Arbeitsunfall bei Betriebsfeier
Veröffentlicht am 25. Juni 2008 - 13:24
Unfälle, die auf einer Betriebsfeier geschehen - z.B. ein Treppensturz auf dem Weg zur Toilette - können Arbeitsunfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sein. Ist die Betriebsfeier allerdings beendet und feiern Gäste privat weiter, so entfällt der Versicherungsschutz. Von einer nur noch privaten Festlichkeit ist jedenfalls dann auszugehen, wenn alle Gäste bis auf zwei die Feier verlassen haben und diese zwei sich mit dem Pächterehepaar zusammensetzen, und den Abend "ausklingen" lassen.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 26.02.2008, Az. L 3 U 71/06