Sozialversicherungspflicht mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH, BSG Urt. v. 19.08.2015, B 12 KR 9/14 R
Veröffentlicht am 5. Januar 2016 - 9:29Ein mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH, der nicht auch zum Geschäftsführer der GmbH bestellt ist, ist abhängig beschäftigt, selbst dann, wenn er eine Sperrminorität besitzt.