Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung kein Einkommen im Rahmen von Hartz IV

LSG Rheinland-Pfalz v. 25.11.2008, L 3 AS 118/07

Zahlungen, die der Arbeitgeber im Wege der Gehaltsumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse leistet, sind kein bei der Berechnung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zu berücksichtigendes Einkommen. Die Altersversorungsbeiträge mindern die Hilfebedürftigkeit nicht. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, v. 25.11.2008, Az.: L 3 AS 118/07(Pressemitteilung des Gerichts).