Schwerbehinderung Feststellung auch rückwirkend möglich

BSG v. 16.02.2012, B 9 SB 1/11 R

Die Feststellung des Grades der Behinderung für Zeiten vor der Antragstellung ist möglich, wenn ein besonderes Interesse hierfür glaubhaft gemacht wird. Hierfür reicht aus, dass der Antragsteller glaubhaft macht, dass er für den betreffenden Zeitraum rückwirkend konkrete steuerrechtliche Vorteile (insbesondere Freibeträge nach § 33b EStG) tatsächlich erlangen kann, so das Bundessozialgericht in seiner praktisch sehr relevanten Entscheidung.