Berufsständische Versorgung

Die „verkammerten“ Freien Berufe, unter anderem Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterliegen der Pflichtversorgung in den jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken. 

Die Versorgungswerke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und dienen – als Korrelat zur gesetzlichen Rentenversicherung – der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder. 

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen. Die Leistungen richten sich nach den Satzungen des jeweiligen Versorgungswerkes. Häufig besteht ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente nur bei voller, und nicht bereits bei teilweiser Berufsunfähigkeit, was die Verwaltungs- und Klageverfahren naturgemäß nicht einfacher macht. 

Ein sehr streitanfälliger Bereich ist die (Nicht-) Befreiung angestellter Freiberufler von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 SGB VI.