Künstlersozialversicherung: Entgelte für Entwicklung einer Ballettdarbietung in Moskau

Künstlersozialversicherung Rechtsanwalt Dr. Heimbach Berlin

Entgelte für die Entwicklung einer neuen Darbietung des Russischen Nationalballetts in Moskau sind in die Bemessungsgrundlage zur Künstlersozialabgabe auf Honorare für künstlerische Leistungen einzubeziehen, wenn es sich hierbei um Entgelte für künstlerische Leistungen handelt, deren Verwertung in Deutschland nicht ausgeschlossen ist. Entgelte für Auftritte in Italien unterliegen dagegen aufgrund des fehlenden Bezugs zu einer Verwertung der künstlerischen Leistungen in Deutschland nicht der Künstlersozialabgabepflicht. Bundessozialgericht, Urt. v. 18.09.2008, Az. B 3 KS 4/07 REs handelt sich um eine verkürzte Darstellung, die eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen kann.