Kosten bei Beauftragung eines Rechtsanwalts

Die Rechtsanwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und geringer, als die Mandanten oftmals erwarten. Im Bedarfsfall wird auf der Grundlage des RVG eine Honararvereinbarung mit Ihnen abgeschlossen.

Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis beruht unter anderem auch darauf, dass der Mandant bereits bei Mandatserteilung über die zu erwartenden Kosten informiert ist und keine unkalkulierbaren finanziellen Belastungen befürchtet. 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese, je nach Vertragsinhalt, in weitem Umfang die Anwalts- und Verfahrenskosten. Eine Zusammenarbeit erfolgt mit allen Rechtsschutzversicherungen . So können Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen rasch und unproblematisch geklärt werden. Sie haben das Recht der freien Anwaltswahl (§ 127 Versicherungsvertragsgesetz) unabhängig davon, bei welcher Rechtsschutzversicherungsgesellschaft Sie versichert sind. Stellt eine Versicherungsgesellschaft eigene Vertragsanwälte vor, so handelt es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung, die für Sie nicht bindend ist. 

Haben Sie den Rechtsweg erfolgreich beschritten, werden Ihnen die gesetzlichen Anwaltskosten durch die Gegenseite erstattet. 

Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, und auch nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichten! Es besteht dann ggf. ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.