Arbeitslosengeld: Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers muß bei Antragstellung nicht vorgelegt werden

LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2008 - L 12 AL 185/05 -

Zu den Voraussetzungen eines vollständigen Antrags auf Arbeitslosengeld gehört nicht zwingend die Vorlage einer Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Das ergibt sich zum einen aus der Pflicht der Arbeitsagentur zur Amtsermittlung sowie daraus, daß den Arbeitgeber die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung trifft, nicht den Arbeitslosen. Wird das Arbeitslosengeld erst mehrere Jahre nach dem Antrag des Arbeitslosen gezahlt, ist es entsprechend zu verzinsen.