Benzol - Berufskrankheit, Neuregelung ab 01.07.09

Unfallversicherung, Rechtsanwalt Dr. Heimbach, Berlin

Ab dem 01. Juli 2009 sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Erkrankungen des Blutes durch Benzol berücksichtigt. Die Krankheitsbezeichnung nach der neuen Nr. 1318 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung lautet wörtlich: „Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol“. Leiden Versicherte am 1. Juli 2009 an einer Krankheit nach Nummer 1318 der Anlage 1, ist die Krankheit auf Antrag als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der Versicherungsfall vor diesem Tag eingetreten ist. Das Vorliegen einer Berufskrankheit stellt einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung dar und begründet für den Betroffenen umfassende Leistungsansprüche (Verletztengeld, Verletztenrente, Heilbehandlung, medizinische und berufliche Rehabilitation).