Beitragsrecht - Versicherungspflicht

Wir beraten vertreten Arbeitgeber, Selbständige und Arbeitnehmer in sämtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten im Bereich der (Sozial-) Versicherungspflicht und des Beitragsrechts. Hier ein Überblick:

Die Frage, ob eine bestimmte Erwerbstätigkeit sozialversicherungspflichtig ist und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, hängt im Sozialversicherungsrecht wesentlich von der Status-Frage ab, ob eine abhängige Beschäftigung (dann Versicherungspflicht) oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt (dann Versicherungsfreiheit). Die Rechtsfragen und Konfliktfelder sind hier zahlreich. 

Liegt der Tätigkeit eines freien Mitarbeiters in Wirklichkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zugrunde (sog. Scheinselbständigkeit), so kann dies erhebliche Sozialversicherungsbeitragsnachforderungen zur Folge haben, an denen der Mitarbeiter meist nicht beteiligt ist. 

Fehleinschätzungen über die vermeintliche Selbständigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH sind häufig. Streitanfällig ist etwa auch der Sozialversicherungsstatus bei mitarbeitenden Gesellschaftern, familiären Arbeitsverhältnissen, Vorständen einer AG und Vereinsvorständen, Gesellschaftern und Vorständen ausländischer, in Deutschland ansässiger Gesellschaften.

Bei angestellten Freiberuflern, entsteht – gerade auch aktuell – immer wieder Streit darüber, ob diese wirksam zugunsten ihres berufsständischen Versorgungswerks von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. 

Bei privat krankenversicherten Mitarbeitern, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten, besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Pflegeversicherung.

Anlässlich der Beauftragung von Künstlern und Publizisten können (unerkannte) Künstlersozialabgabepflichten bestehen. 

Unklarheiten und drohende Beitragsnachforderungen können immer wieder dadurch vermieden werden, dass in einem Anfrageverfahren eine Entscheidung der Rentenversicherung über den sozialversicherungsrechtlichen Status des Erwerbstätigen beantragt wird (Statusfeststellungsverfahren). Durch das Betreiben eines Statusfeststellungsverfahrens sich kann der Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht mitunter verschieben. 

Selbständige sind oftmals rentenpflichtversichert, etwa selbständige Lehrer, Pflegepersonen, Handwerker, Hebammen sowie Personen, die mit ihrer selbständigen Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind. Künstler und Publizisten unterliegen ggf. der Künstlersozialversicherungspflicht

Oftmals besteht die Möglichkeit der Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge, etwa durch geringfügige oder kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs). Probleme treten hier etwa auf, wenn der „Minijobber“ (unerkannt) mehrere Minijobs ausübt.