Eingliederungsvereinbarung - Sanktion bei Nichtantritt einer Eingliederungsmaßnahme

Arbeitslosengeld II Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg vertritt in einer bemerkenswerten Entscheidung (Urteil v. 18.02.2009 - L 3 AS 3530/08) die Auffassung, dass die Verletzung von Obliegenheiten aus einer Eingliederungsvereinbarung nur nach § 31 Abs. 1 SGB II sanktioniert werden kann; diese Vorschrift erfasst nicht den bloßen Nichtantritt einer Eingliederungsmaßnahme. § 31 Abs. 4 Nr. 3b SGB II stellt nach Auffassung des Gerichts gegenüber § 31 Abs. 1 SGB II keinen Auffangtatbestand dar, sondern erfasst nur Obliegenheitsverletzungen, die zeitlich dem Bezug von Alg II vorgelagert sind. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das Gericht die Revision zugelassen. Die Darstellung ist verkürzt und kann eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.