Selbständige Betreiberin eines Kamps-Backshops ist rentenversicherungspflichtig

Rentenversicherungspflicht Selbständiger

Schließt eine Backwarenkette mit einer selbstständigen Kauffrau einen „Partner- und Systemvertrag“, wonach der Kauffrau ein schlüsselfertig eingerichteter Backshop überlassen wird, dessen Mieter die Backwarenkette ist, und sie vertraglich verpflichtet ist, alle Backwaren von der Backwarenkette zu beziehen, so ist die Kauffrau rentenversicherungspflichtig. Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Durch die Bindung an nur einen Auftraggeber bleibt ihr kein nennenswerter unternehmerischer Spielraum. 
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2008, Az.: L 8 R 585/05