Merkzeichen G - Schwerbehinderung
Veröffentlicht am 6. August 2021 - 19:41Das Merkzeichen „G“ kann ein schwerbehinderter Mensch nach der recht sperrigen gesetzlichen Formulierung beanspruchen, wenn er infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Ursache muss eine Behinderung sein, die das Gehvermögen einschränkt.