Arbeitslosenversicherung

Ich berate und vertrete Sie in Angelegenheiten der Arbeitsförderung. 

Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Probleme treten hier auf, wenn die Arbeitsagenturen Sperrzeiten verhängen, z.B. bei vermeintlicher Arbeitsaufgabe durch Abschluss eines Abfindungsvertrages. Ebenso setze ich Ihren Anspruch auf nahtloses Arbeitslosengeld durch, wenn Sie dauerhaft erkrankt und „ausgesteuert“ sind. Auch vertrete ich Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Reha- und Teilhabeleistungen sowie auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Ich vertrete Sie selbstverständlich auch, wenn die Arbeitsagentur vermeintlich überzahlte Leistungen von Ihnen zurückfordert.