Direktversicherung Beiträge Krankenkasse: Bundesverfassungsgericht hebt BSG-Urteil auf!

BVerfG, Beschl. v. 28.09.2010, 1 BvR 1660/08

Die Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalleistungen betrieblich geschlossener Lebensversicherungsverträge ist in bestimmten Fällen verfassungswidrig, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer in die Stellung des Versicherungsnehmers eingerückt ist und die Versicherungsprämien selbst gezahlt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Kammerbeschluss vom 28.09.2010, Az.: 1 BvR 1660/08 das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.12.2007, Az.: B 12 KR 2/07 R aufgehoben, das die Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus Kapitalleistungen einer betrieblich abgeschlossenen Lebensversicherung bei teilweiser Prämienzahlung durch den Arbeitnehmer für rechtmäßig befunden hatte. Diese Entscheidung des BVerfG bedeutet einen Lichtblick.  Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die von entsprechenden Beitragsbescheiden der Krankenkassen betroffen sind. Die Verbeitragung anläßlich der Auszahlung der Kapitalleistung führt nicht selten zu Beitragsforderungen, die insgesamt im 5-stelligen Bereich liegen und in der Praxis auf die kommenden (maximal) 120 Monatsbeiträge verteilt werden.Auch Betroffene, deren Beitragsbescheid inzwischen bestandskräftig geworden ist, können sich effektiv hiergegen zur Wehr setzen, und zwar, indem sie bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X wegen zu Unrecht erhobener Beiträge stellen. In einem Beitrag der Sendung Marktcheck des SWR (ARD) vom 02.12.2010 hat Herr Heimbach zu dem Thema ein kurzes Interview gegeben.