rentenversicherter, der bereits seit Jahren unter Schmerzen in der Herzgegend mit Luftnot sowie Herzrasen und schneller Ermüdung auch bei kleinster Anstrengung leidet hat einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die unspezifischen Erkrankungsanzeichen zu einer ärztlich bestätigten, völligen Leistungsunfähigkeit verdichtet haben. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 05.03.2009 - L 27 R 1769/05 - entschieden.

Kosten der Unterkunft: Wehrdienstleistender mit Zimmer in elterlicher Wohnung wird nicht berücksichtigt

Der Wohnbedarf eines Wehrdienstleistenden wird durch die im Rahmen des Wehrdienstverhältnisses gestellte Unterkunft vollständig abgedeckt. Daher ist ein den Grundwehrdienst leistender Familienangehöriger bei der Aufteilung der Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen nicht zu berücksichtigen, selbst dann nicht, wenn für ihn ein Zimmer in der elterlichen Wohnung vorgehalten wird und er sich dort an dienstfreien Wochenenden aufhält. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v.

Reine Sterbegeldversicherungen sind kein einzusetzendes Vermögen

Sozialhilfe erhält nicht, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann. In diesem Rahmen sind kapitalbildende Lebensversicherungen einzusetzendes Vermögen, müssen also, soweit zumutbar, grundsätzlich verwertet werden. Dies gilt nur für reine Sterbegeldversicherungen nicht. So das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2009, L 9 SO 5/07.

Kindergeld: Auslandsstudium schließst Berechtigung nicht aus

Die Kindergeldberechtigung erlischt dann nicht, wenn das Kind zwar ein Auslandsstudium außerhalb der europäischen Gemeinschaft aufnimmt, jedoch seinen Wohnsitz im elterlichen Haushalt beibehält. Der Wohnsitz gilt als beibehalten, wenn wenn der Auslandsaufenthalt des Kindes von vorneherein zeitlich begrenzt ist und das Kind das Zimmer im elterlichen Haushalt mit einer gewissen Regelmäßigkeit – wenn auch in größeren Zeitabständen – nutzt. Finanzgericht München, Urt. v. 22.12.2008, Az.

Arbeitslosenhilfe: Anrechnung auf Arbeitslosengeld II zulässig?

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 09.03.2009, S 35 AS 12/07, entschieden, dass nachgezahlte Arbeitslosenhilfe (nach dem alten SGB III) nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf. Tatbestand: Die Beteiligten streiten in einem Verfahren nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - um einen Rückforderungsbescheid. In dem Klageverfahren S 25 (32) AL 17/04 hat die Klägerin vor dem Sozialgericht Düsseldorf gegen die Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum vom 09. Mai 2003 bis zum 12.

Schwerbehinderung – Diabetes Mellitus

In einem Fall, in dem streitig war, ob der Kläger einen Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 hat, also schwerbehindert ist, hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 11.12.2008, B 9/9a SB 4/07 R, wie folgt entschieden:Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 6. Februar 2007 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Arbeitslosengeld wird bei tarifvertraglich geregeltem Lohnverzicht nicht höher bemessen

Wird ein Arbeitnehmer wegen drohender Insolvenz des Arbeitgebers betrieblich freigestellt und erhält er aufgrund tarifvertraglicher Regelung nur einen verringerten Lohn aus betrieblichen Gründen, so entsteht kein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld. Nach der gesetzlichen Regelung ist bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht das Entgelt zu Grunde zu legen ist, das der Arbeitslose ohne Ausfall erzielt hätte, sondern der tatsächliche Lohn. Die Konstellation ist mit dem abweichenden Sonderfall des Kurzarbeitergeldes nicht vergleichbar.

Krankenversicherung: Studenten über 30 Jahre sind nur in Ausnahmefällen pflichtversichert

Studenten nach Vollendung des 30. Lebensjahres sind nur ausnahmsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, nämlich dann, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönlichen Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen. Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg (vgl. oben) hat entschieden, dass die gesetzlich vorgesehenen Gründe für die Überschreitung der Altersgrenze ursächlich (kausal) sein müssen.

Untätigkeitsklage

Ist für das Verfahren (Sozialverwaltungsverfahren) ein Bevollmächtigter bestellt, so muß sich die Behörde nach dem Gesetz an den Bevollmächtigten wenden. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, muss der Bevollmächtigte verständigt werden.

Kurzsichtigkeit Laseroperation

Eine private Krankenversicherung ist verpflichtet, einem Versicherten die Behandlungskosten für eine Augenlaser-Operation zur Behandlung von Kurzsichtigkeit zu erstatten, wenn sich aus den Versicherungsbedingungen für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht erkennbar ergibt, dass er sich auf das Tragen einer Brille verweisen lassen muss. Landgericht Münster, Urt. v. 21.08.2008 - 15 O 21/08 Die Darstellung ist verkürzt und kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können sich nicht freiwillig in der Arbeitslosenpflichtversicherung versichern

Ein Vorstandsmitglied in einer Aktiengesellschaft kann kein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung begründen. Mit der Antragsversicherung sollen die Nachteile gemildert werden, die sich für Selbständige aus einer Verkürzung der Rahmenfristen für die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld ergeben. Die Antragsversicherung für Selbstständige ist daher auf AG-Vorstandmitglieder nicht übertragbar.

Gesellschafter-Geschäftsführer Unfallversicherung

Das Landessozialgericht Niedersachsen–Bremen hat in einem Urteil vom 29.09.2008, Az. L 6 U 79/05, die Versicherungspflicht von Geschäftsführer-Gesellschaftern einer GmbH in der gesetzlichen Unfallversicherung verneint, da ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht vorlag. Tatbestand:Die Klägerin wendet sich gegen die Einbeziehung ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer in die unfallversicherungsrechtliche Beitragspflicht für den Zeitraum 1994 bis 1998.Die mit Gesellschaftsvertrag vom 7.

Juniorchef kann nach 10-jähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im elterlichen Betrieb nicht rückwirkend als Selbständiger eingestuft werden

Ein seit fast 10 Jahren unwidersprochen als sozialversicherungspflichtig eingestufter Elektrotechniker, der in dem Baustoffunternehmen seines Vaters u.a. mit Verkauf und Personalleitung betraut war, ist – auch bei großer Verantwortung und hohem Gehalt – als Arbeitnehmer einzustufen.

Hartz IV: Angemessene Unterkunft in Ballungsräumen

Wegen hoher Immobilienpreise in Ballungsräumen (konkret: München) bewohnen dort selbst gutverdienende Alleinstehende oft Wohnungen unter 50 qm. Dies berechtigt den Grundsicherungsträger gleichwohl nicht ohne weiteres dazu, grundsätzlich nur kleinere Wohnungen als angemessen für Empfänger von Alg II anzusehen. Fehlen andere Anhaltspunkte, so ist bei der Frage der Angemessenheit der Wohnraumgröße auf die landesrechtlichen Vorschriften über Wohnraumförderung abzustellen.

Krankentagegeld - Nettoeinkommen: Falschangabe führt nicht in jedem Falle zu Anspruchsverlust

Private Krankenversicherung: Die Angabe eines überhöhten Nettoeinkommens durch den Versicherungsnehmer berechtigt den Versicherer nicht zur Anfechtung einer Vereinbarung über Krankentagegeld wegen arglistiger Täuschung, wenn dem Versicherungsnehmer die Bedeutung des Nettoeinkommens insoweit nicht bekannt war. Landgericht Münster, Urt. v. 21.08.2008 - 15 O 21/08 Die Darstellung ist verkürzt und kann eine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Kein Arbeitsunfall, wenn Lehrerin auf Klassenfahrt beim Duschen ausrutscht

Rutscht eine Lehrerin während einer Klassenfahrt beim Duschen aus und zieht sich Knochenbrüche am Fuß zu, so ist dies nicht als Arbeitsunfall zu bewerten. Beim Duschen handelt es sich um eine "eigenwirtschaftliche" Tätigkeit, die in keinem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Es existiert keine Regel, dass aufgrund der Aufsichts- und Fürsorgepflicht als Lehrer ein Versicherungsschutz rund um die Uhr bei allen Tätigkeiten während einer Klassenfahrt besteht. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008, Az.: B 2 U 31/07 R

Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung durch die Krankenkasse

Die 55-jährige Klägerin wechselte zum 1. April 2004 die gesetzliche Krankenkasse und wurde Mitglied einer Betriebskrankenkasse. Diese hob zum gleichen Zeitpunkt den Beitragssatz von 12,8 % auf 13,8 % an. Aufgrund dieser Erhöhung berief sich die Klägerin im Mai 2004 auf ihr Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkasse vertrat hingegen die Auffassung, dass eine Beitragssatzerhöhung nicht vorliege.

Hinterbliebenenbetriebsrente – Anrechnung eigenen Einkommens

Treffen nach dem Tod eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche oder ein Erwerbseinkommen und eine Versorgungsrente in der Person des überlebenden Ehegatten zusammen, ist danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind. Von dem verstorbenen Ehegatten abgeleitete Zusatzversorgungsbezüge des überlebenden Ehegatten dürfen nicht durch Anrechnung eigenen Arbeitseinkommens vollständig aufgezehrt werden.

Hartz IV: Zinsloses Darlehen darf nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden

Gewährt ein Verwandter einem "Hartz-IV"-Empfänger eindeutig ein zinsloses Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür nicht unbedingt genauso dokumentiert zu sein, wie dies unter fremden Dritten üblich wäre. Die zuständige Behörde kann die Leistungen des Arbeitslosengelds II („Hartz-IV“) von einem Hilfebedürftigen nicht zurückfordern, wenn er sich von Verwandten Geld nur geliehen und die Rückzahlung fest vereinbart hat. 

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung kein Einkommen im Rahmen von Hartz IV

Zahlungen, die der Arbeitgeber im Wege der Gehaltsumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse leistet, sind kein bei der Berechnung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu berücksichtigendes Einkommen. Die Altersversorungsbeiträge mindern die Hilfebedürftigkeit nicht. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, v. 25.11.2008, Az.: L 3 AS 118/07(Pressemitteilung des Gerichts).

Arbeitslosengeld: Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers muß bei Antragstellung nicht vorgelegt werden

Zu den Voraussetzungen eines vollständigen Antrags auf Arbeitslosengeld gehört nicht zwingend die Vorlage einer Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Das ergibt sich zum einen aus der Pflicht der Arbeitsagentur zur Amtsermittlung sowie daraus, daß den Arbeitgeber die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung trifft, nicht den Arbeitslosen. Wird das Arbeitslosengeld erst mehrere Jahre nach dem Antrag des Arbeitslosen gezahlt, ist es entsprechend zu verzinsen.

Arbeitslosengeld – Kein Anspruch, wenn Nebentätigkeit 15-Stunden-Grenze überschreitet

Ein Kraftfahrer dessen angemeldete Nebentätigkeit bei einem Transportunternehmen die „Kurzzeitigkeitsgrenze“ von 15 Stunden pro Woche überschreitet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Kurzzeitigkeitsgrenze ist überschritten, wenn dem Nebenverdienst eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zugrunde liegt, die regelhaft darauf angelegt ist, die Kurzzeitigkeitsgrenze zu überschreiten. Dies ist dann der Fall, wenn ein Arbeitseinsatz je nach Bedarf zwischen ein- bis dreimal die Woche vorgesehen ist.

Jugendhilfe: Klage gegen Kostenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung

Ergeht ein Kostenbeitragsbescheid nach dem achten Sozialgesetzbuch für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen, die die sich auf öffentliche Jugendhilfe beziehen, so hat eine hiergegen gerichtete Klage keine aufschiebende Wirkung. Leistungen der Jugendhilfe zählen zu den öffentlichen Abgaben und Kosten, bei deren Anforderung die aufschiebende Wirkung einer Klage entfällt.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschl. v. 20.01.2009, Az.: 4 ME 3/09

Kein Bonus für Verzicht auf medizinische Leistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen ihre Versicherten mit einer Bonusregelung nur für gesundheitsbewusstes Verhalten finanziell entlasten. Der Verzicht auf medizinische Leistungen hingegen darf in diesem Rahmen nicht belohnt werden. Aufgrund der individuellen Fehleinschätzung von Versicherten können hierdurch langfristig höhere Kosten entstehen. Damit dient die Gesundheitsprämie nicht dem gesetzgeberischen Ziel, die Gesundheitsvorsorge effizienter zu machen. Landessozialgericht Hessen, v. 04.12.2008, Az. L 1 KR 150/08(Pressemitteilung des Gerichts)

Anspruch auf Krankengeld

Ein Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, daß der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig bei der Krankenversicherung meldet. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, so ruht der Krankengeldanspruch. Der Krankengeld Begehrende trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er seine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig gemeldet hat. Ein Krankengeldanspruch entsteht bei stationärem Aufenthalt in einem Privatkrankenhaus nicht, wenn der Patient dem Krankenhaus gegenüber nicht als Kassenpatient sondern als Privatversicherter auftritt.

Abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig

Das Bundessozialgericht hält die sozialrechtliche Vorschrift, die die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vH der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festsetzt, für verfassungswidrig. Nach Auffassung des zuständigen Senats wäre der Gesetzgeber gehalten gewesen, in dem grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern den Regelsatz auf der Basis einer detaillierten normativen Wertung des Kinder- und Jugendlichenbedarfs festzusetzen.

Kraftknoten-Sicherungssystem muss von gesetzlicher Krankenkasse gewährt werden

Der Schulbesuch gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen. Hilfsmittel, die den Schulbesuch ermöglichen, sind daher von der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren. Kann ein Betroffener aufgrund seiner körperlichen Behinderung nur im Rollstuhl sitzend in einem Behindertentransport-Kfz zur Schule befördert werden, so hat er daher gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf Ausstattung mit einem sog. Kraftknoten (Rückhaltesystem, das der Befestigung von Rollstuhlfahrern in dem Behindertentransport-Kfz dient).

Pflegestufe: Rückstufung nur bei wesentlicher Änderung des Pflegebedarfs rechtmäßig

Die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach der Pflegestufe II und Rückstufung in die Pflegestufe I darf nur erfolgen, wenn sich die für die Bewilligung maßgeblichen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Widerrufs wesentlich geändert haben. Bei kleineren Unterschieden der Bewertung des Pflegebedarfs ist eine Rückstufung rechtswidrig. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Verhältnisse der letzten Leistungsbewilligung.

Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.11.2008, Az.: L 10 P 3/07

Kein Arbeitsunfall bei privatem Streit

Wird ein Türsteher bei einem privaten Streit in einiger Entfernung von seinem Arbeitsplatz getötet, so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Die Witwe des Opfers hat gegen die Berufsgenossenschaft keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Landessozialgericht Hessen, Urt. v. 18.11.2008, Az.: L 3 U 15/06

Anmerkung RA Dr. Heimbach: Unabhängig davon sollten in Fällen dieser Art stets auch Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geprüft werden.

Neue Behandlungsmethode bei tödlicher Erkrankung

Kann im sozialgerichtlichen Eilverfahren nicht ausgeschlossen werden, dass eine neue Behandlungsmethode im Falle einer potentiell tödlich verlaufenden Erkrankung (hier: alveoläres intrathorakales Rhabdomyosarkom) möglicherweise erfolgversprechend ist, so muß die Krankenkasse die Kosten für diese Behandlungsmethode vorläufig zu übernehmen.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente, LSG Rheinland-Pfalz v. 31.10.2008, L 4 R 288/08

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Verluste aus Vermietung und Verpachtung mindern nicht das auf eine Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnende Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines Maurermeisters entschieden, der neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung seinen Maurerbetrieb fortführte.

Wohnungshilfe

Die Wohnungshilfe ist eine wichtige Rehabilitationsleistung, die insbesondere von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 41 SGB VII geleistet wird. Bei Behinderungen, die auf einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit beruhen, wird vom Unfallversicherungsträger Wohnungshilfe erbracht, wenn infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur für eine vorübergehende Zeit behindertengerechter Wohnraum erforderlich ist.

Meniskusschaden bei Profi-Handballspieler ist Berufskrankheit

Ein Profi-Handballspieler, der in Folge seiner beruflichen Tätigkeit einen Meniskusschaden erlitten hat, leidet an einer Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung und hat somit Anspruch aus Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Profi-Handballspieler verrichtet er mehrjährig andauernde oder häufig wiederkehrende, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeiten. Auch besteht im Handballsport durch die extreme dynamische Belastung der Kniegelenke ein sehr hohes Verletzungsrisiko.

Kfz-Schlosser – Verweisungsberuf des Kfz-Kundendienstberaters ausgeschlossen

Ein Kfz-Schlosser (Facharbeiter), der wegen Funktionsminderung der Wirbelsäule und der Gliedmaßen nur noch körperlich leichte Tätigkeiten ohne Arbeiten mit häufigem Bücken und in Zwangshaltungen ausüben darf, ist zumindest teilweise erwerbsgemindert und hat somit, wenn er vor dem 02.01.1961 geboren ist, einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Aufklärungs- und Beratungspflicht der Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsträger hat nicht die Pflicht, alle Personen, die von der Regelung über die Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) betroffen sind, über die Folgen aufzuklären, die eine Nichtentrichtung der Pflichtbeiträge nach sich zieht. Eine Pflichtverletzung kommt erst bei einem konkretem Beratungs- bzw. Auskunftsanlaß in Betracht. Ein solcher besteht jedenfalls dann, wenn der Versicherte beim Rentenversicherungsträger um Auskunft oder Beratung nachsucht.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.11.2008, Az.: L 21 R 667/06

Rettungswagen - Kosten

Ein Krankenversicherter hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf Ersatz der in Rechnung gestellten Kosten für einen Rettungswagen, wenn er sich geweigert hat, sich mit dem Rettungswagen in ein Krankhaus befördern zu lassen. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Versicherte transportiert wird und der Transport einer bestimmten Hauptleistung der Krankenversicherung dient. Dabei kommt es nicht darauf an, ob (aus vorausschauender Sicht) die Bestellung des Rettungswagens erforderlich war.

Kindergeld und Hartz IV (Alg II)

Das Kindergeld für ein volljähriges Pflegekind, das im Haushalt eines Empfängers von Grundsicherungsleistungen (Alg II) ist Einkommen des Kindergeldberechtigten und nicht des Pflegekindes. Es ist daher dem Leistungsempfänger als Einkommen zuzurechnen. Nur bei minderjährigen Kindern kann das Kindergeld dem jeweiligen Kind zuzurechnen sein, soweit es bei diesem zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird.

Krankengeld für selbständige Erwerbstätige

Ein hauptberuflich selbstständiger, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Erwerbstätiger kann hat im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nur negative Einkünfte erzielt hat. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn er seine selbständige Tätigkeit in dem abgeschlossenen Kalenderjahr aufgenommen hat und deshalb in jenem Jahr nur fünf Monate gearbeitet hat.

Bundessozialgericht, Urt. v. 06.11.2008, Az.: B 1 KR 8/08 R

Rentenausschuss der Unfallkasse fehlerhaft besetzt: Bescheid rechtswidrig

Ist der Renten- bzw. Widerspruchsausschuss der Unfallkasse, der satzungsgemäß mit der Entscheidung befasst ist, fehlerhaft besetzt, so führt dies zur Rechtswidrigkeit des Bescheides der Unfallkasse. Ist satzungsgemäß die Besetzung des Ausschusses mit drei Personen –Arbeitgebervertreter, Versichertenvertreter und Geschäftsführer – vorgesehen, und ist für den Fall der Verhinderung eines Mitglieds keine Regelung getroffen, so führt das Fehlen eines Mitglieds zur Rechtswidrigkeit des Beschlusses.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.11.2008, Az.: L 2 U 321/08

Anspruch auf rechtliches Gehör

Der Kläger, ein Bundeswehrsoldat, begehrte die Gewährung von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Das sozialgerichtliche Verfahren befand sich bereits im Stadium der Berufung vor dem Landessozialgericht (LSG). Der Kläger war nicht anwaltlich vertreten. Das LSG lud den Kläger zur mündlichen Verhandlung am 13.3.2008 und bat den Kläger, mitzuteilen, ob er mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden sei. Der Kläger äußerte sich daraufhin wie folgt:

Umschulung einer ehemaligen Tänzerin zur Heilpraktikerin

Eine wegen Behinderung (degenerative Veränderung des Bewegungsapparates) in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeitsfähige Tänzerin hat einen Anspruch auf Umschulung zur Heilprakterin. Die Verpflichtung des Rehabilitationsträgers zur Kostenübernahme kann im Wege einstweiligen Rechtsschutzes herbeigeführt werden. Die Förderung der vom zuständigen Rehabilitationsträger vorgesehenen Umschulung zur Heilpraktikerin ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil diese Bildungsmaßnahme keine Weiterbildung, sondern etwa eine Ausbildung wäre.

Verletztenrente - Gesundheitsstörung als Unfallfolge

Ein Anspruch auf Feststellung einer Gesundheitsstörung als Unfallfolge und auf Gewährung einer Verletztenrente ist grundsätzlich bereits dann gegeben, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß die Störung auf den Unfall zurückgeführt werden kann. Hierzu reicht allerdings nicht aus, dass der Betroffene angibt, er sei vor dem Unfall beschwerdefrei gewesen.

Pflegegeld - Rechtzeitige Zahlung

Veranlaßt die Pflegekasse die Überweisung des Pflegegeldes am ersten Werktag des jeweiligen Monats, so ist die Zahlung des Pflegegeldes rechtzeitig erfolgt. Zwar sind laufende Geldleistungen im Sozialrecht zum Monatsanfang fällig; die Fälligkeit bezeichnet allerdings den Zeitpunkt, in welchem der Schuldner die Leistung spätestens bewirken muss. Bei Überweisungen erfolgt die Zahlung rechtzeitig, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf beim Geldinstitut eingeht. Auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Pflegegeldbeziehers kommt es nicht an.

Pflegestufe - Einstweiliger Rechtsschutz

Pflegestufe II anstelle der bisherigen Pflegestufe I ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu gewähren, wenn der Betroffene glaubhaft gemacht hat, dass ohne die Gewährung der nächsthöheren Pflegestufe erhebliche gesundheitliche Risiken und Gefahren für ein menschenwürdiges Leben drohen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Betroffene darlegt, dass von den zwei zur Verfügung stehenden Pflegepersonen die Tochter aus zeitlichen Gründen keine höhere Pflegeleistung erbringen kann und die andere (externe) Pflegekraft nicht bereit ist, ohne zusätzliche Vergütung weitere Pflege zu leisten.

Pflegebedürftige Kinder - Anspruch auf Gartenzugang

Pflegebedürftige Kindern und Jugendlichen haben einen Anspruch auf barrierefreien Zugang zum elterlichen Garten. Eine entsprechende Baumaßnahme fällt unter die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und ist von der Pflegekasse zu bezuschussen, und zwar mit dem gesetzlich vorgesehenen Maximalbetrag von 2.557,00 EUR je Maßnahme. Das Tatbestandsmerkmal „je Maßnahme“ ist wohnungsbezogen zu verstehen. Somit verdoppelt sich der Höchstbetrag bei Zwillingen mit gleichartiger Behinderung nicht.
Bundessozialgericht, Urt. v. 17.07.2008, Az.: B 3 P 12/07 R

Deckenliftanlage als Hilfsmittel

Eine Deckenliftanlage kann sowohl Hilfsmittel im Sinne der sozialen Pflegeversicherung als auch der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Wird einem an Multipler Sklerose erkrankten Pflegeversicherten (Pflegestufe III) eine Deckenliftanlage gewährt, und benötigt der Versicherte diese Anlage als Hilfe zum Umsetzen in das bzw. aus dem Bett, so handelt es sich nicht um eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Die Deckenliftanlage kann auch nicht als technische Hilfe im Haushalt angesehen werden.

Unfallversicherung - Weg zu privater Spielgruppe

Eltern, die auf ihrem Weg zur Arbeit ihr Kind in eine private Spielgruppe bringen, sind unfallversichert. Die Betreuung eines zweijährigen Kindes in einer musikalisch ausgerichteten Spielgruppe fällt unter den Begriff der fremden Obhut. Der Versicherungsschutz setzt nicht voraus, dass beide Elternteile berufstätig sind.
Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 28.10.2008, Az.: L 17 U 45/07

Meniskusschaden Berufskrankheit bei Fliesenleger

Ist ein Fliesenleger und Ofenbauer von einem Meniskusschaden (primäre Meniskopathie) betroffen, so ist dieser Schaden als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Diagnose bereits 27 Jahre in diesen Berufen tätig war. Der Beruf des Ofenbauers ist mit den Begriffen „Ofenmaurer“ und „Ofensetzer“ gleichzustellen.
Landessozialgericht Sachsen, Urt. v. 11.09.2008, Az.: L 2 U 148/07

Ordnungsgeld bei Nichterscheinen zum sozialgerichtlichen Erörterungstermin

Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens des Klägers zum anberaumten Erörterungstermin ist unzulässig, wenn das Gericht über den wiederholten Terminsverlegungsantrag des Klägers nicht entscheidet und erst in dem angefochtenen Ordnungsgeldbeschluss deutlich macht, dass es die vorgetragenen Gründe für den Verlegungsantrag für nicht ausreichend erachtet. Die Anordnung von Ordnungsgeld ist zudem ermessenfehlerhaft, wenn das Verfahren durch das Nichterscheinen des Klägers nicht verzögert wird und eine Entscheidung auch ohne eine mündliche Verhandlung möglich ist.

Bildungsgutschein zur Ausbildung als Krankepfleger

Eine im Ausland (hier: ehemalige UdSSR) geborene und dort zur Hebamme ausgebildete Frau kann einen Anspruch auf Erteilung eines Bildungsgutscheins für eine Ausbildung zur staatlich geprüften Altenpflegerin haben. Voraussetzung ist allerdings die ausreichende Beherrschung der deutschen Schriftsprache. Ein Bildungsgutschein kann nämlich nur für eine erfolgversprechende Maßnahme gewährt werden. Bei mangelhaften deutschen Sprachkenntnissen ist der erfolgreiche Abschluss des theoretischen Teils der Ausbildung nicht hinreichend gewährleistet.

Rentennachzahlung ist Einkommen und kein Vermögen

Hat ein Empfänger von SGB-II-Leistungen (Hartz IV) eine unerwartete Rentennachzahlung in fünfstelliger Höhe erhalten, ist dieses Geld als Einkommen und nicht als bewusst angespartes Vermögen anzusehen, da der Empfänger es nicht in der Hand hat, über den Zeitpunkt des Beginns der laufenden Rentenzahlungen oder den der Abrechnung der Nachzahlung zu bestimmen. Deckt die Rentennachzahlung allerdings zusammen mit der laufenden Rente den Bedarf des Empfängers für ein Jahr, so kann das JobCenter (bzw.

24-Stunden-Behandlungspflege ist schwerkrankem Kind zu gewähren

Ein Kind, das ausweislich der Verfahrensakten und der Anordnungen der Kinderärzte einer 24-stündigen täglichen Behandlungspflege durch Intensivpersonal mit Intensivüberwachung bedarf, ist diese 24-Stunden Betreuung zu gewähren. Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so fällt die vorzunehmende Interessenabwägung zu Gunsten des Kindes aus. Ob vom zeitlichen Gesamtumfang der erforderlichen Pflege gegebenenfalls Abzüge vorzunehmen sind (z.B.

Prozesskostenhilfe - einstweiliger Rechtsschutz

Prozesskostenhilfe darf nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Sache fernliegend ist. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass einem Schüler im Wege der einstweiligen Anordnung jedenfalls darlehensweise Leistungen für die Kosten seines Schulmaterials zugesprochen werden, ist die Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.11.2008, Az.: L 28 B 1966/08 AS ER

Weiterbildungskosten bei Weiterbildungsförderung

Ein Umschüler, der unberechtigterweise vom Unterricht in einer Berufsschule ausgeschlossen wurde, kann die Leistungen der beruflichen Weiterbildung (konkret: Unterhaltsgeld) auch für die versäumten Unterhaltstage beanspruchen. Die Nichtteilnahme am Unterricht war hier nämlich nicht durch den Umschüler verschuldet.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 30.09.2008, Az.: L 11 AL 65/07

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit: Kürzungen bei vorzeitigem Bezug und Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren verfassungsgemäß

Bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sieht das Gesetz eine Kürzung der Rente vor. Rentenversicherte, die vor dem 1. Januar 1942 geboren sind und zugleich 45 Pflichtbeitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht haben, werden beim Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit im Hinblick auf Beginn und Höhe des Rentenbezuges gesetzlich begünstigt. Das Bundesverfassungsgericht hat – nach Vorlage des Bundessozialgericht – durch Beschluss vom 11.11.2008 (Az.

Bezieher von Arbeitslosengeld sind gesetzlich krankenversichert

Bezieht ein Arbeitsloser aufgrund Bewilligungsbescheides der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld, so ist er während des Bezugszeitraums von Gesetzes wegen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Dementsprechend besteht bei ihm grundsätzlich kein Interesse, klageweise festzustellen, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Sportunfall in „Kaderschmiede“ ist unfallversichert

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt teilt in seiner Pressemitteilung Nr  011/08 vom 28.11.2008 folgendes mit: „(LSG LSA) Sportunfall in „Kaderschmiede“ ist unfallversichert Wer als Schüler einer Kinder- und Jugendsportschule (KJS) der DDR während des Sportunterrichts eine Verletzung erlitten hat, kann Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Die Klägerin besuchte eine KJS in Halle, die sie mit dem Zeugnis der all-gemein bildenden Oberschule abschloss. Sie gehörte als Geräteturnerin dem Leistungskader eines Sportclubs an.

Übernahme der Kosten der Unterkunft auch bei geringer Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind im Rahmen des Alg II vom JobCenter bzw. von der ARGE in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit die Kosten angemessen sind. Die Kosten sind auch noch dann in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn die Netto-Kaltmiete die Angemessenheitsgrenze leicht – um insgesamt 13,00 Euro – übersteigt. Sozialgericht Nürnberg, Urt. v. 21.11.2008, Az.: S 20 SO 169/08

Wohnen in Großstadt rechtfertigt höhere Kosten der Unterkunft

Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind vom JobCenter bzw. der ARGE in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, soweit diese angemessen sind. Die Ermittlung der Angemessenheit erfolgt im Einzelfall auf der Grundlage der konkreten örtlichen Wohnungsmarktlage. Wohnt der Leistungsempfänger in einer Großstadt mit höherem Mietzinsniveau, so kann dies höhere Unterkunftskosten rechtfertigen.
Sozialgericht Köln, Urt. v. 03.11.2008, Az.: S 31 (11) AS 50/07

Zinseinnahmen aus Sparvertrag sind Einkommen

Im Rahmen des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) gilt als Einkommen alles, was derjenige der Grundsicherungsleistungen beantragt, nach Antragstellung dazu erhält. Vermögen ist das, was der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits hatte. Es ist dabei vom tatsächlichen Zufluss auszugehen.
Dementsprechend sind Zinsen, die nach Beantragung von Alg II aus einem Sparguthaben erzielt werden, Einkommen, das ggf. bei der Bemessung der Grundsicherungsleistung zu berücksichtigen ist.
Bundessozialgericht, Urt. v. 30.09.2008, Az.: B 4 AS 57/07 R

Rentnenkürzung ab 2009

In diesen Tagen werden viele Rentner mit einer „bösen“ vorweihnachtlichen „Überraschung“ konfrontiert: Der Zahlbetrag ihrer Rente wird sich ab Januar 2009 verringern. Ursache hierfür ist, daß ab dem neuen Jahr der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent zur Krankenversicherung gilt. Dieser setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich der Rentner und die Rentenversicherung teilen. Dazu kommt, wie schon bisher, ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den der Rentner allein trägt.

Hartz IV: Kosten für Schönheitsreparaturen unterfallen den Kosten der Unterkunft

Die Kosten für mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen fallen unter die Kosten der Unterkunft. Sie brauchen vom Alg-II Bezieher nicht aus der Regelleistung erbracht zu werden. Im Mietvertrag vereinbarte monatliche Zuschläge für Schönheitsreparaturen sind ebenfalls Bestandteil der KdU. Trotz der eindeutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.03.08, Az.: B 11b AS 31/06 R, vertreten die JobCenter bzw. ARGEn immer wieder eine anderweitige Auffassung. Es bestehen gute Chancen, gegen fehlerhafte Bescheide erfolgreich vorzugehen.

Nachzahlung befristeter Erwerbsminderungsrenten

Bezieher einer befristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrente, deren Rente bis spätestens zum 30.04.2007 verlängert wurde, erhalten durch Stellung eines Überprüfungsantrages die Chance, eine Rentennachzahlung zu erhalten. Begehrt werden muß die Überprüfung des bzw. der bis zum 30.04.2007 erfolgten Verlängerungsbescheide(s).

Pflegeversicherung: Kein Leistungsanspruch bei täglichem Grundpflegebedarf von nur 16 Minuten

Leistungen aus der Pflegeversicherung können nur bei Pflegebedürftigkeit beansprucht werden. Pflegebedürftigkeit besteht ab der Pflegestufe I. Funktionsbeeinträchtigungen sind für die Beurteilung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, nur dann rechtlich relevant, wenn sie sich auf gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen der Grundpflege beziehen und ein tagesdurchschnittlicher Zeitbedarf von mehr als 45 Minuten besteht (Pflegestufe I). Hieraus resultiert ein „Schwellenwert“ von 46 Minuten.

Krankengeld für Selbständige entfällt ab dem 01.01.2009

Der Anspruch auf Krankengeld entfällt zum 01.01.2009 ersatzlos für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das Krankengeld für freiwillig versicherte Selbständige ist dann nicht mehr Teil der Krankenversicherungsleistung. Dies ist eine Folge des zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft tretenden GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes.

Feststellung des Grades der Behinderung

Wird anlässlich einer angestrebten Feststellung eines höheren Grades der Behinderung die Untersucherung durch einen bestimmten Sachverständigen abgelehnt, nur weil dieser Sachverständige den behinderten Menschen bereits in einer anderen Sache untersucht hat, so ist diese Ablehnung rechtswidrig.  Die erneute Auswahl desselben Sachverständigen ist vielmehr grundsätzlich ermessensgerecht, weil gerade er für die Beurteilung der Frage, ob es zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes gekommen ist, besonders geeignet erscheint.

Kindergeld: Bestandskräftiger ablehnender Bescheid kann nicht allein wegen späterer Rechtsprechung des BVerfG aufgehoben werden

Wurde die Festsetzung von Kindergeld durch bestandskräftigen Bescheid abgelehnt (wegen möglichen Überschreitens des Jahresgrenzbetrages), so kann dieser Bescheid nicht allein deshalb aufgehoben werden, weil die Familienkasse entgegen der später ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Arbeitnehmerbeiträge des Kindes zur gesetzlichen Sozialversicherung als Einkünfte angesetzt hat.Bundesfinanzhof, Beschl. v. 30.09.08, Az.: III B 206/07

Kosten der Unterkunft (Hartz IV) Tilgungsleistungen für Eigentumswohnung werden übernommen, wenn für Erhalt der Wohnung unabdingbar

Tilgungsleistungen auf ein Darlehen, das für den Erwerb einer selbst genutzten Eigentumswohnung aufgenommen worden war, können im Einzelfall bis zur Höhe der abstrakt angemessenen Kosten einer Mietwohnung (KdU) durch den Träger der Grundsicherungsleistung übernommen werden, wenn der Hilfebedürftige ohne die (gegebenenfalls anteilige) Übernahme von Tilgungsraten gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben.

Brustverkleinerung: Krankenkasse muss Kosten nicht übernehmen

Die Kosten einer Brustverkleinerung sind von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu tragen, soweit die Brüste nicht entstellend wirken und keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Für die Operation eines gesunden Organs bedarf es einer besonderen Rechtfertigung. Hierbei sind Art und Schwere der Erkrankung, das Operationsrisiko sowie der Nutzen des medizinischen Eingriffs gegeneinander abzuwägen. Ob eine Brustverkleinerung sich positiv auf orthopädische Beschwerden auswirkt, ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Landessozialgericht Hessen, Urt. v.

Geschiedenen-Witwenrente entfällt bei Ehescheidung nach dem 01.07.1977

Eine Witwe, deren Ehe nach dem 01. Juli 1977 geschieden wurde, hat keinen Anspruch auf die sogenannte Geschiedenen-Witwenrente. Der Wegfall der Geschiedenen-Witwenrente durch den zum 01.07.1977 (Stichtag) eingeführten Versorgungsausgleich kompensiert, vgl. Witwenrente-WitwerrenteSozialgericht Düsseldorf v. 27.10.2008, Az.: S 26 R 208/07

Hartz IV: Kosten der Unterkunft (KdU) BSG v. 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06 R

Die Angemessenheit der KdU richtet sich nach dem Produkt aus der abstrakt angemessenen Größe der Wohnung und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins je qm. Für eine allein stehende Person ist eine Wohnungsgröße von 50 qm als angemessen anzusehen. Es kommt nicht darauf an, dass sie mit einer weiteren Person in einer Wohnung zusammen lebt.

Bundessozialgericht, Urt. v. 18.06.2008, Az.: B 14/11b AS 61/06 R

Arbeitslosengeld - Sperrzeit

Ein Arbeitnehmer, dem fristlos gekündigt wird, weil er eine Woche später als vereinbart aus dem Urlaub zurückkehrt, muß hinsichtlich seines Arbeitslosengeldanspruchs eine 12-wöchige Sperrzeit hinnehmen. Der Arbeitnehmer hatte aus dem Urlaub in Thailand eine Postkarte mit folgendem Inhalt an seinen Betrieb geschickt: "Hallo! Die besten Grüße an Familie L. und die Belegschaft senden euch K. und W.! Komme eine Woche später, bitte haben Sie, Herr L. und Herr K. , Verständnis. Bis Montag, den 1.12.2001. Gruß K.!"Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v.

Familienhafte Mitarbeit: Ehegatten-Arbeitsvertrag kann Sozialversicherungspflicht begründen

Gehen Eheleute ein Arbeitsverhältnis dergestalt ein, dass die Ehefrau das vertraglich vereinbarte Entgelt per Überweisung auf ihr eigenes Bankkonto erhält, und verbucht der Ehemann diese Ausgabe als Betriebsausgaben und führt er Lohsteuer ab, so spricht dies für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Ehefrau auch dann, wenn der Arbeitsvertrag „nur aus steuerlichen Gründen“ abgeschlossen wurde. Im entschiedenen Fall hatte die Ehefrau zeitweise sogar Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bezogen.

Anrechnung der Praxisgebühr auf den Vergütungsanspruch des Arztes

Beruht eine unzutreffende Anrechnung der "Praxisgebühr" auf den Vergütungsanspruch eines Arztes nicht auf unvermeidbaren technischen Fehlern, sondern auf Eingabefehlern, so fällt in den Risikobereich des Arztes. Ist die eingereichte Abrechnung nicht von vornherein erkennbar objektiv unzutreffend, so kann die Abrechnung in Bezug auf die Folgen einer verspäteten Einreichung auch nicht einer Nicht-Abrechnung gleichgestellt werden.
Landessozialgericht Hessen, Urt. v. 24.09.2008, Az.: L 4 KA 43/07

Keine Versorgungsehe bei ernsthafter Heiratsabsicht

Eine Versorgungsehe, die die Hinterbliebenenrente ausschließt, liegt nicht vor, wenn die Ehe zwar nicht länger als ein Jahr bestanden hat, aber bereits seit vielen Jahren die Heiratsabsicht bestand und durch wiederholte neue Heiratsanfragen erneuert wurde. Hieraus ist zu schließen, dass eine Versorgungsabsicht für den Heiratsentschluss des verstorbenen Versicherten nicht von überwiegender Bedeutung war.
Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urt.v.19.08.2008, Az.: L 7 R 187/07

Existenzgründungszuschuss für selbständige Tätigkeit im Ausland

Beendet ein Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit, indem er in Luxemburg eine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufnimmt und zugleich seinen deutschen Wohnsitz beibehält (sog. "Grenzpendler"), so besteht trotzdem ein Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss in Deutschland. Das im Sozialrecht geltende Territorialitätsprinzip steht der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Luxemburg nicht entgegen. Nach Wortlaut, Sinn und Zweck ist die Förderung nicht auf eine Inlandstätigkeit beschränkt.

Krankengeld: Künstler und Publizisten nach Künstlersozialversicherungsgesetz weitergehend geschützt als andere Selbstständige

Ein freiberuflicher Redakteur und Fotojournalist hat erfolgreich eine Krankenversicherung verklagt, sein Krankengeld aus dem (höheren) Arbeitseinkommen zu berechnen, das auf der Beitragsbemessung für die letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit beruhte. Die Krankenkasse hatte die Krankengeldhöhe hingegen nur auf der Grundlage des letzten ergangenen Einkommensteuerbescheides bestimmt. Sie war der Ansicht, der vom Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) erfasste Personenkreis sei eine Untergruppierung der Selbstständigen.

Wohnungswechsel

Will ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) die Wohnung wechseln, so soll er nach dem Gesetz vor Abschluss des neuen Mietvertrages die Zusicherung der Behörde (Jobcenter bzw. ARGE) einholen. Tut er dies nicht, so kann die Bewilligung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) aufgehoben werden, wenn der Wohnungswechsel unangemessen und der Hilfeempfänger diesbezüglich grob fahrlässig war. Ein ungenehmigter Wohnungswechsel führt allerdings nicht automatisch zur Aufhebung der Bewilligung der KdU.

Rettungssanitäter - Arbeitslosigkeit - Kurzzeitgrenze

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer beschäftigungslos ist. Als beschäftigungslos gilt nach der gesetzlichen Regelung auch, wer nur einer weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung nachgeht (Kurzzeitgrenze), wobei gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer unberücksichtigt bleiben. Wird eine mehr als nur kurzzeitige Beschäftigung aufgenommen und dies der Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt, so entfällt die Wirkung der Arbeitslosmeldung und damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch in einer weiteren (vgl. auch BSG v.

Arbeitslosigkeit - 15-Stunden-Grenze

Arbeitslosigkeit und damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld setzen voraus, dass der Arbeitnehmer beschäftigungslos ist. Als beschäftigungslos gilt nach der gesetzlichen Regelung auch, wer nur einer weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung nachgeht (Kurzzeitgrenze), wobei gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer unberücksichtigt bleiben. Ob eine Beschäftigung weniger als 15 Std wöchentlich umfasst, ist zunächst den vertraglichen Vereinbarungen über die wöchentliche Arbeitszeit zu entnehmen.

Diskjockey nicht in Künstlersozialversicherung versichert

Ein Diskjockey, der sein Einkommen erzielt, indem er er lediglich ein Musikprogramm zusammenstellt und weitestgehend unverändert abspielt, geht schwerpunktmäßig einer manuell-technischen Tätigkeit nach und ist nicht eigenschöpferisch-gestalterisch und somit nicht künstlerisch tätig. Er unterfällt dann nicht der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung. Dies gilt auch, wenn die Musiktitel durch tontechnische Effekte geringfügig verändert werden. Nur eine geringe kreative Komponente reicht für die Annahme eines Schaffens oder Ausübens von Musik nicht aus.

Kur: Kostenerstattung bei unrechtmäßiger Verweigerung

Hat die gesetzliche Krankenversicherung eine Kur zu Unrecht verweigert, so muß sie die Kosten erstatten, die für die trotz Ablehnung angetretene Kur entstanden sind. An die Stelle des Sachleistungsanspruchs tritt dann ein Anspruch auf Kostenerstattung. Eine Kur wurde dann zu unrecht verweigert, wenn die ärztlichen Befundberichte und Stellungnahmen ergeben, dass durch die Rehabilitationsmaßnahme (Kur) eine Minderung der Beschwerden des chronisch erkrankten Betroffenen eingetreten wäre und damit eine drohende Pflegebedürftigkeit hätte aufgeschoben werden können.

Krankenversicherung auch bei unberechtigtem Alg II-Bezug

Wird Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ganz oder teilweise zu Unrecht bezogen, so bleibt die Vorversicherung für die Krankenkasse gleichwohl erfüllt. Mit Erlass des Hartz-IV-Leistungen bewilligenden Bescheids steht für den gesamten Bewilligungszeitraum fest, dass auch die Krankenversicherung des Arbeitslosen besteht.
Bundessozialgericht, Urt. v. 24.06.2008, Az.: B 12 KR 19/07 R

Unfall bei Einweisung für Tätigkeit in Transportunternehmen

Erleidet jemand als Beifahrer eines Kleintransporters einen Verkehrsunfall, so kann dieses Ereignis als Arbeitsunfall im Rahmen einer Beschäftigung in dem Transportunternehmen anerkannt werden, wenn die Fahrt nicht im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Probearbeitstages zur Erlangung des Arbeitsplatzes erfolgt ist. Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall können sein, dass das Transportunternehmen dringend einen Fahrer gesucht hat und am Unfalltag ein bestimmter Treffpunkt vor Fahrtbeginn vereinbart wurde.

Erwerbsminderung bei Notwendigkeit mehrfacher Pausen

Ist der Betroffene aufgrund der Notwendigkeit mehrfacher täglicher Pausen von jeweils 30 Minuten weder in der Lage, seinen bisherigen Beruf des Mess- und Regeltechnikers noch Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes unter betriebsüblichen Bedingungen zu verrichten, ist von einem verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen. Es besteht dann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Bayerisches Landessozialgericht, Ur. v. 23.04.08, Az.: L 19 R 784/06

Selbständiger Fitnesstrainer - Rentenversicherung

Ein selbstständiger Fitnesstrainer, der für verschiedene Auftraggeber in deren Fitnessstudios tätig ist und keinen Arbeitnehmer beschäftigt, ist rentenversicherungspflichtig. Auch ein selbstständig tätiger Lehrer ist rentenversicherungspflichtig, wenn er keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Vermittelt ein Fitnesstrainer sein Sachwissen, übt er eine Lehrertätigkeit aus.

Kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei Vermögen in Höhe von ca. DM 167.000

Ein auf falschen Angaben beruhender Antrag auf Arbeitslosenhilfe kann auch nachträglich trotz des Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe begründen, wenn der Antragsteller nicht bedürftig ist. Er kann sich dann auch nicht nachträglich auf besonderen Vertrauensschutz berufen.Bundessozialgericht, Urt. v. 29.05.08, Az. B 11a/7a AL 74/06 R

Impfschaden bei Schluckimpfung gegen Polio (OVP-Imfpung)

Der im Jahre 1978 geborene Kläger wurde am 15.12.1998 von einem praktischen Arzt mit einem oralen Impfstoff gegen Polio (OPV) geimpft. Zu diesem Zeitpunkt war die Impfung gegen Poliomyelitis als solche, die früher übliche OPV-Impfung (Schluckimpfung), nicht mehr öffentlich empfohlen. Wegen Gesundheitsstörungen, die er auf die Impfung zurückführt, beantragte der Kläger Impfschadensversorgung.

Gelomyrtol forte: Krankenkasse muss Kosten nicht erstatten

Der 1934 geborene Kläger leidet an einer chronischen Emphysembronchitis. Sein behandelnder Arzt, Vertragsarzt Dr. B., verordnete ihm deswegen seit 1983 regelmäßig das Fertigarzneimittel "Gelomyrtol forte". Weil es nicht verschreibungspflichtig ist und auch nicht in in den Ausnahmen der Arzneimittel-Richtlinie (AMRL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) aufgeführt wird, verordnete Vertragsarzt Dr. B.

Zweitausbildung: Kein Anspruch auf Hartz IV

Die Klägerin war gelernte Bürokauffrau. Sie war in diesem Beruf nach Abschluss ihrer Ausbildung ein Jahr lang tätig und bezog anschließend Arbeitslosengeld. Sodann nahm sie eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten auf.

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass die Frau keinen Anspruch auf (ergänzende) Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) hat.

Künstlersozialversicherung: Entgelte für Entwicklung einer Ballettdarbietung in Moskau

Entgelte für die Entwicklung einer neuen Darbietung des Russischen Nationalballetts in Moskau sind in die Bemessungsgrundlage zur Künstlersozialabgabe auf Honorare für künstlerische Leistungen einzubeziehen, wenn es sich hierbei um Entgelte für künstlerische Leistungen handelt, deren Verwertung in Deutschland nicht ausgeschlossen ist. Entgelte für Auftritte in Italien unterliegen dagegen aufgrund des fehlenden Bezugs zu einer Verwertung der künstlerischen Leistungen in Deutschland nicht der Künstlersozialabgabepflicht. Bundessozialgericht, Urt. v. 18.09.2008, Az.

Feststellung der Erhöhung des Grades der Behinderung

Nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB IX hat der behinderte Mensch Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen Grades der Behinderung GdB, unabhängig davon, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert. Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts vom 24.4.2008, B 9/9a SB 8/06 R.

Hartz IV bei BAföG-förderungsfähiger Ausbildung

Bei Absolvierung einer Ausbildung, die nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig ist, sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") zwar grundsätzlich ausgeschlossen. In bestimmten Ausnahmefällen können aber gleichwohl ausnahmsweise Leistungen bewilligt werden, zumindest darlehensweise. Dies gilt etwa dann, wenn sich der Hilfebedürftige in der akuten Examensphase befindet und ein Abbruch der Ausbildung kurz vor dem Abschluss nach langjährigem Studium unverhältnismäßig wäre.

Dynamic GPS-Soft-Orthese: Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Dynamic GPS-Soft-Orthese ist als ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich einzustufen, welches die Grundfunktionen leistet, welche auch herkömmlichen Orthesen eigen sind. Da es sich nicht um ein Hilfsmittel zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken handelt, ist nicht erforderlich, dass die Zweckmäßigkeit, nach den Maßstäben der Vorschriften über die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden festgestellt wird. Daher hat das Hessische Landessozialgericht einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse für Dynamic GPS-Soft-Orthesen bestätigt.

Unfallrente nach ungeklärtem Überfall

Der Kläger war in einer Vereinsgaststätte bei einer Tanzveranstaltung als Aushilfskellner tätig. Zwei maskierte Männer betraten das Lokal, feuerten in Richtung Schanktisch und trafen den Kläger. Geld forderten sie nicht. Der Kläger erlitt eine Querschnittslähmung. Täter und Tatmotiv konnten nicht ermittelt werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung der Verletzungsfolgen als Arbeitsunfall ab, weil mehr für ein persönliches Motiv als für einen Raubüberfall spräche.

Gegenüber Firmennachfolger besteht kein Anspruch auf Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen

Ein Sozialversicherungsträger kann einen Firmennachfolger (im entschiedenen Fall war Umfirmierung im Handelsregister sowie Neuvergabe einer Betriebsnummer sowie einer Arbeitgeberkontonummer bei der AOK erfolgt) nicht auf Nachzahlung für zu niedrig bzw. gar nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen. Hierfür existiert keine Rechtsgrundlage. Eine Regelung zum Forderungsübergang für öffentlich-rechtliche Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung fehlt.

LSG Rheinland-Pfalz, vom 13.08.2008, Az. L 4 R 366/07

Alg II darf versagt werden, wenn Hilfeempfänger keine Kontoauszüge vorlegt

Das JobCenter bzw. die ARGE ist berechtigt, einem Leistungsempfänger Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung zu versagen, wenn dieser sich prinzipiell weigert, Kontoauszüge vorzulegen. Eine Vorlage von Kontoauszügen und einer Kontenübersicht ist erforderlich, um die Anspruchsvoraussetzungen der Grundsicherungsleistungen zu ermitteln und zu überprüfen. Auch bei Folgeanträgen kann eine solche Vorlage gefordert werden. Insofern ist eine Datenerhebung in diesem Rahmen zulässig und wird nicht durch datenschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt.

Prozeßkostenhilfe: Antragsteller kann unterbliebene Mitwirkung nachholen

Übermittelt der Prozeßkostenhilfe (PKH) Beantragende trotz mehrmaliger Aufforderung zunächst nur eine einzelne Seite aus dem Leistungsbescheid an das Gericht, so kann ihm deshalb die PKH versagt werden, auch wenn ihm ein Anspruch wegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eigentlich zustehen würde. Die unterbliebene Mitwirkung (Übersendung der vollständigen Unterlagen) kann allerdings anspruchsbegründend nachgeholt werden, und zwar auch noch im Rahmen der gegen die Versagung des PKH gerichteten Beschwerde,

Ehemals Montanbeschäftigte können ungekürzte Altersrente beziehen

Wer aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden ist, kann eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne oder mit geringeren Rentenabschlägen erhalten. Der Verlust des Arbeitsplatzes muss allerdings aufgrund einer vor dem 14. Februar 1996 durch die Europäische Gemeinschaft bzw. Union genehmigten Stilllegungsmaßnahme erfolgt sein. Es kommt entscheidend darauf an, daß das Beschäftigungsverhältnis nicht aus anderen Gründen, etwa personenbedingt, beendet wurde.

Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen darf nicht als Einkommen angerechnet werden

Erhält ein behinderter Mensch Ausbildungsgeld, darf dieses nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden. Mit dem Ausbildungsgeld wird dem behinderten Menschen ein fester Geldbetrag nach Art eines Taschengeldes für kleinere Ausgaben zur Verfügung gestellt, das nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts dient. Eine für die Einkommensanrechnung erforderliche „Zweckidentität“ ist daher nicht gegeben.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2008, Az. L 23 SO 269/06

Hartz IV - Hilfebedürftigkeit trotz Vermögens

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat nicht, wer seinen Lebensunterhalt aus dem eigenen Vermögen sichern kann, es sei denn, die Vermögensverwertung würde eine besondere Härte bedeuten.
Eine besondere Härte liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger kurz vor dem Rentenalter seine Ersparnisse für die Altersvorsorge einsetzen muss, obwohl seine Rentenversicherung Lücken wegen selbstständiger Tätigkeit aufweist.
Bundessozialgericht, Urteil vom 15.04.2008, Az. B 14 AS 27/07 R

Familienbetrieb - Anspruch auf Feststellung der Rentenversicherungspflicht

Ein in der Schreinerei seines Bruders Beschäftigter hat einen Anspruch auf Feststellung seiner Rentenversicherungspflicht. Voraussetzung ist allein das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. An der erforderlichen Abhängigkeit fehlt es nicht schon deshalb, daß ein Abhänigkeitsverhältnis unter Familienangehörigen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb ein Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird. Sozialgericht Landshut, Urteil vom 25.07.2008, Az. S 1 KR 93/07

Kein Arbeitsunfall, wenn vorbestehende Herzkrankheit todesursächlich

Die Witwe eines Unfallversicherten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Versicherte während der Arbeit an einer schweren und vorbestehenden Herzerkrankung gestorben ist. Der Gesundheitsschaden (bzw. Tod) wurde dann nicht durch die betriebliche Tätigkeit herbeigeführt, sodaß kein Arbeitsunfall vorliegt.

Landessozialgericht Thüringen, Beschl. v. 29.07.2008, Az. L 3 U 1057/07

Hartz IV: Eilverfahren Sozialgericht

Ein Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) hat einen Anspruch darauf, den Erhalt höherer Leistungen im Wege eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens durchzusetzen, wenn dies zur Abwendung einer existenziellen Notlage erforderlich ist.

Wird allerdings nur eine geringfügige Regelleistungserhöhung von 8,00 EUR monatlich und eine Heizkostennachzahlung von 15,00 EUR eingefordert, so ist mangels Notlage das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache zumutbar.

Landessozialgericht Thüringen, Beschl. v. 20.06.2008, Az.: L 9 AS 1/08 ER

Keine Versorgungsehe, wenn schwer kranker Ehepartner an Akutererignis stirbt

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, daß die Vermutung einer Versorgungsehe (vgl. auch Witwen- und Witwerrente) auch dann widerlegt ist, wenn der an sich schon schwer erkrankte Ehepartner an einem Akutereignis stirbt, das bis 24 Stunden vor dem Tode – auch im Hinblick auf die Todesfolge – nicht vorhersehbar war.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.07.2008, Az. L 8 R 583/08

Arbeitsvermittler darf selbst erdachte Abkürzungen verwenden

Verwendet ein Arbeitsvermittler bei einem Beratungsvermerk in der Verwaltungsakte selbst erdachte Abkürzungen (z.B: „PSK“), so besteht kein Anspruch des Arbeitsuchenden auf Löschung dieser Abkürzung und Verwendung allgemeingültiger Abkürzungen. Eine hierauf gerichtete Klage ist mangels Beschwer unzulässig. Die Verwendung von Abkürzungen ist eine rein verwaltungsinterne Handhabung, die rechtliche Interessen des Arbeitsuchenden nicht tangiert.

Landessozialgericht Thüringen, Beschl. v. 11.06.2008, Az. L 10 AL 532/07

Künstlersozialversicherung - Falschangaben und Folgen

Bei der Gewährung des Beitragszuschusses durch die Künstlersozialkasse ist der Berechtigte zweimal zur Mitwirkung verpflichtet: Zum einen hat er für das kommende Jahr die voraussichtliche Höhe seines Einkommens bekannt zu geben, damit der Beitragszuschuß berechnet werden kann. Zum anderen ist er verpflichtet, die Höhe der tatsächlich erzielten Einkünfte nachzuweisen, damit der endgültige Zuschuß berechnet werden kann.

Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrente rechtmäßig

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in heutiger (14.08.08) mündlicher Verhandlung bestätigt, daß die Praxis der Rentenversicheruntsträger,  bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, einen Abschlag vorzunehmen, rechtmäßig ist. Dasselbe gilt auch für Hinterbliebenenrenten, die wegen eines vor dem 60. Lebensjahr eingetretenen Todes gezahlt werden. Damit besteht bei den Senaten des Bundessozialgerichts zur Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit solcher Rentenabschläge wieder eine einheitliche Auffassung. Die im Urteil 4.

Kosten der Unterkunft werden bei ungenehmigtem Wohnungswechsel nicht automatisch gestrichen

Wechselt ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) ohne Zustimmung der Behörde die Wohnung, so kann die Bewilligung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) aufgehoben werden, wenn der Wohnungswechsel unangemessen und der Hilfeempfänger diesbezüglich grob fahrlässig war.

Alg II trotz Barabfindung von 30.000 EURO

Eine Person, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Hartz IV) beantragt, kann auch dann als hilfebedürftig anzusehen sein, wenn sie vor Antragstellung eine Barabfindung in Höhe von über 30.000,00 EUR erhalten hat. Zumindest gilt dies dann, wenn die erhaltene Summe zur Schuldentilgung verwendet wurde, weil sich der Antragsteller in desaströsen finanziellen Verhältnissen befunden hat.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 26.06.2008, Az.: L 5 B 1097/08 AS ER

Privater Zuschuss für Autokauf kein Einkommen

Ein Hilfeempfänger von SGB-II-Leistungen (Hartz IV), der von seinem Bruder eine Geldzahlung zum Kauf eines Gebrauchtwagens erhält, muß sich diese Zahlung nicht als regelsatzminderndes Einkommen anrechnen lassen. Es liegt vielmehr eine zweckbestimmte Einnahme – Zuwendung durch private Dritte – vor. Der Zweck dieser Einnahme unterscheidet sich grundsätzlich von SGB-II-Leistungen. da diese nicht derart bemessen sind, dass sie einen Kfz-Erwerb ermöglichen.

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2008, Az. L 14 B 648/08 AS ER

Krankengeld für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Werden hauptberuflich Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, arbeitsunfähig, so entsteht über die Höhe des Krankengeldes immer wieder Streit: Die Ermittlung des zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfänigkeit (AU) tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens gestaltet sich äußerst schwierig und führt zu falschen Ergbnissen.

Indessen hat das Bundessozialgericht bereits in seinem Urteil vom 14.12.2006, Az. B 1 KR 11/06 R, im Interesse der Verwaltungspraktikabilität folgende Leitsätze aufgestellt:

Künstlersozialversicherung - Musiklehrer

Eine Lehrtätigkeit, die der aktiven Kunstausübung der Auszubildenden dient, unterliegt den Vorschriften des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Gegenstand der Lehrtätigkeit muss die Vermittlung praktischer oder theoretischer Kenntnisse sein, die sich auf die Fähigkeiten oder Fertigkeiten der Auszubildenden bei der Ausübung von Kunst auswirken. Hierfür reicht auch die Unterrichtung von Laien für eine laienhafte Kunstausübung aus.

Pflegebedürftige: Recht auf freie Wahl der Pflegeperson

Ein Pflegebedürftiger hat das Recht, seine Pflege selbst zu organisieren und eine Pflegeperson seiner Wahl und seines Vertrauens auszuwählen, wenn die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt ist. Es gilt der Grundsatz der Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen. Die gesetzlich geforderte Sicherstellung der Pflege „in geeigneter Weise“ ist nur schwer zu konkretisieren. Daher kann die Pflegekasse nicht automatisch die selbstorganisierte Pflegehilfe ablehnen, wenn vereinzelt Pflegemängel auftreten.

Auszubildende auch bei geringfügigem Einkommen versicherungspflichtig

Für Minijobber, also geringfügig Beschäftigten mit einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von höchstens EUR 400,00 besteht kein sozialversicherungsrechtliches Schutzbedürfnis (im konkreten Fall in der gesetzlichen Krankenversicherung). Hiervon darf der Gesetzgeber ausgehen. Die erzielten Einkünfte stellen hier nämlich in der Regel nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage dar.

Rundfunkgebührenbefreiung nur bei Ausschluss von der Teilnahme an jedweder öffentlichen Veranstaltung

Eine behinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 70 hat noch keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie „lediglich“ nicht mehr an längeren Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen kann. Voraussetzung für das Merkzeichen RF ist vielmehr ein Ausschluss von der Teilnahme an jedweder öffentlichen Veranstaltung (dazu gehören auch Messen, Museumsbesuche, Gottesdienste, Jahrmärkte, Vorträge und Open Air-Veranstaltungen).

Höhe der Krankenversicherungsbeiträge

LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 19.05.2008, L 9 B 24/08 KR ER

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pflichtversicherten. Ist die Höhe des Einkommens zweifelhaft, so darf die Krankenkasse keine fiktive Beitragsbemessung auf der Grundlage der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder geteilt durch die Anzahl der Mitglieder insgesamt vornehmen. Dies verstieße gegen den oben genannten Grundsatz

Krankenhausverpflegung ist kein SGB-II-Einkommen

Hat das Jobcenter bzw. die ARGE die Alg-II-Leistungen für den Zeitraum eines Krankenhausaufenthaltes gekürzt, so sollte man sich hiergegen rechtlich zur Wehr setzen. Die gängige Praxis der Leistungsträger, die Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts als Einkommen anzurechnen und die Regelleistung für den Aufenthaltszeitraum entsprechend (oft um rd. 35%) herabzusetzen ist rechtswidrig. Dies hat das Bundessozialgericht in einem aufsehenerregenden Urteil vom 18.6.2008 - Az.: B 14 AS 22/07 R - festgestellt.

Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen „G“ – Übergewicht – Adipositas per magna

Das Bundessozialgericht hat den Anspruch einer stark übergewichtigen Klägerin auf das Merkzeichen G bestätigt. Die aus den Gesundheitsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates folgenden Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wurden durch funktionelle Auswirkungen der Adipositas per magna so weit verstärkt, dass die der Klägerin zumutbare Wegstrecke auf – weit – unter 2 km abgesunken war.

Unfallversicherung – Vorerkrankung

Ein Unfall liegt nach gängiger Definition vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Hierbei können auch eigene Bewegungen des Verletzten einen Unfall bewirken, wenn sie in ihrem Verlauf nicht willensgesteuert sind und die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren Einwirkung ausgelöst haben.

Krankenkasse: Höhe der Beiträge

Ist die Höhe des Einkommens eines pflichtversicherten Mitglieds der Krankenkasse zweifelhaft, so darf die Krankenkasse keine fiktive Beitragsbemessung auf der Grundlage der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder geteilt durch die Anzahl der Mitglieder insgesamt vornehmen. Dies ist nicht mit dem Grundsatz vereinbar, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragshöhe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes auszurichten ist.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.05.2008, Az.: L 9 B 24/08 KR ER

Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - frühzeitiger Rentenbeginn trotz Fristversäumnis

Weist der Träger der Rentenversicherung den Berechtigten lediglich darauf hin, dass er auf Antrag eine Regelaltersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten kann, weist er aber nicht zugleich auch auf die Antragsfrist und die Folgen einer Fristversäumnis hin, so verletzt der Versicherungsträger seine Beratungspflicht. Es kommt dann ein ein früherer Rentenbeginn trotz Fristversäumnis in Betracht. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2008, Az.: L 27 R 11/05Vgl. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Erwerbsminderung Verweisungstätigkeit - konkrete Benennung bei Leistungseinschränkung

Kann der Versicherte körperlich leichte Tätigkeiten mit qualitativen Einschränkungen noch vollschichtig verrichten, liegt aber zugleich beim Versicherten eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vor, so ist für die Beurteilung des Vorliegens einer vollen Erwerbsminderung eine konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderlich.

Selbständiger Visagist - keine Rentenversicherungspflicht

Selbständige sind müssen nur dann Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Ist jemand als als selbständiger Visagist und Einzelhändler mit Kosmetikprodukten, tätig, so besteht kein Hinweis darauf, dass er diese Kriterien erfüllt. Bloße Vermutungen, die auf nur einen Auftraggeber hinweisen, reichen für eine Rentenversicherungspflicht nicht aus. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.02.2008, Az. L 22 R 1780/06

Entschädigungsrecht - Opferentschädigung

Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sind (nur) dann zu versagen, wenn der Geschädigte die Schädigung selbst verursacht hat.Wird eine Person Opfer einer Freiheitsberaubung und flüchtet mangels Alternativen aus dem Fenster im dritten Obergeschoss, so kann eine Opferentschädigung für die bei dem Sturz erlittenen Schäden nicht wegen grob vernunftwidrigen Verhaltens versagt werden. Wesentlich für das (panische) Verhalten des Opfers ist die Freiheitsberaubung. Die entstandene Panik ist auf die Freiheitsberaubung zurückzuführen.

Sperrzeit bei mangelhafter Aufklärung über Meldepflicht

Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Ist der Zeitraum zwischen Kenntnisnahme und Beendigung kürzer als drei Monate, so muß die Meldung innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht, unterliegt der Arbeitslosengeldbezug einer Sperrzeit.

Arbeitsunfall bei Betriebsfeier

Unfälle, die auf einer Betriebsfeier geschehen - z.B. ein Treppensturz auf dem Weg zur Toilette - können Arbeitsunfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sein. Ist die Betriebsfeier allerdings beendet und feiern Gäste privat weiter, so entfällt der Versicherungsschutz. Von einer nur noch privaten Festlichkeit ist jedenfalls dann auszugehen, wenn alle Gäste bis auf zwei die Feier verlassen haben und diese zwei sich mit dem Pächterehepaar zusammensetzen, und den Abend "ausklingen" lassen.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 26.02.2008, Az. L 3 U 71/06

Selbständige Betreiberin eines Kamps-Backshops ist rentenversicherungspflichtig

Schließt eine Backwarenkette mit einer selbstständigen Kauffrau einen „Partner- und Systemvertrag“, wonach der Kauffrau ein schlüsselfertig eingerichteter Backshop überlassen wird, dessen Mieter die Backwarenkette ist, und sie vertraglich verpflichtet ist, alle Backwaren von der Backwarenkette zu beziehen, so ist die Kauffrau rentenversicherungspflichtig. Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Durch die Bindung an nur einen Auftraggeber bleibt ihr kein nennenswerter unternehmerischer Spielraum. 

Erwerbsminderung - Schwierigkeiten bei Arbeitsplatzsuche wegen Leistungseinschränkung

Eine rechtlich beachtliche Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Ergibt ein Sachverständigengutachten, dass ein Arbeitnehmer in der Lage ist, vollschichtig jedenfalls körperlich leichte Arbeiten im Wechsel zwischen Gehen, Stehen und Sitzen zu verrichten, wobei lediglich Arbeiten zu vermeiden sind, die mit Zwangshaltungen des Rumpfes bzw.

Heimkehrerentschädigung Ost – Entschädigung für ehemalige Kriegsgefangene im Beitrittsgebiet

Ehemalige Kriegsgefangene, die nach dem 31.12.1946 in das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) entlassen worden sind, können schon ab dem 01. Juli 2008 eine einmalige Entschädigung erhalten. Der im Heimkehrerentschädigungsgesetz ursprünglich vorgesehene Termin (01. Januar 2009) wurde durch Änderungsgesetz vorgezogen. Die Entschädigung beträgt: für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948   500 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950 1.000 Euro für die Entlassungsjahrgänge ab 1951 1.500 Euro Anträge können bis zum 30.

Reisekostenrücktrittsversicherung Stornierung der Reise bei Erkrankung

Den Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag (Schadensminderungspflicht) entspricht es, dass der Versicherte die Reise bei Reiseunfähigkeit storniert. Wer dies in Erwartung einer rechtzeitigen Genesung unterlassen will, sollte beachten, dass das Risiko einer rechtzeitigen Wiedergenesung bis zum geplanten Reiseantritt bei einer einmal eingetretenen schweren Erkrankung der Versicherte trägt.

Heimkehrerentschädigung Ost

Einmalige Entschädigung ab 01.07.2008

Ehemalige Kriegsgefangene, die nach dem 31.12.1946 in das Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) entlassen worden sind, können ab dem 01. Juli 2008 eine einmalige Entschädigung erhalten. Die Entschädigung beträgt:

für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948

  500 Euro

für die Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950

1.000 Euro

für die Entlassungsjahrgänge ab 1951

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen ist, haben gegenüber der Straßenverkehrsbehörde einen Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung, die das Parken auf Behindertenparkplätzen sowie in bestimmten parkbeschränkten Bereichen (etwa im eingeschränkten Halteverbot) erlaubt. Zudem kann die Bereitstellung eines persönlichen Behindertenparkplatzes, z.B. vor der Wohnung bzw. der Arbeitsstelle, beantragt werden. Hierauf besteht allerdings kein unbedingter Rechtsanspruch.

Kraftfahrzeughilfe als Rehabilitationsleistung

In der gesetzlichen Renten- sowie Unfallversicherung wird Kraftfahrzeughilfe gewährt, wenn der Versicherte nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Die Kfz-Hilfe umfaßt Zuschüsse zur Beschaffung eines Kfz, die Zahlung behinderungsbedingt erforderlicher Zusatzausstattungen sowie Leistungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. Anstelle des Anschaffungs-Zuschusses können auch die Beförderungskosten geleistet werden.

Wohnungshilfe bei unfallbedingter Behinderung

Bei Behinderungen, die auf einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit beruhen, wird vom Unfallversicherungsträger Wohnungshilfe erbracht, wenn infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur für eine vorübergehende Zeit behindertengerechter Wohnraum erforderlich ist. Anspruch auf Wohnungshilfe besteht auch dann, wenn der Versicherte seinen Arbeitsplatz von seiner bisherigen Wohnung nur unter unzumutbaren Erschwernissen erreicht werden kann.

Umbaumaßnahmen bei Pflegebedürftigkeit

Bei Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe I) können die Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren. Hierzu gehören insbesondere Neu- bzw. Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterung, Sanitärinstallation), wenn hierdurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird bzw. eine selbständige Lebensführung ermöglicht wird. Der Zuschuß wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann auch noch gestellt werden, wenn der Versicherte die Maßnahme zuvor bereits selbst durchgeführt hat.

Unfallversicherung – Vorerkrankung

Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei können auch eigene Bewegungen des Verletzten Unfälle bewirken, wenn sie in ihrem Verlauf nicht willensgesteuert sind und die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren Einwirkung ausgelöst haben. Auch wenn eine jahrelange Vorerkrankung des Versicherten in Betracht kommt, ist ein Leistungsanspruch gegen die Versicherung nicht ausgeschlossen.

Pflegereform zum 1. Juli 2008

Die Reform der Pflegeversicherung bringt ab dem 1. Juli 2008 zahlreiche Änderungen und Verbesserungen mit sich. Insbesondere werden die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld und die stationären Leistungen bis zum Jahr 2012 schrittweise angehoben. Bei Demenz sollen die ambulanten Leistungen erheblich steigen. Leistungen können nunmehr auch von Menschen beantragt werden, die keine Pflegestufe haben (sog. „Pflegestufe 0“). Verbessert wird auch die Demenzbetreuung in Pflegeheimen.

Ersatzzeiten in der Rentenversicherung

Rentenrechtliche Ersatzzeiten unterliegen den normalen Anforderungen des Voll- und Strengbeweises. Eine bloße Glaubhaftmachung durch den Rentenantragsteller reicht nicht aus. Eine eidesstattliche Versicherung des Rentenantragstellers, es habe Militärdienst, Kriegsgefangenschaft sowie Reichsarbeitsdienst vorgelegen, wirkt daher bei der Berücksichtigung im Rahmen der Regelaltersrente nicht anspruchsbegründend.

Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 18.03.2008, Az.: L 6 R 356/06

Nothelfer sind unfallversichert

Erleidet man einen Unfall, so sollte man stets bedenken, daß Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen können. Dies macht ein neulich durch das BSG (Urt. v. 18.03.2008, B 2 U 12/07 R) entschiedener Fall deutlich: Der Kläger, der als Schreiner abhängig beschäftigt war, befuhr am Unfalltag in Begleitung eines Praktikanten die Autobahn von einer Baustelle zur Betriebsstätte seines Arbeitgebers. An dem Pkw platzte ein Hinterreifen. Das Fahrzeug schleuderte gegen die Leitplanke und blieb in Fahrtrichtung auf der rechten Standspur liegen.

Feststellung des Grades der Behinderung

Anspruch besteht unabhängig von unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteilen

Nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB IX hat der Behinderte Mensch Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen Grades der Behinderung (GdB), unabhängig davon, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert. So lautet der Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts vom 24.4.2008, B 9/9a SB 8/06 R.

Unfallversicherung Invaliditätszusatzversorgung bei angeborener Krankheit - Ausschlussklausel unwirksam

Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam. Dies ist der Leitsatz des vielversprechenden Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2007, Az. IV ZR 252/06. Der Schutz der meisten Kinderinvaliditätsversicherungen wird hierdurch deutlich verbessert, vgl. auch den Artikel der Stifung Warentest.

Niederlassungsfreiheit in der EG - Sozialversicherungsbeiträge

Zur Sozialversicherungspflicht der Mitglieder von Organen ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland. Nach deutschem Sozialversicherungsrecht sind Vorstandsmitglieder einer deutschen Aktiengesellschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Immer wieder ist streitig, ob und inwieweit die im EG-Vertrag (Art. 43 u. 48) gewährleistete Niederlassungsfreiheit eine Gleichstellung der in Deutschland beschäftigten Mitglieder von Organen ausländischer Kapitalgesellschaften gebietet.

Eigenbaunachweis bei Bauvorhaben

Führt ein Bauherr Bauarbeiten (mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften) selbst aus, so ist der Bauherr "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbei-ten" (Eigenbauunternehmer) und hat gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft, die Verpflichtungen eines Unternehmers.

Profisportler als Werbespotdarsteller Künstler?

Die Profiboxer Vitali und Wladimir Klitschko traten aufgrund von Vermarktungsverträgen in verschiedenen Fernsehwerbespots auf, in denen sie für Papiertaschentücher und Kindersnacks warben. Die Künstlersozialkasse (KSK, vgl. den Artikel Künstlersozialversicherung) erachtete die Mitwirkung der Brüder an solchen Werbespots als selbstständige Tätigkeit im Bereich der darstellenden Kunst, weil es sich um nach einem Drehbuch gestaltete Szenen handele, in denen die Profisportler als Darsteller aufträten.

Arbeitsunfall Beweislast

Verunglückt ein Versicherter unter ungeklärten Umständen an seinem Arbeitsplatz, wo er zuletzt eine betriebliche Arbeit verrichtet hatte, so entfällt der Unfallversicherungsschutz nur dann, wenn durch den Unfallversicherungsträger bewiesen wird, dass der Verunglückte die versicherte Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt für eine private Tätigkeit unterbrochen oder beendet hatte.
In diesem Sinne entschied das Bundessozialgericht durch Urteil vom 4. September 2007 – B 2 U 28/06 R – in folgendem Fall:

Rentenbeginn - Rentenantrag

Für den Beginn der Rente (aus eigener Versicherung) gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung folgendes: Eine Rente wird ab dem Kalendermonat geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rentenversicherung erfüllt sind. Der Rentenantrag muß allerdings spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Kalendermonats beantragt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (Dreimonats-Frist).
Erfolgt der Rentenantrag erst später, so wird die Rente erst ab dem Monat geleistet, in dem der Rentenantrag erfolgt ist.