Feststellung der Erhöhung des Grades der Behinderung

Anspruch auch ohne unmittelbare Verbesserung der rechtlichen u. wirtschaftlichen Situation

Nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB IX hat der behinderte Mensch Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen Grades der Behinderung GdB, unabhängig davon, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert. Leitsatz des Urteils des Bundessozialgerichts vom 24.4.2008, B 9/9a SB 8/06 R.