Fibromyalgie – Rechtsansprüche

Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Wir vertreten bundesweit zahlreiche Mandantinnen und Mandanten, die an einem Fibromyalgie-Syndrom leiden, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Renten- und Krankenversicherungsträger, die Arbeitsagentur, Versorgungsämter und gegebenenfalls Arbeitgeber. Fibromyalgie ist eine schwere chronische Erkrankung. Sie tritt häufig parallel zu anderen (insbesondere rheumatischen) Erkrankungen auf und ist mit oft dauerhaften und schweren Schmerzen in den verschiedensten körperlichen Bereichen, insbesondere in der Muskulatur, an den Sehenansätzen und Gelenken verbunden. Begleitend treten unter anderem Müdigkeit, Schlafstörungen, Morgensteifigkeit, Konzentrations- und Antriebsschwäche auf. Die Betroffenen sind erheblich in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und können ihrer Erwerbstätigkeit häufig für längere Zeit oder auch gar nicht mehr bzw. nur noch beschränkt nachgehen. Rechtlich bestehen in dieser Situation unterschiedlichste Ansprüche gegen die verschiedensten Leistungsträger. Es können unter anderem Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Krankengeldzahlung und Arbeitslosengeld, medizinische und berufliche Rehablilitation sowie die Feststellung eines schwerbehindertenrechtlichen Grades der Behinderung. Droht am Arbeitsplatz die krankheitsbedingte Kündigung, kann unter anderem ein qualifizierter Kündigungsschutz bestehen. Bei der Verwirklichung dieser Ansprüche sehen sich die Betroffenen oft erheblicher Verständnis- und Ratlosigkeit ausgesetzt. Damit die Weichen für eine effektive Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche richtig gestellt werden, ist es unbedingt notwendig, zu wissen, wie die Fibromyalgie auf Seiten der Behörden und Gerichte eingeordnet wird.