Pflegeversicherung

Ich berate und vertrete Sie in allen pflegeversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. 

Im diesem Bereich steht praktisch meist im Streit, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Pflegestufe anzuerkennen ist. 

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt hier oftmals Gutachten, die, mit der wirklichen Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person nichts zu tun haben. Insbesondere wird der für die Pflegeleistung erforderliche Zeitaufwand zu gering bemessen. Häufig legt der MDK seiner Bemessung den Zeitaufwand einer professionellen Pflegekraft zugrunde. Dies ist schlichtweg falsch, da der gesetzliche Bewertungsmaßstab der Zeitaufwand einer nichtausgebildeten Pflegeperson ist.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unter anderem Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Kombination von Geld- und Sachleistungen bis hin zur vollstationären Pflege.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist immer wieder einschneidenden Reformen unterworfen. Erst jüngst hat der Bundestag das insbesondere auch der Versorgung von Demenzkranken Rechnung tragende 2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen, aufgrund dessen u.a. ab dem 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit 5 Pflegegraden gelten wird.