Prostatakrebs Schwerbehinderung Aberkennung und Herabstufung
Veröffentlicht am 28. September 2020 - 8:55Bei Prostatakrebs wird durch das Versorgungsamt auf Antrag eine Schwerbehinderung festgestellt, zumindest über die Dauer einer Heilungsbewährung. Der Zeitraum der Heilungsbewährung beträgt mindestens 2 Jahre. Ab einem Tumorstadium (zum Zeitpunkt der Entfernung) von mindestens T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0, beträgt die Heilungsbewährung 5 Jahre.
Versorgungsämter nehmen den vermeintlichen "Ablauf" von "Heilungsbewährungsfristen" oftmals zum Anlass, die Schwerbehinderung wieder abzuerkennen oder herabzustufen.