Rehabilitation

Ich vertrete Sie in allen rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten. 

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten nach dem SGB IX Leistungen, welche die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. 

Die gesetzlich vorgesehenen Rehabilitationsleistungen sind zahlreich. Im Wesentlichen gibt es Maßnahmen der medizinischen Reha (etwa stationärer Reha-Aufenthalt, „Kur“) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben („berufliche Reha“, z.B. Umschulung, Weiterbildung, Kraftfahrzeughilfe). 

Besonders wichtige Rehabilitationsträger sind die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit. Obwohl die Zuständigkeiten gesetzlich geregelt sind, kommt es in der Praxis immer wieder zu der Situation, dass der Träger, bei dem der Reha-Antrag gestellt wurde, sich für unzuständig hält. Hier gibt es verfahrensrechtliche Vorschriften, die eine ständige zeitraubende „Weiterverweisung“ verhindern.

Im bedeutsamen Bereich der rentenversicherungsrechtlichen Reha-Leistungen gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.