Existenzgründungszuschuss für selbständige Tätigkeit im Ausland

Grenzpendler haben Anspruch

Beendet ein Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit, indem er in Luxemburg eine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufnimmt und zugleich seinen deutschen Wohnsitz beibehält (sog. "Grenzpendler"), so besteht trotzdem ein Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss in Deutschland. Das im Sozialrecht geltende Territorialitätsprinzip steht der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Luxemburg nicht entgegen. Nach Wortlaut, Sinn und Zweck ist die Förderung nicht auf eine Inlandstätigkeit beschränkt. Förderungsvoraussetzung ist allein die Beendigung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Eine Unterscheidung nach In- und Ausland wird dabei nicht vorgenommen.
Bundessozialgericht, Urt. v. 27.08.2008, Az.: B 11 AL 22/07 R