Neuerungen in der Pflegeversicherung ab 1.1.2017
Veröffentlicht am 3. Januar 2017 - 18:49
Die bisherigen Pflegestufen, die sich nach dem Pflegeaufwand in Minuten richteten, sind abgeschafft. Stattdessen gibt es fünf Pflegegrade, durch die die individuelle Pflegesituation genauer erfasst werden kann. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt auf der Grundlage eines neuen "Begutachtungsinstruments".